eic kyf msh nnz uhz tv nt
Di, 08:19 Uhr
14.02.2023
Stiftung Warentest zu Senioren­zuschläge in der Auto­versicherung

Teuer am Steuer

Steigen Versicherungs­beiträge im Alter, können sich Fahre­rinnen und Fahrer nicht dagegen wehren. Was ihnen bleibt, sind Spar­möglich­keiten: Sie können die Versicherungs­prämie durch verschiedene Stell­schrauben nach unten drehen, das Auto auf eine andere Person versichern oder den Anbieter wechseln – sollten dabei aber kleine Stolper­steine beachten...

Wir klären auf und erläutern Strategien, um die Auto­versicherung auch im Alter einigermaßen günstig zu halten. Die Beiträge steigen übrigens nicht bei allen Versicherern gleich. Unsere Stich­probe bei fünf güns­tigen Anbietern offen­bart teils ordentliche Unterschiede.

Das Wichtigste in Kürze

Preis­zuschläge in der Kfz-Versicherung: Das müssen Siewissen

Anstieg. Die Auto­versicherung wird etwa ab Mitte 50 sukzessive teurer. Unsere Stichprobe bei fünf Versicherern zeigt: Inner­halb von 25 Jahren steigen die Beiträge durch­schnitt­lich um 100 Prozent.

Zulässig. Betroffene können sich gegen die Preis­anstiege nicht wehren. Ältere Menschen verursachen tatsäch­lich häufiger Schäden, daher dürfen Versicherer die Beiträge für sie entsprechend höher kalkulieren.

Sparen. Versicherte können den Preis­anstieg durch Spar­möglich­keiten etwas abfedern. Zum Beispiel durch die Anpassung der Zahl­weise, jähr­lichen Fahr­leistung oder Werk­statt­bindung. Auch die Versicherung des gemein­samen Autos auf einen jüngeren Partner bringt ordentlich Beitrags­ersparnis. Wie es geht, erklären die Versicherungs­expertinnen der Stiftung Warentest weiter unten im Text.

Wechseln. Die Preis­unterschiede in der Auto­versicherung sind enorm. Der Wechsel zu einem güns­tigeren Anbieter kann Hunderte Euro pro Jahr sparen. Ein individueller Tarif­vergleich lohnt – etwa mit unserem Onlinerechner.
Im Test: Alters­zuschläge in der Kfz-Versicherung

Fünf Versicherer im Vergleich
Wir haben über­prüft, wie sich Kfz-Versicherungs­prämien mit zunehmenden Alter verteuern. Dafür haben wir Beiträge bei fünf Versicherern ermittelt. Ausgewählt haben wir Anbieter, die in unserer letzten Unter­suchung vergleichs­weise günstig waren (CosmosDirekt, Europa, Huk24, VHV, WGV).

Die ermittelten Beiträge gelten für eine Modellkundin, die zwischen 55 und 80 Jahre alt ist. Damit die Preise vergleich­bar sind, haben wir ihr unterstellt, trotz steigendem Alter konstant in Schadenfreiheitsklasse 35 zu bleiben.

Die Preis­anstiege bei unseren fünf Tarifen betragen durch­schnitt­lich 100 Prozent. Jedoch kalkulieren die Versicherer ihre Beiträge sehr unterschiedlich: Während die Prämien bei CosmosDirekt inner­halb der 25 Jahre ab 55 „nur“ um 84 Prozent steigen, erhöht die Huk24 sogar um 124 Prozent. Für unsere Modell­kundin bleibt die Huk24 dennoch güns­tiger – zumindest, solange sie nicht älter als 75 Jahre alt ist.

Schadenfrei­heits­klassen federn ab
Preis­anstiege von 100 Prozent klingen zunächst drastisch, ganz so schlimm ist die Realität aber nicht: Bis zum 80. Lebens­jahr zahlen Versicherte oft trotzdem weniger, als Personen zwischen 27 und 41 Jahren.

