Fr, 13:40 Uhr
27.01.2023
Landkreis Nordhausen
Abriss eines Ellricher Wohnhauses als Ersatzvornahme
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat jetzt ein Wohnhaus in Ellrich im Zuge einer Ersatzvornahme teilweise abgerissen. Im Dezember haben die Abbrucharbeiten begonnen. Aufgrund des direkt angrenzenden Nachbargebäudes musste der Abbruch hauptsächlich per Hand erfolgen, um das Nebenbarhaus nicht zu beschädigen...
Im April letzten Jahres hat die Stadt Ellrich den schlechten baulichen Zustand des denkmalgeschützten Wohnhauses bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt. Bei mehreren Ortsbesichtigungen stellten die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie fest, dass der bauliche Zustand des Gebäudes so schlecht ist, dass mit einem Spontanversagen der Fachwerkkonstruktion gerechnet werden muss. Da das Gebäude unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzt, wäre hierbei die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Der Eigentümer wurde daraufhin angehört, da er der Fristsetzung zur Beseitigung des Gebäudes nicht nachkam, hat der Landkreis Nordhausen im Zuge einer Ersatzvornahme die Beseitigung veranlasst.
Bereits 2007 wurde ein bauordnungsbehördliches Verfahren zur Sicherung der Gebäudesubstanz eingeleitet, schon damals bestanden Bedenken zur Standsicherheit des Gebäudes. Durch den Eigentümer wurde das Gebäude zwar notdürftig gesichert, aber nicht grundlegend. Der bauliche Zustand hat sich in den darauffolgenden Jahren zunehmend verschlechtert, sodass 2019 der Eigentümer nochmals auf die Sicherungs- und Unterhaltungspflicht hingewiesen wurde, es wurden allerdings keine Sicherungsmaßnahmen ausgeführt. Das nun in Teilen abgerissene Gebäude diente laut den Chroniken früher auch als Zugang zu der dahinter liegenden Synagoge. Bisher sind am Objekt keine Hinweise darauf oder zu einer eventuell vermuteten Mikwe gefunden worden. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartiges noch entdeckt wird. Daher wird mit Erreichen des Erdgeschosses im Zuge Abbrucharbeiten das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie das Objekt noch einmal in Augenschein nehmen und die weiteren Abbrucharbeiten begleiten. Die Gesamtkosten der Abbruchmaßnahme liegen bei rund 40.000 Euro. Nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten werden die Kosten dem Grundstückseigentümer berechnet.
Autor: redIm April letzten Jahres hat die Stadt Ellrich den schlechten baulichen Zustand des denkmalgeschützten Wohnhauses bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises angezeigt. Bei mehreren Ortsbesichtigungen stellten die Untere Bauaufsichtsbehörde, die Untere Denkmalschutzbehörde sowie das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie fest, dass der bauliche Zustand des Gebäudes so schlecht ist, dass mit einem Spontanversagen der Fachwerkkonstruktion gerechnet werden muss. Da das Gebäude unmittelbar an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzt, wäre hierbei die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Der Eigentümer wurde daraufhin angehört, da er der Fristsetzung zur Beseitigung des Gebäudes nicht nachkam, hat der Landkreis Nordhausen im Zuge einer Ersatzvornahme die Beseitigung veranlasst.
Bereits 2007 wurde ein bauordnungsbehördliches Verfahren zur Sicherung der Gebäudesubstanz eingeleitet, schon damals bestanden Bedenken zur Standsicherheit des Gebäudes. Durch den Eigentümer wurde das Gebäude zwar notdürftig gesichert, aber nicht grundlegend. Der bauliche Zustand hat sich in den darauffolgenden Jahren zunehmend verschlechtert, sodass 2019 der Eigentümer nochmals auf die Sicherungs- und Unterhaltungspflicht hingewiesen wurde, es wurden allerdings keine Sicherungsmaßnahmen ausgeführt. Das nun in Teilen abgerissene Gebäude diente laut den Chroniken früher auch als Zugang zu der dahinter liegenden Synagoge. Bisher sind am Objekt keine Hinweise darauf oder zu einer eventuell vermuteten Mikwe gefunden worden. Aber es kann nicht ausgeschlossen werden, dass derartiges noch entdeckt wird. Daher wird mit Erreichen des Erdgeschosses im Zuge Abbrucharbeiten das Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie das Objekt noch einmal in Augenschein nehmen und die weiteren Abbrucharbeiten begleiten. Die Gesamtkosten der Abbruchmaßnahme liegen bei rund 40.000 Euro. Nach Fertigstellung der Abbrucharbeiten werden die Kosten dem Grundstückseigentümer berechnet.
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