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Do, 12:18 Uhr
16.02.2023
vzbv zu Energiepreisbremsen:

„Verbraucher müssen Entlastungen im März erhalten“

Einige Energieversorger könnten die Informationen zu den Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom nicht – wie von der Bundesregierung geplant – bis zum 1. März vollständig umsetzen. Das hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) heute mitgeteilt. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert...

„Die Energiekrise verlangt entschiedenes Handeln. Das muss auch für die Energieversorger gelten, die alles dafür tun müssen, um die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom fristgerecht umzusetzen. Aus Rücksicht auf die Anbieter hatte die Bundesregierung den Beginn der Auszahlung extra von Januar auf März geschoben.

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Der vzbv fordert von den Versorgern zudem umfängliche Transparenz. Die Unternehmen müssen ihre Kunden deshalb bis zum 1. März über die aktuellen Preise für Gas, Wärme oder Strom, Referenzpreise, den bisherigen und neuen Abschlag, die Höhe des Entlastungskontingents und den individuellen Entlastungsbetrag vollständig informieren. Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen.

Viele Verbraucher stehen aufgrund der hohen Energiepreise finanziell extrem unter Druck. Sie brauchen schnelle Hilfe. Der vzbv erwartet deshalb, dass die Versorger den Preisrabatt für Gas und Wärme - wie vereinbart – so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres auszahlen. Bei einem Beispielhaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr und einem Gaspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde wäre das eine Erstattung von 300 Euro. Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig.

Der vzbv begrüßt daher, dass der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) nicht davon ausgeht, dass es zu Zahlungsverzögerungen kommt."
Autor: red

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