Di, 21:21 Uhr
04.12.2001
NPD ruft Verwaltungsgericht an
Nordhausen (nnz). Die rechtsradikale NPD will am Samstag in Nordhausen marschieren. Heute hat die Partei gegen das Verbot des Landkreises Klage erhoben.
Um 14.36 Uhr hatte die NPD beim Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Damit soll das Verbot des Landkreises gegen die angemeldete Demonstration per Gerichtsbeschluß ausgehebelt werden. Der Antrag lag dem Landratsamt zwar am Nachmittag noch nicht vor, doch die entsprechenden Akten der Kreisverwaltung sollen schnell an das Verwaltungsgericht in Weimar übergeben werden. Dabei geht es um die zehn Seiten umfassende Verbotsverfügung von vier Wochen.
Die damals vorgebrachten Gründe wird das Landratsamt Nordhausen auch jetzt im anlaufenden Verfahren vorbringen und sich zudem gegen die Eilbedürftigkeit dieser Angelegenheit wenden, ist in einer Pressemitteilung zu lesen. Die NPD habe als Antragsteller vier Wochen Zeit gehabt, um über ein normales Verfahren den Widerspruch oder den Rechtsstreit zu führen.
Kenner der Szene in Deutschland gehen allerdings davon aus, dass die Rechtsextremen vor Gericht unter gewissen Auflagen gewinnen werden. Beispiele aus Leipzig oder Berlin haben dies belegt. Gegen den geplanten Aufmarsch hat sich in Nordhausen ein breites Bündnis formiert, dass während der NPD-Demo mit einem bunten Programm zwischen Rathaus und Theater zeigen will, dass Ausländerfeindlichkeit und rechtes Gedankengut in der Rolandstadt keinen Platz haben.
Autor: nnzUm 14.36 Uhr hatte die NPD beim Verwaltungsgericht Weimar einen Antrag zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Damit soll das Verbot des Landkreises gegen die angemeldete Demonstration per Gerichtsbeschluß ausgehebelt werden. Der Antrag lag dem Landratsamt zwar am Nachmittag noch nicht vor, doch die entsprechenden Akten der Kreisverwaltung sollen schnell an das Verwaltungsgericht in Weimar übergeben werden. Dabei geht es um die zehn Seiten umfassende Verbotsverfügung von vier Wochen.
Die damals vorgebrachten Gründe wird das Landratsamt Nordhausen auch jetzt im anlaufenden Verfahren vorbringen und sich zudem gegen die Eilbedürftigkeit dieser Angelegenheit wenden, ist in einer Pressemitteilung zu lesen. Die NPD habe als Antragsteller vier Wochen Zeit gehabt, um über ein normales Verfahren den Widerspruch oder den Rechtsstreit zu führen.
Kenner der Szene in Deutschland gehen allerdings davon aus, dass die Rechtsextremen vor Gericht unter gewissen Auflagen gewinnen werden. Beispiele aus Leipzig oder Berlin haben dies belegt. Gegen den geplanten Aufmarsch hat sich in Nordhausen ein breites Bündnis formiert, dass während der NPD-Demo mit einem bunten Programm zwischen Rathaus und Theater zeigen will, dass Ausländerfeindlichkeit und rechtes Gedankengut in der Rolandstadt keinen Platz haben.

