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Di, 13:47 Uhr
07.03.2023
Sonderöffnung der Fahrerlaubnisbehörde

Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden

Am kommenden Samstag, den 11. März, öffnet die Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum (BSZ) des Landratsamtes von 8 bis 12 Uhr für den Pflichtumtausch von Führerscheinen an...

Eine vorherige Terminvereinbarung ist für die Sonderöffnung nicht erforderlich. Auch Fahrer der Jahrgänge 1959 bis 1970 können diese Sonderöffnung nutzen, um ihren Papierführerschein umzutauschen. Das BSZ bearbeitet auch Anliegen von Berufskraftfahrern zur Verlängerung der Fahrerkarten, Führerscheinen und Fahrerqualifikationsnachweisen.

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Erforderlich für den Pflichtumtausch sind folgende Unterlagen: der aktuelle Führerschein und der Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 Millimeter; die Aufnahme des Passbildes und Unterschrift kann auch am Selbstbedienungsterminal im Wartebereich des BSZ gemacht werden, Gebühr 7,90 Euro). Die Gebühren für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein liegen aktuell bei 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (zusätzliche Gebühr: 5,10 Euro).
Autor: red

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