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Mo, 10:55 Uhr
02.05.2022
Ein Blick in die Statistik

Erhebungen zum Zensus 2022 beginnen

Mit dem Zensus-Stichtag am 15. Mai beginnt in Kürze die Hauptphase des Zensus 2022. Zu diesem Datum ermitteln die Statistischen Ämter des Bundes und Länder, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auch in Thüringen wird man rund 370.000 Einwohner kontaktieren...

Zudem wird eine Gebäude- und Wohnungszählung durchgeführt, um den Bestand an Wohnungen und Wohngebäuden in Deutschland zu erfassen und Informationen über die Struktur und Beschaffenheit des Gebäude- und Wohnungsbestands zu erhalten.

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In den kommenden Wochen werden rund 370 000 Thüringerinnen und Thüringer im Rahmen einer Haushaltebefragung und einer Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften kontaktiert. Die Auswahl der Anschriften, die dann durch Interviewerinnen und Interviewer – sogenannte Erhebungsbeauftragte – aufgesucht werden, erfolgte anhand einer Zufallsstichprobe. Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte werden in einer Vollerhebung komplett erfasst.

Die Erhebungsbeauftragten erfragen, wie viele und welche Personen in der Wohnung wohnen. Für einen Teil der Bevölkerung ist die Befragung damit bereits beendet. Circa 200 000 Thüringerinnen und Thüringer erhalten Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen, über den weitere Fragen zur Person, ihrem Bildungsabschluss, Erwerbstätigkeit und derzeitige Beschäftigung eigenständig be- antwortet werden sollen. Die Erhebungsbeauftragten weisen sich mit einem Ausweis aus und kündigen sich vorab schriftlich an. Es genügt, wenn ein volljähriges Haushaltsmitglied zum Termin anwesend ist.

Für die Gebäude- und Wohnungszählungen werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter oder sonstige Nutzungsberechtigte von Wohngebäuden in Thüringen schriftlich vom TLS zur Teilnahme aufgefordert. Im Anschreiben ist ein QR-Code mit einem Link zu einem Online-Fragebogen enthalten, über den per Smartphone oder Tablet schnell und bequem die geforderten Angaben einfach und sicher übermittelt werden können. Eine Online-Meldung der Daten per PC ist ab dem Zensusstichtag unter www.zensus2022.de ebenfalls möglich. Das spart nicht nur Zeit und ermöglicht eine schnellere Ergebnislieferung, sondern schont durch weniger gedruckte Papier- bögen und wegfallende Transportwege auch die Umwelt. Selbstverständlich können jedoch bei Bedarf auch Papierfragebögen angefordert werden.

Für alle Erhebungen im Zensus besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann.
Weitere Informationen finden Sie unter www.zensus2022.de oder www.statistik.thueringen.de/zensus2022
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
02.05.2022, 20:18 Uhr
Wenn das Ding im Briefkasten liegt,
dann wird der Wisch genauso in der Tonne entsorgt wie der heute im Briefkasten vorgefundene Wisch zur Abgabe von Daten zu meiner Immobilie.
Wie komme ich denn dazu für die Staatsschnüffler noch die Arbeit zu machen?
Die sollen sich die Infos vom Finanz- oder Katasteramt holen und fertig ist.
Aber bei ungenügender Mitwirkung wird der kleine Mann wohl wieder mit Beugehaft bedroht.
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