Mo, 13:46 Uhr
09.01.2006
Unstrukturierungen
Nordhausen (nnz). Nach nunmehr einem Jahr haben die Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) viele Erfahrungen gesammelt. Das hat Änderungen zur Folge. Weiter Einzelheiten in Ihrer nnz.
Aufgrund dieser Erfahrungswerte hat sich die Leitung der ARGE darauf verständigt, vor allem im Leistungsrecht einige Umstrukturierungen vorzunehmen. So ist zum so genannten Territorialprinzip übergegangen worden. Das heißt, alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind zum Beispiel einem Team des Leistungsrechts zugeordnet.
Bislang wurden die Hilfebedürftigen entsprechend ihres Antragseingangs zugeordnet. Das bedeutete, das für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verschiedene Mitarbeiter des Leistungsrechts verantwortlich waren. Eine andere Verfahrensweise war zum Beginn unserer Arbeit nicht machbar, jetzt - nach einem Jahr – konnten wir diese Umstrukturierung vornehmen, erläutert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Damit wird eine Strukturgleichheit mit dem Fallmanagement hergestellt und die Arbeit innerhalb der gesamten ARGE weiter optimiert.
Neben den Anträgen, die bis zum Ende des Jahres 2004 eingegangen waren, registrierten die Mitarbeiter der ARGE allein im Jahr 2005 über 3.500 Neuanträge. Davon waren rund 2.800 bewilligt worden. Dem gegenüber steht ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 1.400. Das bedeutet nichts anderes, als das etwa genau die gleiche Zahl, also auch etwa 1.400 Bedarfsgemeinschaften aus der Hilfebedürftigkeit entlassen werden konnten, erläutert Müller. Die Zahl der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften ist um 700 auf rund 4.000 gestiegen, die anderen Gemeinschaften sind eher rückläufig.
In den letzten Wochen des vergangenen Jahres sind bei der ARGE über 2.000 Anträge, zum Beispiel zur Verlängerung eingegangen, die abgearbeitet werden mussten. Und selbst eine Softwarepanne wurde von den Mitarbeitern Ende 2005 gemeistert.
Autor: nnzAufgrund dieser Erfahrungswerte hat sich die Leitung der ARGE darauf verständigt, vor allem im Leistungsrecht einige Umstrukturierungen vorzunehmen. So ist zum so genannten Territorialprinzip übergegangen worden. Das heißt, alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft sind zum Beispiel einem Team des Leistungsrechts zugeordnet.
Bislang wurden die Hilfebedürftigen entsprechend ihres Antragseingangs zugeordnet. Das bedeutete, das für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verschiedene Mitarbeiter des Leistungsrechts verantwortlich waren. Eine andere Verfahrensweise war zum Beginn unserer Arbeit nicht machbar, jetzt - nach einem Jahr – konnten wir diese Umstrukturierung vornehmen, erläutert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Damit wird eine Strukturgleichheit mit dem Fallmanagement hergestellt und die Arbeit innerhalb der gesamten ARGE weiter optimiert.
Neben den Anträgen, die bis zum Ende des Jahres 2004 eingegangen waren, registrierten die Mitarbeiter der ARGE allein im Jahr 2005 über 3.500 Neuanträge. Davon waren rund 2.800 bewilligt worden. Dem gegenüber steht ein Anstieg der Bedarfsgemeinschaften um 1.400. Das bedeutet nichts anderes, als das etwa genau die gleiche Zahl, also auch etwa 1.400 Bedarfsgemeinschaften aus der Hilfebedürftigkeit entlassen werden konnten, erläutert Müller. Die Zahl der Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaften ist um 700 auf rund 4.000 gestiegen, die anderen Gemeinschaften sind eher rückläufig.
In den letzten Wochen des vergangenen Jahres sind bei der ARGE über 2.000 Anträge, zum Beispiel zur Verlängerung eingegangen, die abgearbeitet werden mussten. Und selbst eine Softwarepanne wurde von den Mitarbeitern Ende 2005 gemeistert.


