Mi, 11:32 Uhr
28.11.2001
IHK: WiFö gehört ins Landratsamt
Nordhausen (nnz). Vor einigen Wochen hatte Landrat Joachim Claus (CDU) ein Arbeitspapier zur künftigen Wirtschaftsförderung im Landkreis Nordhausen vorgelegt (siehe auch nnz-Archiv). Mit den darin geäußerten Gedanken hatte sich jetzt der Wirtschaftsbeirat der IHK beschäftigt.
Der IHK-Wirtschaftsbeirat begrüßt einhellig, dass die Diskussion zu diesem Thema auf Anregung des Landrates in Gang gekommen ist. Der Beirat vertritt eindeutig den Standpunkt, die künftige Wirtschaftsförderung im Landratsamt anzusiedeln. Eine neue Wirtschaftsfördergesellschaft zu gründen oder die Wirtschaftsförderung in eine bestehende Gesellschaft zu integrieren, stößt auf Ablehnung.
Als besonders wichtig wird die künftige Aufgabenzuordnung angesehen. Die künftige Wirtschaftsförderung muss sich auf konkret definierte Kernaufgaben konzentrieren. Sie sollte nicht das machen, was andere Interessenvertreter und Strukturen bereits tun und auch besser können. Dies trifft beispielsweise auf Existenzgründungsberatungen, Finanzierungs- und Fördermittelberatungen oder die Organisation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zu.
Eine künftige Wirtschaftsförderung muss Koordinatorenfunktion wahrnehmen und den Informationsfluss aufrechterhalten. Sie muss sich als Ansprechpartner bei Unternehmerproblemen sehen und Bestandspflege betreiben. Eine wesentliche Aufgabe sieht der IHK-Wirtschaftsbeirat in der Umsetzung eines Außenmarketing für den Landkreis. Zukünftig sollte auch die wörtliche Trennung von Wirtschaft und Tourismus vermieden werden, da dadurch nur Spannungen geschürt werden. Wenn von Wirtschaft die Rede ist, so ist auch Tourismus beinhaltet, und wenn von Wirtschaftsförderung gesprochen wird, ist auch der touristische Bereich erfasst.
Autor: nnzDer IHK-Wirtschaftsbeirat begrüßt einhellig, dass die Diskussion zu diesem Thema auf Anregung des Landrates in Gang gekommen ist. Der Beirat vertritt eindeutig den Standpunkt, die künftige Wirtschaftsförderung im Landratsamt anzusiedeln. Eine neue Wirtschaftsfördergesellschaft zu gründen oder die Wirtschaftsförderung in eine bestehende Gesellschaft zu integrieren, stößt auf Ablehnung.
Als besonders wichtig wird die künftige Aufgabenzuordnung angesehen. Die künftige Wirtschaftsförderung muss sich auf konkret definierte Kernaufgaben konzentrieren. Sie sollte nicht das machen, was andere Interessenvertreter und Strukturen bereits tun und auch besser können. Dies trifft beispielsweise auf Existenzgründungsberatungen, Finanzierungs- und Fördermittelberatungen oder die Organisation von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen zu.
Eine künftige Wirtschaftsförderung muss Koordinatorenfunktion wahrnehmen und den Informationsfluss aufrechterhalten. Sie muss sich als Ansprechpartner bei Unternehmerproblemen sehen und Bestandspflege betreiben. Eine wesentliche Aufgabe sieht der IHK-Wirtschaftsbeirat in der Umsetzung eines Außenmarketing für den Landkreis. Zukünftig sollte auch die wörtliche Trennung von Wirtschaft und Tourismus vermieden werden, da dadurch nur Spannungen geschürt werden. Wenn von Wirtschaft die Rede ist, so ist auch Tourismus beinhaltet, und wenn von Wirtschaftsförderung gesprochen wird, ist auch der touristische Bereich erfasst.

