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Fr, 14:09 Uhr
28.04.2023
CDU kritisiert Beschneidung der Minderheitenrechte

Rot-Rot-Grün und AfD stimmen gemeinsam ab

Zum Untersuchungsausschuss zur Posten-Affäre der Ramelow-Regierung stimmten heute im Thüringer Landtag die drei Regierungsfraktionen gemeinsam mit der AfD gegen einen Antrag von CDU und FDP...

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„Gemeinsam mit der AfD hat Rot-Rot-Grün den Untersuchungsauftrag gezielt verwässert und so die Minderheitenrechte beschnitten. Die Ramelow-Koalition nutzt die Stimmen vom rechten Rand, um die eigenen Verfehlungen besser unter den Teppich kehren zu können.“ Das hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl, zu der heutigen Abstimmung über den rot-rot-grünen Änderungsantrag zu dem von CDU und FDP beantragten Untersuchungsausschuss gesagt. „Nur mit den Stimmen der AfD und gegen das Votum von CDU und FDP ist es Rot-Rot-Grün gelungen, den Untersuchungsgegenstand deutlich auszudehnen, um eine schnelle Aufklärung noch in dieser Legislaturperiode zu erschweren“, erklärte Bühl.

Statt – wie im CDU-FDP-Antrag bereits vorgesehen – die Möglichkeit zu schaffen, Vergleiche zu ziehen mit der Zeit vor der Ramelow-Regierung, wolle Rot-Rot-Grün nun jede einzelne Stellenbesetzung seit 2009 untersuchen. „Das Ziel dieses taktischen Manövers ist durchsichtig: Der Untersuchungsausschuss soll sich monatelang mit Dingen beschäftigen, die überhaupt nichts mit dem Rechnungshofbericht zu tun haben. So soll bis zum Ende der Legislaturperiode keine Zeit mehr bleiben, die Postenaffäre der Ramelow-Regierung gründlich zu beleuchten und zu einem Ergebnis zu kommen. Ziel ist die Ablenkung vom eigentlichen Affären-Thema“, sagte Bühl.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Es ist das Recht der Minderheit zu definieren, was sie aufarbeiten will. So darf „die Mehrheit den Untersuchungsausschuss grundsätzlich nicht gegen den Willen der Antragssteller mit der Beantwortung von Zusatzfragen beauftragen“ oder den Kern des Untersuchungsgegenstandes sachlich oder auf andere Zeiträume verschieben, verweist Bühl auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. „Das Minderheitenrecht ist wichtiger Kern der Demokratie. Der einzige Zweck dieses Manövers ist es, weiter zu verschleiern und die Aufklärung zu verhindern“, erklärte Bühl.
Autor: red

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Kommentare
grobschmied56
28.04.2023, 14:22 Uhr
Muß da jetzt was ...
... rückgängig gemacht werden? Kanzler Scholz! Ans Telephon!!
A-H-S
28.04.2023, 16:15 Uhr
"die Stimmen vom rechten Rand"
Wenn "die Stimmen vom rechten Rand" der CDU helfen, dann sind sie natürlich völlig in Ordnung (siehe auch Genderantrag). Wenn die AfD allerdings R2G zustimmt, dann sind es die "Stimmen vom rechten Rand".
Der Kollege Bühl rangiert in der "Vollhorst-Abteilung" der CDU relativ weit vorne.

Wie war der Vorgang in der Realität?
Die CDU und FDP wollten einen Untersuchungsausschuss zu der Postenaffäre (Linke) einberufen. Den hätte die AfD auch selbst einberufen, weil dann aber niemand zugestimmt hätte, überlässt man es der CDU, um dann denen zuzustimmen.
Nun hat die Linke beschlossen, den Antrag zu erweitern, um zu untersuchen, was auch in der CDU-Regierungszeit daneben gegangen ist.

