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Mo, 12:41 Uhr
20.02.2006

Rauchschwaden am Horizont

Nordhausen (nnz). Das wird es vielen passionierten Kleingärtnern wieder bald in den Fingern kribbeln. Die Gartenzeit steht vor der Tür, doch erst einmal muß verbrannt werden. Wann das möglich ist, das hat jetzt die nnz erfahren.


Im Landkreis Nordhausen besteht in der Zeit vom 15. bis 28. März die Möglichkeit, nach vorheriger Anzeige, d. h. mindestens zwei Werktage vor Beginn der Brenntage, trockenen unbelasteten Baum- und Strauchschnitt zu verbrennen. Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz des Landratsamtes bittet darum, die gesetzlichen Vorschriften, die sowohl im Entsorgungskalender 2006 als auch in der Abfallfibel "ab 2002", Seite 19, vermerkt sind, zu beachten

Im Kernbereich von Ortschaften ist eine Verbrennung nicht möglich, da bestimmte Mindestabstände, wie z.B. 100 m zu Betrieben, in denen brennbare Stoffe verarbeitet oder gelagert werden; 50 m zu öffentlichen Straßen; 5 m zu Grundstücksgrenzen, nicht eingehalten werden können. Die Anmeldung ist an die zuständige Gemeinde bzw. für Nordhausen an das Amt für Recht, Ordnung und Sicherheit, Sachgebiet Bürgerservice, Markt 15 zu richten.

Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Verwertung der pflanzlichen Abfälle gesetzlich den Vorrang vor der Beseitigung durch Verbrennen besitzt. Alle Abfallbesitzer sollten daher zunächst prüfen, ob eine Eigenverwertung oder Anlieferung zur Grünabfallentsorgung erfolgen kann. Außerdem dürfen durch die Verbrennung keine erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft hervorgerufen werden. Angesichts der derzeitigen Witterungsverhältnisse ist daher besonders zu beachten, dass nur trockenes Material verbrannt werden darf, um die entstehende Rauchentwicklung so gering wie möglich zu halten.

Der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz wird entsprechende Kontrollen durchführen. Da es leider immer wieder zu Ordnungswidrigkeiten in erheblichem Ausmaß kommt, z.B. durch Verbrennen von Abfällen jeglicher Art oder Nichteinhaltung der vorgegebenen Abstände zu Straßen und Wohngebäuden, wurde für den Zeitraum der Brenntage ein Bereitschaftsdienst unter folgender Telefonnummer: 0174/3051146 eingerichtet.
Autor: nnz

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