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Mo, 14:03 Uhr
02.01.2006

Erinnern an Pflicht

Nordhausen (nnz). Seit heute morgen sind Mitarbeiter der Stadtwerke, der Stadtverwaltung sowie 1-Euro-Jobber unterwegs, um die Straßen und Plätze der Stadt vom gröbsten Abfall der Silvesternacht zu befreien. Sind sie allein in der Pflicht?


Nicht allein die öffentliche Hand ist in der Pflicht, für Sauberkeit zu sorgen, sondern auch die privaten Grundstückseigentümer bzw. –besitzer. Gabriela Sennecke, beim Amt für Umwelt und Grünordnung zuständig für die Stadtreinigung: „Es ist unsere Stadt und deshalb sollte es auch Anliegen jedes Einzelnen sein, sie sauber und ordentlich zu halten. Deshalb unsere nachdrückliche Bitte an alle Grundstückseigentümer: Greifen Sie zum Besen und holen sie den Silvesterschmutz von Gehweg und Straße vor ihrem Haus. Es ist eine kleine Mühe, die sich für alle auszahlt.“

Frau Sennecke verweist dabei auch auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Nordhausen im Zusammenhang mit dem Thüringer Straßengesetz, wo unter anderem festgeschrieben ist, dass öffentliche Straßen und Wege, die ein Grundstück erschließen, einmal wöchentlich durch die Grundstückseigentümer – oder deren Beauftragte - zu reinigen sind – und zwar am Wochenende (Freitag oder Sonnabend) vom 1. April bis 30. September bis 18 Uhr und zwischen dem 1. Oktober und 31. März bis 16 Uhr.

Bei einer Verschmutzung, die den normalen Rahmen überschreitet, ist die Reinigung sofort nötig. Bei ausgebauten – befestigten- Straßen und Wegen ist regelmäßig zu kehren, bei nicht ausgebauten – und unbefestigten – Straßen und Wegen müssen nur Fremdkörper, grobe Verunreinigungen, Laub, Schlamm und Unkraute beseitigt werden. So Frau Sennecke. Für diese Woche kündigte Frau Sennecke zugleich verstärkte Kontrollen der Straßenreinigungspflicht an.
Autor: nnz

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