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Do, 18:40 Uhr
22.11.2001

Grünwald: Termin wird gehalten

Nordhausen (nnz). Die Nordhäuser Kreisverwaltung wehrt sich gegen Vorwürfe der Stadt Nordhausen, sie könne nicht rechtzeitig die Aufgaben im sozialen Bereich übernehmen. Nach Ansicht des Kreises sei die Kündigung der Stadt aber nicht wirksam.


Die Kündigung des einstigen Vertrages sei durch die Stadt Nordhausen „unter Organvorbehalt“ vollzogen worden. Die Absegnung sei dann erst am 24. Oktober durch einen entsprechenden Stadtratsbeschluß erfolgt, Juristen sprechen davon, dass der Organvorbehalt „geheilt“ wurde. Wie die 2. Beigeordnete der Kreisverwaltung, Loni Grünwald (PDS), der nnz mitteilte, seien zwischen der Stadt- und Kreisverwaltung alle nun notwendigen Schritte abgestimmt. Eine solche Übernahme, das hätte auch die Stadt gewusst, würde eine Frist von mindestens einem halben Jahr in Anspruch nehmen.

So müsse die Kreisverwaltung die Mitarbeiter aussuchen, die dann die nun zusätzlichen Aufgaben übernehmen sollen. Die Kollegen müssen qualifiziert und eingearbeitet werden. Technik müsse beschafft und Tausende Datensätze eingegeben werden. Eine Übernahme von Mitarbeitern der Stadtverwaltung sei aus vielen Gründen nicht möglich, gab Grünwald zu bedenken. Zum einen erlaube es die angespannte Haushaltssituation nicht, zum anderen gebe es Personalüberhänge. Es wäre nicht nachvollziehbar, wenn die Kreisverwaltung Mitarbeiter aus der Stadt übernehme, eigenes Personal jedoch abbauen müsse.

Auch der nun anvisierte Termin 1.3.2001 sei nur unter größten Anstrengungen zu halten, meinte die Beigeordnete. Bereits jetzt würden an den Wochenenden Schulungen durchgeführt und Datensätze eingelesen. Trotzdem soll der Termin gehalten werden. Grünwald versicherte zudem, dass die Sozialhilfeempfänger in der Kreisverwaltung mit der gleichen Arbeitsqualität rechnen könnten, wie das bislang im Sozialamt der Stadt Nordhausen der Fall gewesen sei.

„Die Kündigung des Vertrages mit dem Landratsamt zur Aufgabenübernahme der Sozialhilfe durch die Stadt war form- und fristgerecht“, stellte Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD) klar und weist damit Mutmaßungen des Landratsamtes zurück, die Kündigung sei unwirksam. Rinke erinnerte noch einmal an die Vorgabe der Aufsichtsbehörden: Die Stadt dürfe nach dem 31. Dezember 2001 kein Geld mehr aufwenden für die Erledigung von Sozialhilfeaufgaben. Die OB betonte aber zugleich „dass die Betreuung der Sozialhilfeempfänger im Vordergrund steht. Das verlieren wir trotz aller wiederkehrender Einwände aus dem Landratsamt auch nicht aus dem Auge - die Meinungsverschiedenheiten werden nicht zu Lasten dieser Sozialhilfeempfänger ausgetragen. Deshalb haben wir uns ja bereiterklärt, auch über den 31. Dezember diesen Jahres hinaus - bis zum 1. März 2002 - die Betreuung für das Landratsamt weiterzuführen. Wir gehen davon aus, dass dann die Vertreter des Landkreises die Voraussetzungen für eine gute Fürsorge geschaffen haben.“
Autor: nnz

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