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So, 17:48 Uhr
21.08.2022
Balkonkraftwerke und ihre rechtlichen Tücken:

Not macht erfinderisch

Die stark angestiegenen Energiepreise und die nächste Hitzewelle sind diesen Sommer in aller Munde. Wäre es da nicht schön, etwas für den eigenen Geldbeutel und auch für den ökologischen Fußabdruck tun zu können?...

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Viele Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich deshalb für kleine Solar-Kraftwerke für den Eigenverbrauch. Wegen der hohen Nachfrage auf dem deutschen Markt, greifen sie dabei immer öfter auf Angebote aus dem europäischen Ausland zurück. Und leider sind auch wieder unseriöse Online-Shops am Werk, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen und nicht liefern. Welche Fragen vor dem Kauf geklärt werden sollten, um späteren Ärger zu vermeiden und wie Sie einen seriösen Shop erkennen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

Solaranlagen für den heimischen Balkon oder die Terrasse lassen sich online schnell und leicht bestellen. Je nach Ausrichtung und Sonneneinstrahlung können die Photovoltaikmodule 200 bis 1000 Watt pro Jahr erzeugen. Der Strom wird einfach über einen Stecker ins Hausnetz eingespeist. Verbraucherinnen und Verbraucher können so zwischen 50 € und 100 Euro Stromkosten sparen. Gleichzeitig erlangen sie ein bisschen Unabhängigkeit von der öffentlichen Energieversorgung und fossilen Brennstoffen.

Was sollte beim Kauf eines Kleinkraftwerkes im Internet bedacht werden?
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage entscheiden sich deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher immer öfter für Angebote von Online-Händlern aus dem EU-Ausland. Wer möglichst schnell Freude am eigenen Kraftwerk haben möchte, sollte nicht nur auf die angegebene Lieferzeit achten, sondern auch prüfen, ob die Adressdaten des Anbieters, Informationen zum Widerruf oder Transportkosten leicht zu finden sind. Lassen sich diese Fragen nicht vor der Bestellung klären, könnte es sich um einen unseriösen Online-Shop handeln. Leider nutzen auch Betrüger die aktuelle Begeisterung für die Balkonkraftwerke und locken Verbraucher auf Fake-Shop-Seiten. Auftragsbestätigung und Zahlungsaufforderung kommen schnell, das Solarmodul wird jedoch nie geliefert. Wie Sie solche Fake-Shops erkennen, erfahren Sie auf unserer Internetseite: Wie erkenne ich einen Fake-Shop im Internet? | evz.de

Übrigens: Online-Händler, die ihre Ware in der EU anbieten, müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten. Dazu gehört das 14-tägige Widerrufsrecht. Die Frist für den Widerruf beginnt mit dem Erhalt der Ware. Und sollte das Balkonkraftwerk innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt nicht wie beschrieben funktionieren, haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf Reparatur oder Austausch. Der Widerruf oder die Reklamation sollten unbedingt schriftlich erfolgen. Wer im Fall des Widerrufs die Transportkosten trägt, muss vor dem Kauf klar erkennbar sein. Ein bereits in Gebrauch genommenes Balkonkraftwerk nehmen Händler manchmal nur ungern zurück. Wenn sie die gebrauchte Ware im Rahmen eines Widerrufs zurücknehmen, dürfen sie vom Verbraucher eine Entschädigung für etwaige Gebrauchsspuren verlangen.

Im Zweifel lieber die Unterstützung einer Fachkraft einholen
Es kann sich lohnen, die Montage und Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage einer kompetenten Fachkraft anzuvertrauen. Wurde die Anlage von einer Fachkraft in Betrieb genommen und kommt es dennoch zu Problemen bei der Stromerzeugung, können Sie so leichter nachweisen, dass es an der Anlage selbst liegt und nicht an der Installation. Überdies können die Netzbetreiber Vorgaben zur Inbetriebnahme machen. Vor einem Kauf empfiehlt es sich außerdem, in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für den deutschen Markt zugelassen ist und allen Vorgaben entspricht. Dies ist nicht immer der Fall. Informationen über die in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards liefert die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Schließlich müssen Anlagen ab 600 Watt in Deutschland auch bei der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber eingetragen und registriert werden.
Autor: red

