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Do, 16:07 Uhr
16.02.2006

Für den Ernstfall

Nordhausen (nnz). Die Vogelgrippe hat nun auch Deutschland erreicht. Was aber wird im Landkreis Nordhausen unternommen, um für den „Ernstfall“ gewappnet zu sein?


Nach den ersten drei nachgewiesenen Fällen von Vogelgrippe (Virus H5N1) auf der Insel Rügen hat das Bundesverbraucherschutzministerium mit Wirkung vom 17. Februar 2006 wieder die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Sie dauert bis einschließlich 30. April 2006. Die Geflügelhalter im Landkreis sind heute mit der Veröffentlichung der Tierseuchenrechtlichen Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen in der Tagespresse auf ihre Verpflichtungen hingewiesen worden.

Vor diesem Hintergrund und zum Schutz der Bevölkerung hat heute Vormittag im Landratsamt Nordhausen unter Leitung der 1. Beigeordneten, Jutta Krauth (SPD), eine Ämterberatung stattgefunden. Dabei wurden die Situation beraten und Maßnahmen für einen möglichen „Ernstfall“- gemeint ist eine mögliche Ausbreitung der Vogelgrippe auf den Landkreis Nordhausen - getroffen. Zur Zeit sind im Landkreis Nordhausen keine Anzeichen für das Auftreten bzw. Ausbreitung der Vogelgrippe erkennbar.

Gleichwohl bittet das Landratsamt die Bevölkerung um höchste Aufmerksamkeit. Das Füttern von Enten und Schwänen sollte vermieden werden. Wer einen verendeten Vogel findet, sollte ihn unter keinen Umständen berühren, sondern umgehend die Rettungsleitstelle unter 03631/89380 oder 03631/19222 benachrichtigen. Die Leitstelle ist rund um die Uhr besetzt. Auch das Veterinäramt des Landkreises nimmt zu den Dienstzeiten unter 03631/911150 Hinweise entgegen. Zudem kann auch die bekannte Notrufnummer genutzt werden. Die entsprechenden Dienststellen ergreifen dann alle erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.
Autor: nnz

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