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Mi, 10:01 Uhr
19.10.2022
Thüringer Landesamt für Statistik:

Rückgang der geleisteten Hilfen zur Erziehung

Im Jahr 2021 wurden in Thüringen 22 991 Hilfen zur Erziehung und 2 506 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe geleistet...

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Nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik ist das ein Rückgang bei den Hilfen zur Erziehung gegenüber dem Jahr 2020 um 1,1 Prozent und ein Anstieg bei den Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen um 11,5 Prozent.

Von den insgesamt 22 991 geleisteten Hilfen zur Erziehung wurden 11 290 Hilfen (49,1 Prozent) im Laufe des Jahres beendet, während 50,9 Prozent bzw. 11 701 Hilfen am 31. Dezember 2021 andauerten. Von den 2 506 Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen hielten drei Viertel über das Jahresende an (1 902 Hilfen bzw. 75,9 Prozent).

Mit einem Anteil von 46,6 Prozent bzw. einer Anzahl von 11 874 Hilfen wurden im Jahr 2021 am häu- figsten Erziehungsberatungen geleistet. 3 327 Fälle (13,0 Prozent) entfielen auf die Hilfeform der Heimerziehung bzw. einer sonstigen betreuten Wohnform, 2 506 Hilfen (9,8 Prozent) auf die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen. Des Weiteren erfolgte in 2 207 Fällen (8,7 Prozent) die Hilfe in Form von Vollzeitpflege.

Bei fast der Hälfte der gewährten Hilfen zur Erziehung (48,4 Prozent bzw. 11 132 Hilfen) lebten die jungen Menschen bei einem alleinerziehenden Elternteil. Mehr als jeder 2. dieser Alleinerziehenden (52,2 Prozent bzw. 5 806 Fälle) bezog Transferleistungen.

Insgesamt wurden 26 407 jungen Menschen Hilfen zur Erziehung gewährt. Das entsprach einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,1 Prozent. 6 816 Kinder bzw. 25,8 Prozent waren noch keine 6 Jahre alt. Weitere 9737 Kinder bzw. 36,9Prozent waren im Alter zwischen 6 und 11 Jahre, 8 175 Kinder und Jugendliche bzw. 31,0 Prozent waren im Alter zwischen 12 und 17 Jahre und 1 679 bzw. 6,4 Prozent waren junge Volljährige. Bei 2 517 Kindern war mindestens ein Elternteil ausländischer Herkunft.
Autor: red

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