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Mi, 15:15 Uhr
08.02.2006

...halten uns für zahlungsunfähig!“

Nordhausen (nnz). Fassungslos und verständnislos haben heute Mitarbeiter der Nobas Spezialstahlbau GmbH auf das beantragte Insolvenzverfahren reagiert. Von der Geschäftsleitung sind sie mehr als enttäuscht.


Sie erinnern sich noch genau an die Betriebsversammlungen, auf denen den Mitarbeitern, die in die neue GmbH gegangen sind, eine Sicherheit ihres Arbeitsplatzes versprochen worden sei. Vor allem die älteren Arbeitnehmer laufen nun Gefahr, nur noch verkürzt das Arbeitslosengeld I in Anspruch nehmen zu können. Sie verstehen die Haltung der Geschäftsleitung nicht, alle Schuld am derzeitigen Zustand des Unternehmens auf die Kollegen abzuwälzen, die berechtigte Ansprüche per Gerichtsbeschluß einklagen.

Und genau das ist es, was die beiden Geschäftsführer der GmbH, Aribert Kupsch und Michael Rahlfs, auch dem Amtsgericht Mühlhausen mitgeteilt haben. Der Geschäftsbetrieb laufe derzeit im üblichen Umfang, allerdings habe man eine Drohverlustrückstellung bilden müssen, die jetzt zu einem negativen Kapital führe. Aufgeführt werden in der Begründung schließlich noch die Verhandlungen mit Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft über die Anpassung der Personalkosten. „Diese Verhandlungen sind bislang nicht beendet worden und erscheinen auch aussichtsreich. Allerdings haben einige Arbeitnehmer einseitig Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen, die zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung am 25.1.2006 geführt haben“, schrieben die Herren Kupsch und Rahlfs an das Insolvenzgericht.

Die Geschäftsleitung geht zwar immer noch davon aus, dass die Verhandlungen erfolgreich zu Ende geführt werden können, doch durch die Vollstreckungsmaßnahmen „halten wir uns für zahlungsunfähig“. Mit dieser Kulisse soll nun nach nnz-Informationen auch die Belegschaft der HBM-Nobas AG eingeschüchtert werden. Denn auch dort sind Arbeitnehmer beschäftigt, die vollstreckbare Titel ihr eigen nennen.
Autor: nnz

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