Mo, 13:32 Uhr
06.03.2006
Geld oder Knast
Nordhausen (nnz). Der Missbrauch von Notrufnummern wird strafrechtlich verfolgt und kommt dem Anrufer teuer zu stehen. Eine Bürgerin aus dem Landkreis Nordhausen bekam das jetzt zu spüren. Einzelheiten mit einem Klick...
Dem Landratsamt Nordhausen wurde vom Amtsgericht Nordhausen jetzt die Kopie eines Strafbefehls zugeleitet, wonach Sarah S. wegen Missbrauch des Notrufes zu 20 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 500 Euro Strafe, verurteilt worden ist. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe trete Freiheitsstrafe, heißt es in dem Schreiben des Gerichts weiter. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das bedeutet, wenn Frau S. nicht zahlen kann oder will, muss sie für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis.
Hintergrund des Strafbefehls war ein von Frau S. am 19. August 2005 um 1.45 Uhr über die Notrufnummer gemeldeter angeblicher Wohnungsbrand in der Gemeinde Großwerther. Die zum vermeintlichen Brandort geeilten Freiwilligen Feuerwehren aus Groß- und Kleinwerther wollten Helfer in der Not sein. Doch es brannte nirgends. Die Feuerwehrmänner waren sinnlos aus ihrem Schlaf gerissen worden. Es handelte sich in diesem Fall um einen eindeutigen Notrufmissbrauch, der nun geahndet wurde.
Autor: nnzDem Landratsamt Nordhausen wurde vom Amtsgericht Nordhausen jetzt die Kopie eines Strafbefehls zugeleitet, wonach Sarah S. wegen Missbrauch des Notrufes zu 20 Tagessätzen zu je 25 Euro, insgesamt also 500 Euro Strafe, verurteilt worden ist. An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe trete Freiheitsstrafe, heißt es in dem Schreiben des Gerichts weiter. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das bedeutet, wenn Frau S. nicht zahlen kann oder will, muss sie für jeden nicht gezahlten Tagessatz einen Tag ins Gefängnis.
Hintergrund des Strafbefehls war ein von Frau S. am 19. August 2005 um 1.45 Uhr über die Notrufnummer gemeldeter angeblicher Wohnungsbrand in der Gemeinde Großwerther. Die zum vermeintlichen Brandort geeilten Freiwilligen Feuerwehren aus Groß- und Kleinwerther wollten Helfer in der Not sein. Doch es brannte nirgends. Die Feuerwehrmänner waren sinnlos aus ihrem Schlaf gerissen worden. Es handelte sich in diesem Fall um einen eindeutigen Notrufmissbrauch, der nun geahndet wurde.