Der Grund: Ältere Fahre­rinnen und Fahrer haben häufig eine sehr hohe Schadenfrei­heits­klasse (SF), die sie sich über Jahr­zehnte hinweg erfahren haben. Beispiel: 35 schadenfrei gefahrene Jahre bringen rund 80 Prozent Beitrags­ersparnis.
Längere Rabatt­staffeln lohnen kaum

Wer länger als 35 Jahre unfall­frei fährt, bekommt trotz steigender Schadenfrei­heits­klasse kaum weitere Extra­prozente.

Zwar haben viele Versicherer ihre Rabatt­staffeln verlängert – einzelne sogar bis SF-Klasse 60: Der Rabatt steigt ab SF-Klasse 35 aber nur noch wenig. Kundinnen und Kunden können sich in den 25 Jahren ab Schadensfrei­heits­klasse 35 durch­schnitt­lich nur 5 Extra­prozent Rabatt erfahren.


Versicherte können sich gegen die alters­bedingt steigenden Beiträge nicht wehren: Es liegt keine Alters­diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungs­gesetzes vor. Weil ältere Menschen tatsäch­lich häufiger Schäden verursachen, dürfen Versicherer ihre Beiträge entsprechend kalkulieren.

Was Versicherten bleibt, sind verschiedene Sparmöglichkeiten: Sie können den eigenen Tarif optimieren (Spartipp 1), auf einen Telematik­tarif umsteigen (Spartipp 2) oder das gemein­same Auto auf den jüngeren Partner versichern (Spartipp 3).

Bleibt die eigene Prämie trotz Spartipps vergleichs­weise teuer, lohnt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter.
Spartipp 1: Den eigenen Tarif optimieren

Im eigenen Versicherungs­vertrag finden sich einige Stell­schrauben, um den Beitrag nach unten zu drehen.

Fahr­leistung
Wer nicht mehr täglich zur Arbeit fährt, kommt womöglich auf weniger Kilo­meter pro Jahr, als er einst im Vertrag angegeben hat. Das wirkt sich auf den Beitrag aus. Fährt unsere Modell­kundin, als 70-Jährige beispiels­weise nur 8 000 Kilo­meter pro Jahr statt 15 000, zahlt sie bei unseren fünf Versicherern durch­schnitt­lich 50 Euro weniger. Versicherte können ihren Anbieter über die geringere Fahr­leistung per Telefon, E-Mail, Post oder ganz einfach online informieren.
Werk­statt­bindung. Wer einen Kasko-Tarif abge­schlossen hat und damit einverstanden ist, dass das eigene Auto nur in einer Werk­statt repariert wird, die der Versicherer empfiehlt, kommt auch güns­tiger davon. Unserer Kundin bringt das im Schnitt 40 Euro im Jahr.

Zahl­weise Versicherungs­beiträge jähr­lich zu zahlen, ist güns­tiger als vierteljähr­lich oder monatlich. Bei unserer Modell­kundin macht es durch­schnitt­lich 30 Euro aus, wenn sie jähr­lich statt vierteljähr­lich zahlt.
Nächt­licher Stell­platz. Ob das Auto nachts in der abgeschlossenen Einzel­garage oder am unbe­wachten Straßenrand parkt, wirkt sich dagegen höchs­tens gering­fügig auf den Preis aus. Je nach getestetem Tarif bringt das unserer Modell­kundin gar nichts, höchs­tens aber 18 Euro pro Jahr.

Selbst­behalt
Kasko-Tarife sind güns­tiger, wenn sich Versicherte am Schaden beteiligen. Wir empfehlen einen Selbst­behalt von 150 Euro in der Teilkasko und von 300 Euro in der Voll­kasko. Geringere Selbst­behalte sind teuer, höhere lohnen sich kaum.

