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So, 07:02 Uhr
12.03.2023
Verkehrsexperten diskutieren

Wie beeinflusst Cannabis die Verkehrssicherheit?

Die Bundesregierung plant, noch in der laufenden Legislaturperiode eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken zu ermöglichen. Dies hat eine Diskussion über den Einfluss von Cannabis-Konsum auf das Sicherheitsniveau im Straßenverkehr ausgelöst...

„Es geht vor allem um die Frage, wie eine Anhebung des aktuellen Grenzwertes des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabiol (THC) von derzeit 1 Nanogramm pro Milliliter Blutserum auf etwa 3 Nanogramm oder mehr im Hinblick auf die Verkehrssicherheit zu beurteilen ist“, erklärt Thomas Wagner, Leiter des Fachbereichs amtlich anerkannter Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) bei DEKRA.

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Der Experte warnt allerdings vor Missverständnissen über die aktuelle Rechtslage. Nimmt eine Fahrerin oder ein Fahrer nach Cannabis-Konsum derzeit am Straßenverkehr teil und gerät in eine Kontrolle, führt dies derzeit bei einem Gehalt von einem Nanogramm THC zu genauso drastischen Strafen wie beim Fahren mit Alkohol ab 0,5 Promille: Schon beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot. Anders als bei Alkoholauffälligkeit erwartet Betroffene bereits beim ersten Drogenverstoß im Straßenverkehr eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Cannabis ist die in Europa meistkonsumierte Droge, die von etwa ein Prozent der Erwachsenen in der EU täglich oder nahezu täglich konsumiert wird. Ihr Wirkstoff THC wirkt psychoaktiv auf das gesamte Nervensystem und beeinflusst Studien zufolge wichtige Fähigkeiten für die Fahrsicherheit; dazu zählen Konzentration, Gedächtnis, Zeit- und Raumwahrnehmung, Bewegungskontrolle, Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit. Die beobachteten Fahrunsicherheiten betreffen das Spurhalten, die Regulation der Fahrgeschwindigkeit sowie Vorrang-Regelungen und verlängerte Reaktionszeiten.

Internationale Studien sprechen von einer Risikoerhöhung durch Cannabis im Straßen- verkehr, die von einer leichten bis moderaten Unfallgefährdung reicht. Auch wenn nicht alle Kennzahlen eine statistisch signifikante Risikoerhöhung belegen, befürchtet Wagner, dass eine Anhebung des Grenzwertes auf 3 ng/ml auch hierzulande nicht ohne negative Folgen für die Verkehrssicherheit bleiben wird.
Autor: red

Kommentare
Bürger 0815
12.03.2023, 10.15 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
Paulinchen
12.03.2023, 14.56 Uhr
Aus meiner Sicht ist das alles....
.... Schwachsinn! Wie gut war die Regelung in der DDR und noch heute in einigen anderen Ländern. Alkohol ist generell verboten und das gehört auch für die berauschenden Mittel.

Die Unfälle in den letzten Tagen lassen noch ein paar Fragen offen, ob Alkohol und oder Drogen die Fahrtuechtigkeit evtl. beeinträchtigt haben, weshalb es leider einige Todesopfer gibt.

Wer die Medien in den zurückliegenden Tagen verfolgt hat, dem sollte die Nachricht von der Überwachung des Handys von Brücken aus, durch die Polizei nicht entgangen sein. Weshalb regen sich die Ertappten jetzt auf und haben dagegen geklagt? Es gibt ein Handyverbot am Lenkrad und so sah es auch der BGH. Warum nicht auch so bei Drogen und Alkohol??
Es gibt ja auch Medikamente, welche die Fahrtuechtigkeit beeinträchtigen. Dann bleibt das Auto ganz einfach stehen, oder man lässt sich fahren. Aber der freie Bürger steht ja über alles......
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