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Di, 16:01 Uhr
28.03.2006

Bei Papa und Mama

Nordhausen (nnz). In den zurückliegenden Monaten gab es für Empfänger des Arbeitslosengeldes II einige Veränderungen. Betroffen waren in erster Linie jungen Menschen unter 25 Jahren. Einzelheiten wie immer mit einem einzigen Klick.


Im Landkreis Nordhausen gab es zu Beginn diesen Jahres (Ende Januar) 7.273 Bedarfsgemeinschaften mit 12.810 Personen. Daraus wird ersichtlich, dass es sehr viele Bedarfsgemeinschaften mit einer Person gibt. Der Gesetzgeber hat zwar mit einer Neuregelung für junge Hilfebedürftige dieser Entwicklung einen engeren Rahmen gesetzt, doch für den Auszug von über 18jährigen aus der elterlichen Wohnung hat das mitunter gravierende Konsequenzen, vor allem für die Eltern.

Viele junge Menschen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung bei ihren Eltern lebten, konnten nach den bisherigen Gesetzlichkeiten eigenen Wohnraum beanspruchen. Sie wurden so zusagen eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Bei Bewilligung gab es dazu sogar noch eine Erstausstattung des eigenen Wohnraums.

Für die Eltern, so fern sie Leistungen der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises (ARGE) bezogen haben, gab es jedoch plötzlich ein Wohnraumproblem. Mit dem Auszug des Kindes war der Wohnraum nicht mehr angemessen, wie der Gesetzgeber es ausdrückt, er war zu groß. Die ARGE teilte das den Betroffenen mit und innerhalb von sechs Monaten können sich die Hilfebedürftigen um angemessenen Wohnraum kümmern. Sollte das nicht geschehen, dann werden die Leistungen für Unterkunft und Heizung auf das tatsächliche Niveau gekürzt.

Der Gesetzgeber hat dem Auszugstrend zwar seit dem 18. Februar 2006 mit einer Stichtagsregelung einen Riegel vorgeschoben, doch ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller plädiert dafür, dass einige Jugendliche ihren einstigen Auszug noch einmal überdenken sollten. Zumal sie künftig nur noch 80 Prozent der Regelleistungen und der Leistungen für Unterkunft und Heizung erhalten würden.
Autor: nnz

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