Kasko
Ist ein Auto in die Jahre gekommen, braucht es womöglich keinen Kasko­schutz mehr. Damit kann sich der Beitrag mehr als halbieren. Die gesetzlich vorgeschriebene Haft­pflicht­versicherung zahlt allerdings keine Schäden am eigenen Auto. Kompromiss ist die Teilkasko: Sie zahlt, wenn das eigene Auto durch Diebstahl, Brand, Wild, Sturm, Hagel oder Überschwemmung beschädigt wird, aber nicht bei selbst verschuldeten Unfällen. Bei diesen zahlt nur die Vollkasko.

Tipp: Wichtiges zur Auto­versicherung und ihren Fach­begriffen erklären wir in unserem Special: Alles was Sie über die Kfz-Versicherung wissen müssen.
Spartipp 2: Tarif mit Telematik wählen

Telematik­tarife sind güns­tiger als herkömm­liche Kfz-Tarife. Bei ihnen zeichnet eine App, teils in Verbindung mit einem Sensor, das Fahr­verhalten auf. Gemessen werden unter anderem Geschwindig­keit, Beschleunigung und Brems­verhalten.

Je besser jemand fährt, desto mehr kann er oder sie beim nächsten Jahres­beitrag sparen – je nach Tarif oft 30 Prozent.

Wer sich für Telematik entscheidet, muss damit einverstanden sein, dass die Versicherung das eigene Fahr­verhalten auswertet, hat aber auch bei schlechtem Fahr­werten keinen Nachteil. Wir finden daher: Einen Versuch ist es wert.

Nachteil: Erst wenige Versicherer bieten Telematik an.

Tipp
Die Stiftung Warentest hat Telematik-Tarife getestet: Die meisten Tarife im Test sind auch für ältere Fahrer erhältlich: Unsere Testergebnisse zu Telematik.
Spartipp 3: Den Jüngeren versichern

Teilen sich zwei Menschen ein Auto und besteht zwischen ihnen ein größerer Alters­unterschied, kann es sich lohnen, wenn die Versicherung über den oder die Jüngere läuft.

Was das bringt, haben wir anhand unseres Modell­paars für die fünf Tarife unserer Stich­probe ermittelt. Die Tabelle zeigt: Bis zu 123 Euro pro Jahr bringt es, wenn das gemein­same Auto nicht auf die 70-jährige Fahrerin, sondern auf ihren 10 Jahre jüngeren Partner versichert wird. Voraus­gesetzt, beide haben die gleiche Schadenfrei­heits­klasse – in unserem Beispiel hat sich das Modell­paar gemein­sam SF-Klasse 35 erfahren.

Auswertung  (Foto: Stiftung Warentest) Auswertung (Foto: Stiftung Warentest)


Im Modell­fall versichert ein Paar den gemein­samen Pkw auf die 70-jährige Halterin (linke Spalte) oder den 60-jährigen Partner (rechte Spalte). Die ausgewählten Tarife bieten von uns in unseren letzten Tests (Finanztest 11/2022 und 12/2022) empfohlene Leistungen und sind im Schnitt günstig in Haft­pflicht und Voll­kasko für 70-jährige Modell­kunden, die in einem Ort mit mitt­lerer Regionalklasse wohnen.

Modell: VW Touran 2.0, 110 kW, 15 000 km im Jahr, nächt­licher Stell­platz: Straße, fest­gelegter Fahrer­kreis: Nur der Partner fährt auch. Tarif­leistungen unter anderem: 100 Millionen Euro Deckungs­summe in Haft­pflicht, freie Werk­statt­wahl, Verzicht auf Einwand „grobe Fahr­lässig­keit“, Tierbiss­schäden mit Folgeschäden, erweiterte Wild­schäden. Selbst­behalt: 300 Euro in Voll­kasko, 150 Euro in Teilkasko.

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass viele Versicherer nur nach dem Alter des Versicherungs­nehmers fragen und nicht nach dem genauen Alter der mitfahrenden Partner oder Part­nerin. Einige Anbieter wollen nur wissen, ob alle Fahre­rinnen und Fahrer mindestens ein bestimmtes Alter haben (oft 25 Jahre).