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Kommentare
Paulinchen
21.08.2022, 19:34 Uhr
Sind das schon...
... wieder Anzeichen von Neid und Hass auf die Bestellung im Internet?
Der freie und mündige Bürger kauft dort, wo er Lust hat. Jeder Kauf im Internet, muss nicht gleichzeitig ein Fehlkauf sein. Zumal in Zeiten, wo der Staat seinen Bürgern vorschreibt wie lange, wie oft und mit oder ohne Seife er seine Körperpflege zu machen hat. Der ehemalige Kanzler und guter Freund von Putin, hat mal im Bundestag gesagt, dass es nicht dazu kommen darf, dass man am Gebiss eines Menschen Rückschlüsse ziehen kann, ob er arm oder reich ist. Aber jetzt, wo man der Bevölkerung Empfehlungen gibt, über den Winter auszuwandern, oder in Wärmehallen zu ziehen, frage ich mich, wo ist das ach so reiche Deutschland hingekommen, in nur 9 Monaten. Quasi - sie ruinierten Deutschland in nur einer Schwangerschaft, die Roten und Grünen. Na ja, die FDP hat ihren Wimpel dabei, wie so oft, immer wieder in den richtigen Wind platziert. Wo bitte ist hier der Begriff des Buchstabens S bei den Roten geblieben??? Aber wie lange will sich die CDU /CSU das Spiel noch ansehen, ist es nicht längst an der Zeit, ein Misstrauensantrag im Bundestag zu stellen? Auch sie sind gemeinsam mit der Partei, welche sie nicht anerkennen wollen, AfD in der Pflicht, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden. HERR MERZ, was denken Sie darüber?
Ungläubiger64
21.08.2022, 20:27 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Bezug zum Artikel?
U.Schneider
21.08.2022, 20:57 Uhr
Vermietergenehmigung fehlt
Leicht beschrieben,hört sich einfach an,ist es aber nicht!
Oder wolllt ihr Löcher in die Fensterrahmen bohren/Außenwände durchbrechen??
geloescht.20250302
21.08.2022, 21:36 Uhr
Kleines Kraftwerk?
Ich halte mich jetzt lieber zurück, sonst bekomme ich einen Wutanfall.

Denn das "kleine private Kraftwerk" wird nicht mal für COPD-Sauerstoff- oder Druckluftpatienten (Wegen Schlafapnoe) als alternarive Versorgungsquelle empfohlen.

Soviel alternativen Strom für jede Nacht 6 Stunden Benutzung eines Stromfressers können die nicht liefern.

Bei einem Blackout gibt es ohne Strom aus der Steckdose keine taugliche Alternative mit Sonnensegel oder Mini-Windrad auf dem Balkon oder Küchenfenster.

Kein Plan B bei Stromausfall! Das mussten auch meine Krankenkasse und Vertriebspartner(Lieferanten der Geräte) von Linde-Gas zugeben.
P.Burkhardt
21.08.2022, 22:31 Uhr
klar...
... da reicht kein kleines Solarpanel auf dem Balkon, aber vielleicht eine PV-Anlage auf dem Dach.

da brauchen wir endlich etwas Entbürokratisierung für die Vermieter. Es ist derzeit so, dass ein Vermieter den Strom nicht zum Eigenverbrauch für die Mieter produzieren darf ... sondern einspeisen muss ! ... das ist nicht zielführend, denke ich !
diskobolos
21.08.2022, 23:46 Uhr
Das wird nichts, Paulinchen
"Aber wie lange will sich die CDU /CSU das Spiel noch ansehen, ist es nicht längst an der Zeit, ein Misstrauensantrag im Bundestag zu stellen?"

Der Regierung zu misstrauen ist sozusagen ein ständiges Feature jeder Opposition. Aber das nützt nichts. Nötig wäre ein Konstruktives Misstrauensvotum. Dass heißt, man muss einen anderen Kanzlerkandidaten vorschlagen und der muss dann auch noch gewählt werden. Bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen ist das völlig aussichtslos. Man muss also entweder bis zu den nächsten Wahlen warten oder eine Regierungspartei verlässt die Koalition.
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