Das mag der CDU jetzt wiederum nicht gefallen, weil dann auch eigene Verfehlungen ans Tageslicht treten, aber warum sollte die AfD diesen erweiterten Antrag ablehnen?
Franz 2018
28.04.2023, 17:57 Uhr
Nicht ganz korrekt - AHS
Das stimmt so nicht ganz. Der Rechnungshof hat solche Dinge bei der CDU nie in diesem Umfang gerügt. Kann man alles nachlesen. Aus der Erfahrung der diversen Untersuchungsausschüsse zu NSU gebe ich der CDU vollkommen Recht. Da kommt bis zur Wahl nicht mal ein Zwischenergebnis, weil man da nämlich mit Zeiten und Leuten beschäftigt ist, die schon lange im Ruhestand sind. Völlig sinnfrei und wird dieser unsäglichen Postenvergabe - wie jetzt zuletzt sogar bei Ministern - nicht gerecht. Und nein , der Rechnungshof hat auch zu Zeiten der CDU den Finger in die Wunde gelegt, das ist jetzt nichts neues. Das bei Posten unterhalb der Minister aber der verfassungsmäßige Grundsatz von Eignung, Leistung und Befähigung völlig ignoriert wird, gab's so noch nicht! Und das die AFD da mitmacht, spricht Bände....von wegen Alternative...!
H.Freidenker
28.04.2023, 20:53 Uhr
Liebe CDU und FDP
ihr verweigert doch sonst die Zusammenarbeit mit der AFD, dann wundert euch auch nicht, wenn die nicht mit euch will.
Ich verstehe das so, die AFD will schon wissen, was es mit der Feststellung des Rechnungshofes gegen die linke Regierung auf sich hat.
Sie möchte aber auch gern Wissen, wieviel ähnlichen "Schmutz" man bei der CDU
feststellen könnte.
A-H-S
29.04.2023, 13:03 Uhr
jaja, die Wahlen^^
@Franz2018
Zitat Franz2018: "Der Rechnungshof hat solche Dinge bei der CDU nie in diesem Umfang gerügt".
-> Dann hat die CDU ja nichts zu befürchten... das sollte aber kein Anlass sein, da nicht auch mal hinzuschauen. So rein im Interesse im Steuerzahler und der Fairness.^^

Zitat Franz2018: " Da kommt bis zur Wahl nicht mal ein Zwischenergebnis, weil man da nämlich mit Zeiten und Leuten beschäftigt ist, die schon lange im Ruhestand sind."
-> Oh, auf einmal geht es der CDU um Zeit!? Man hätte das R2G Desaster lange beenden können, stellt aber vorsichtshalber mal keinen MiPrä auf, aus Angst, dass der vielleicht gewählt werden könnte.
-> Davon abgesehen ist man als Thüringer geneigt zu fragen (speziell einen Vertreter/Anhänger der Merkel-Partei): Welche Wahl genau meinen Sie? Die Wahl, die die Gottkanzlerin rückgängig gemacht hat? Die Wahl, die anschließend nicht stattgefunden hat wegen u.a. der Verweigerungshaltung der CDU zur Neuwahl?
-> Falls Sie die Wahl im nächsten Jahr meinen, was macht ein Ergebnis bis dahin für einen Unterschied? Letztendlich sollten doch sowohl Linke als auch CDU an schnellen Ergebnissen interessiert sein - im Sinne des Steuerzahlers.
-> Weiterhin müssen wir natürlich auch Verfehlungen aufklären, wenn der Politiker/Beamte sich bereits in den Ruhestand gerettet hat. Und natürlich müssen wir dem Ganzen ein Preisschild umhängen - Sie wissen schon - im Sinne des Steuerzahlers.
A-H-S
29.04.2023, 13:16 Uhr
kleine Chronologie
Wen es interessiert, wie die Nummer abgelaufen ist:

1. die CDU hat den Untersuchungsausschuss (UA) beantragt, um der AfD zuvorzukommen.
2. die CDU möchte in dem UA nur die Zeit beleuchten, in der RRG regiert hat.
3. Die Linke hat daraufhin einen Änderungsantrag zum Einsetzungsbeschluss gemacht, um den Untersuchungszeitraum zu erweitern.
4. Die CDU kann bei der Einsetzung eines UA einen Änderungsantrag einfach ablehnen (ohne Abstimmung) - Minderheitsrecht.
5. das wollten sie aber nicht, sie wollten es von der Tagesordnung haben, damit sie nicht in die Verlegenheit kommen, sich offen gegen die Erweiterung äußern zu müssen.