In unserer Stich­probe fragt nur die VHV nach dem genauen Alter der mitfahrenden Person: Bei diesem Versicherer wird der Beitrag daher nicht güns­tiger, wenn das gemein­same Auto auf den jüngeren Fahrer versichert wird.

Tipps zum Tarifwechsel
Bleibt ein Tarif trotz umge­setzter Spartipps verhält­nismäßig teuer, lohnt ein Wechsel. Regel­mäßig Preise zu vergleichen empfehlen wir ohnehin immer.

Preise vergleichen
Die Preis­unterschiede in der Kfz-Versicherung sind enorm: Teurere Tarife kosten häufig fast dreimal so viel wie güns­tige. Unser individueller Versicherungsvergleich hilft Ihnen, einen güns­tigen Tarif zu finden.
Recht­zeitig kündigen

Die meisten Kfz-Policen verlängern sich jeweils zum Jahres­wechsel. Wer seinen alten Vertrag kündigen möchte, muss das bis zum 30. November erledigt haben.
Kein Annahme­zwang in Kasko-Tarifen

Für ältere Auto­fahrer gibt es kleine Stolper­steine zu beachten. So besteht bei Kaskopolicen kein Annahme­zwang. Das heißt, Versicherer dürfen Kundinnen und Kunden ablehnen – etwa aufgrund ihres Alters.

Aktuell schränken zwei Versicherer von vorn­herein ihre Tarife ein: ÖSA den Basis­tarif auf Personen bis 64 Jahre und Europa Go die Kasko-Tarife Basis sowie Komfort auf Personen bis 74 Jahre.
Rück­stufungs­praxis beachten

Ein Kriterium beim Tarifwechsel kann auch die Rück­stufungs­praxis im Schadens­fall sein. Bei einem Voll­kaskoschaden in SF-Klasse 35 gehen bei unseren fünf Beispiel­versicherern 11 Schadenfrei­heits­klassen verloren. Andere Versicherer hand­haben das womöglich anders.

Der Unterschied kann einige schadenfrei zu fahrende Jahre bedeuten. Das kann sich ordentlich auf den Beitrag auswirken. Insbesondere für Personen mit hoher SF-Klasse lohnt sich vor einem Wechsel daher ein Blick auf die Rück­stufungs­tabellen von Versicherern.
Schadenfrei­heits­klassen schützen

Da hohe Schadenfrei­heits­klassen teure Beiträge abfedern, gilt es diese gut zu bewahren. Dafür bieten viele Versicherer einen Rabatt­schutz an. Mit ihm gehen im Schadenfall zwar erst mal keine SF-Klassen verloren, dafür ist diese Zusatz­leistung aber teuer und beim nächsten Versicherungs­wechsel stuft der neue Anbieter oft trotzdem zurück.

Eine andere Möglich­keit, die eigene SF-Klasse zu schützen, ist Schäden selbst zu bezahlen – zumindest bis zu einer bestimmten Höhe.

Tipp:
Mit unserem Rückstufungsrechner können Sie berechnen, bis zu welcher Schadenhöhe sich das für Sie lohnt.

Für unsere Stich­probe haben wir fünf Tarife ausgewählt, die von uns in unseren letzten Tests (Finanztest 11/2022 und 12/2022) empfohlene Leistungen enthalten und im Schnitt günstig in Haft­pflicht und Voll­kasko sind.

Modell: Unsere Modell­kundin wohnt in einem Ort mit mitt­lerer Regionalklasse.

Pkw: VW Touran 2.0, 110 kW, 15 000 km im Jahr, nächt­licher Stell­platz: Straße.

Tarif­leistungen (unter anderem): 100 Millionen Euro Deckungs­summe in Haft­pflicht, freie Werk­statt­wahl, Verzicht auf Einwand „grobe Fahr­lässig­keit“, Tierbiss­schäden mit Folgeschäden, erweiterte Wild­schäden.

Schadenfrei­heits­klasse: 35 in Haft­pflicht und Voll­kasko.

Selbst­behalt: 300 Euro in Voll­kasko, 150 Euro in Teilkasko.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr