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Mo, 10:12 Uhr
02.05.2022
Online-Diskussion zum Polizeirecht

Was darf die Polizei?

Wie weit können und dürfen die Befugnisse der Polizei gehen? Kommenden Gesetzänderungen, speziell zu den Befugnissen des Zolls, sollen die Bürgerinnen und Bürger demnächst online diskutieren können...

Ab sofort können alle Bürger einen Entwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes im Online-Forum des Thüringer Landtages kommentieren. Mit der vorgesehenen Änderung sollen Vollzugsbeamte des Zolls die Möglichkeit zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von Straftaten erhalten, sofern Polizeibeamte nicht schnell genug zugegen sein können.

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„Thüringen hat als einziges Bundesland die sogenannte Eilkompetenz der Zollbeamten noch nicht im Gesetz verankert. Es ist überfällig, diese Lücke zu schließen“, sagt Dirk Bergner, Innenexperte der FDP. Der Gesetzentwurf wurde von den Freien Demokraten erarbeitet und formal ins Parlament eingebracht.

Zollbedienstete geraten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder in Situationen, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln notwendig ist. Allerdings dürfen sie selbst nur eingeschränkt aktiv werden und müssen auf das Eintreffen der Polizei warten. Sie haben unter anderem keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von Rauschgift und Diebesgut. Besonders problematisch wird es, wenn Zöllner bei einer ihrer Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäter stoßen. Ihnen steht kein polizeiliches Festnahmerecht zu. Sie können sich lediglich auf Regelungen des Jedermannsrechts stützen. „Das gilt es dringend zu ändern! Die Vollzugskräfte des Zolls sollen immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen dürfen, wenn die originär zuständige Polizei nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann“, betont Dirk Bergner.

Die Diskussion läuft bis zum 25. Mai. Das Forum des Thüringer Landtags ist erreichbar unter https://forum.thueringer-landtag.de/
Autor: red

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