Mo, 07:40 Uhr
06.03.2006
Auch das ist Service
Nordhausen (nnz). Seit dem Jahr 2002 gibt es eine Schuldrechtsreform, jetzt ist die Übergangsfrist abgelaufen. Welche Veränderungen da auf die Arbeitgeber zukommen, dass soll am Mittwoch erläutert werden. Eingeladen hat dazu der Nordhäuser Unternehmerservice.
Gemeinsam mit dem Verein für Wirtschaftsentwicklung der Region Nordhausen e.V. sollen im Konferenzraum der Nordhäuser Stadtwerke die juristischen Feinheiten der Änderungen erläutert werden, damit die Schuldrechtsreform nicht zu einem Fallstrick im Arbeitsrecht mutiert. Als Referent des Nachmittags konnte Rechtsanwalt Dr. Michael Ullrich aus Halle gewonnen werden. Damit der Vortrag mit Leben erfüllt wird, können während und im Anschluß an die Ausführungen Fragen gestellt werden. So wird es dem Fachmann möglich gemacht, gezielt auf Schwerpunkte der komplexen Materie einzugehen.
Zum Hintergrund: Seit der Schuldrechtsreform, die zum Beginn des Jahres 2002 wirksam geworden war, unterliegen die Arbeitsverträge den sehr strengen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da eine gesetzlich geregelte Übergangsfrist inzwischen abgelaufen ist, bedarf es aktuell der Änderung bestehender Arbeitsverträge. Bei dem Neuabschluß von Arbeitsverträgen sollten die neuen Erfordernisse von vornherein gebührend berücksichtigt werden.
Alles in allem bietet der Nordhäuser Unternehmerservice mit diesem Vortragsangebot ein aktuelles rechtliches Werkzeug für die tägliche Arbeit im Unternehmen. Übrigens wird Dr. Michael Ullrich am Rande der Veranstaltung auch zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Änderung der Kündigungsvorschriften Stellung nehmen.
Autor: nnzGemeinsam mit dem Verein für Wirtschaftsentwicklung der Region Nordhausen e.V. sollen im Konferenzraum der Nordhäuser Stadtwerke die juristischen Feinheiten der Änderungen erläutert werden, damit die Schuldrechtsreform nicht zu einem Fallstrick im Arbeitsrecht mutiert. Als Referent des Nachmittags konnte Rechtsanwalt Dr. Michael Ullrich aus Halle gewonnen werden. Damit der Vortrag mit Leben erfüllt wird, können während und im Anschluß an die Ausführungen Fragen gestellt werden. So wird es dem Fachmann möglich gemacht, gezielt auf Schwerpunkte der komplexen Materie einzugehen.
Zum Hintergrund: Seit der Schuldrechtsreform, die zum Beginn des Jahres 2002 wirksam geworden war, unterliegen die Arbeitsverträge den sehr strengen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da eine gesetzlich geregelte Übergangsfrist inzwischen abgelaufen ist, bedarf es aktuell der Änderung bestehender Arbeitsverträge. Bei dem Neuabschluß von Arbeitsverträgen sollten die neuen Erfordernisse von vornherein gebührend berücksichtigt werden.
Alles in allem bietet der Nordhäuser Unternehmerservice mit diesem Vortragsangebot ein aktuelles rechtliches Werkzeug für die tägliche Arbeit im Unternehmen. Übrigens wird Dr. Michael Ullrich am Rande der Veranstaltung auch zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens hinsichtlich der Änderung der Kündigungsvorschriften Stellung nehmen.