Deshalb wurde dann zuerst der Ältestenrat einberufen, der festgestellt hat, dass es klar geregelt ist und sie einfach nur der Erweiterung nicht zustimmen müssen.

Dann ging es zurück ins Plenum - daraufhin hat die CDU die Sitzung unterbrochen - kam zurück und hat den Justizausschuss einberufen, der hat die Zulässigkeit des Antrags dem Landtag empfohlen (die AfD hat sich enthalten).

Die Sitzung weiter und es wurde über die Einsetzung abgestimmt, zusammen mit dem Erweiterungsantrag der Linken - und da die AfD zugestimmt. Wenn schon, denn schon...

Das Schöne: der Antrag der CDU wurde durch die Linken auf die TO gehoben!!!

Nach Lage der Dinge bekommt die Linke jetzt den Vorsitz des UA - man könnte jetzt spekulieren, dass die CDU jetzt versuchen wird, die Wahl des Vorsitzenden zu blockieren, was natürlich einigermaßen witzig wäre, wenn man den eigenen UA torpediert.

Die AfD wird sinnvollen Anträgen von CDU oder Linken weiter zustimmen. Das mag dem jeweils anderen nicht gefallen und deshalb kommt die sinnbefreite Keule des "rechten Rands".
Otto23
29.04.2023, 15:59 Uhr
Vor's Schienbein treten
Irgendwie muss man die Zeit bis zu den Neuwahlen noch rumkriegen und schön wäre es, wenn man die selbstverursachten Probleme wenigsten verwässern könnte. Denkt Rot-Rot-Grün !
Oh bitte,danke, wenn die AfD behilflich ist, warum nicht. Wir treten sie sowieso demnächst wieder vor's Schienbein.
Das macht diesmal zuerst die AfD mit der CDU.
CDU ist getroffen!
Fest steht, dass der Rechnungshof Mängel aufgedeckt hat, die es zu klären gilt. Im Interesse der Wähler sollte dies vor der vermutlich nicht mehr wegzudiskutierenden Landtagswahl 2024 erfolgen! Es ist nun mal das Recht der Opposition,
Aufklärung zu verlangen.
Was passiert, AfD unterstützt Vorschlag der Koalition auch mögliche Schandtaten der CDU geführten Regierungen gleich mit zu untersuchen.
Eigentlich richtig, hätte schon vor Jahren passieren müssen, wenn was dran wäre.
Was soll denn jetzt noch erreicht werden? Da erinnert sich doch sowieso keiner mehr dran, was-wer-wan-wo gesagt und getan hat.
Als Opposition schmiedet man das Eisen solange es noch heiß ist ! Alles andere ist populistischer Schnickschnack !

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Günther
Freie Wähler, KV Nordhausen
Loktrainer
29.04.2023, 19:42 Uhr
Machtverhältnisse um jeden Preis
Wer glaubt dieser Landesregierung noch ein Wort ? Ich kann mich noch gut an die Zeit vor RRG erinnern. Große Sprüche gegen die CDU ,oder die interne Diskussion über Mandatsbegrenzungszeiten usw.
Was ist daraus gewordenen? Nichts !
Die Linken hängen mehr als jede andere Partei an Posten und Pfötchen.
Über die Fähigkeiten der Linkenabgeordneten könnte man dicke Bücher schreiben. Jahrelanges Verharren auf dem Mandatssessel und
nichts geht voran.
Wer diese Partei mit ihren 2 Bündnispartnern noch mal wählt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Armes Thüringen!!!
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