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Fr, 10:00 Uhr
21.04.2006

Weniger Interesse

Nordhausen (nnz). Das Wahlbüro der Stadt Nordhausen im Bürgersaal des Neuen Rathauses steht seit dieser Woche für die Briefwähler offen. Wie viele Einwohner diese Möglichkeit schon genutzt haben, sagt jetzt Gemeindewahlleiter Günter Wagner der nnz.


Weniger Interesse (Foto: nnz) Weniger Interesse (Foto: nnz) „Bis jetzt haben 850 Wähler Wahlscheine beantragt bzw. von der Briefwahl Gebrauch gemacht.“ Das seien nur etwa zwei Drittel wie zum gleichen Zeitpunkt bei der Bundestagswahl 2005. Dass die Wahlbeteiligung bei Kommunalwahlen immer niedriger gewesen sei als bei den Wahlen für den Bundestag, das weiß Günter Wagner aus Erfahrung. So beteiligten sich vor sechs Jahren 47 Prozent an den Oberbürgermeister- und Landratswahlen, während 2005 an den Bundestagswahlen die Wahlbeteiligung bei 70 Prozent lag.

Wahlscheine benötige man, um an der Wahl in einem anderen Stimmbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilzunehmen, erklärt er. Sie können noch bis zum 5. Mai, 12 Uhr, im Wahlbüro mündlich oder schriftlich beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf dem der Grund anzukreuzen sowie zu unterschreiben sei.

Man sollte auch angeben, ob man an einer eventuellen Stichwahl am 21. Mai auf dem gleichen Wege teilnehmen möchte. „Die Karte ist dann bei uns im Wahlbüro, Markt 15, abzugeben bzw. einzuwerfen oder aber in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,55 Euro) zu übersenden“, sagt der Wahlleiter. Das Wahlbüro im Neuen Rathaus ist vom 18. April bis 5. Mai, Montag und Mittwoch von 9 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 18 Uhr sowie Freitag bis 15 Uhr und am 5. Mai bis 12 Uhr für Briefwähler geöffnet. Günter Wagner weist darauf hin, dass davor und danach nur in äußerst dringenden Fällen die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch genommen werden sollte.

Für die Briefwahl erhalten die Wähler mit dem Wahlschein zugleich die Stimmzettel. „Der Wahlbrief, der im Wahlbüro spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingehen muss, wird im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert“, sagt Wagner, weil die Briefe oft unnötig frankiert werden.

„Übrigens gibt es bei den Kommunalwahlen in Thüringen noch eine Besonderheit“, sagt er. „Auch Angehörige von anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sind unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Sie müssen jedoch mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sein.“ Diese Mitgliedstaaten sind: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.
Autor: nnz

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