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So, 07:04 Uhr
26.02.2006

Scheidungs-Reform stößt auf Skepsis

Nordhausen (nnz). Mit ihrem Vorschlag für die vereinfachte Ehescheidung stößt Justizministerin Zypries auf den Widerstand der Union. Zypries wollte kinderlosen Paaren den Anwalt ersparen.


Der Plan von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) das Scheidungsrecht weiter zu vereinfachen, stößt in der Union auf Widerstand. „Ich sehe nicht, dass es für diesen Vorschlag eine Mehrheit im Parlament gibt“, sagte der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Andreas Schmidt (CDU), der „Berliner Zeitung“. „Der Vorschlag der Bundesjustizministerin war in der Koalition nicht abgesprochen.“ Ähnlich scheint man das bei der SPD zu sehen. Das Land Berlin hält die Pläne von Justizministerin Zypries zur Vereinfachung von Scheidungen für bedenklich. Sie kosten laut Einschätzung des Senats deutlich mehr als angenommen.

Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) z.B. hat davor gewarnt, dass die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zur Reform von Scheidungen für manche Scheidungswilligen nicht wie geplant billiger werden, sondern noch teurer als bisher.

Die vom Ministerium betonte „Einvernehmlichkeit“, die eine gerichtliche Klärung ersetzen soll, komme nämlich oft ebenfalls nur „durch eine vorherige anwaltliche Beratung zustande“, sagte sie dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. In herkömmlichen Verfahren sei der Gang zum Anwalt zwar gesetzlich vorgeschrieben, ärmere Eheleute bekämen aber Prozesskostenhilfe und müssten daher nichts dafür bezahlen. Das betreffe rund 40 Prozent der Fälle.

Nach der Reform müssten sie selbst für den Anwalt zahlen, da es sich dann um eine freiwillige Rechtsberatung handele. Wenn Ehepaare völlig auf den Anwalt verzichten, besteht laut Schubert aber die Gefahr, „dass der wirtschaftlich oder emotional schwächere Partner benachteiligt wird.“

Ehegatten ohne Kinder sollen sich nach Zypries' Plänen bei einer Trennung künftig den Anwalt sparen können. Wenn sich die Partner vor einem Notar auf das neue vereinfachte Scheidungsverfahren und über den Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Wohnung einigen, würde das Familiengericht nach der notariellen Einigung nur noch die Scheidung selbst aussprechen und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Dadurch würden die einstigen Partner mehr als die Hälfte der normalen Kosten sparen, hieß es.
Autor: nnz

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