Mi, 13:20 Uhr
27.04.2022
FDP-Anmerkungen zum Urteil in Bayern
Verfassungsschutz muss die Verfassung beachten
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bayerischen Verfassungsschutz hatt Dirk Bergner, Innenexperte der Freien Demokraten im Thüringer Landtag, einige Anmerkungen in Richtung der Thüringer Behörde...
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Verfassungsschutz ganz klar seine Grenzen aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, auch das Thüringer Verfassungsschutzgesetz auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Eine erste Vorprüfung des 136 Seiten umfassenden Urteils lässt Handlungsbedarf erkennen, etwa bei der Wohnraumüberwachung. Der Gesetzgeber muss die Maßgaben zur jeweils erforderlichen Beobachtungsbedürftigkeit hinreichend bestimmt und normenklar regeln.
Auch Dirk Bergner hört ab und an das Argument, wer nichts zu verbergen habe, müsse auch nichts befürchten. Für ihn klingt in diesem Satz eine gehörige Portion an Untertanengeist aus längst vergangenen Zeiten mit. Er betont: Grundrechte sind keine Sonderrechte. Sie sind vielmehr unverhandelbare Rechte eines jeden Bürgers. Deshalb dürfen gerade sie nicht Maßnahmen jenes Organs zum Opfer fallen, dass die Verfassung schützen soll.
Autor: redDas Bundesverfassungsgericht hat dem Verfassungsschutz ganz klar seine Grenzen aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund ist es dringend geboten, auch das Thüringer Verfassungsschutzgesetz auf seine Verfassungskonformität zu überprüfen. Eine erste Vorprüfung des 136 Seiten umfassenden Urteils lässt Handlungsbedarf erkennen, etwa bei der Wohnraumüberwachung. Der Gesetzgeber muss die Maßgaben zur jeweils erforderlichen Beobachtungsbedürftigkeit hinreichend bestimmt und normenklar regeln.
Auch Dirk Bergner hört ab und an das Argument, wer nichts zu verbergen habe, müsse auch nichts befürchten. Für ihn klingt in diesem Satz eine gehörige Portion an Untertanengeist aus längst vergangenen Zeiten mit. Er betont: Grundrechte sind keine Sonderrechte. Sie sind vielmehr unverhandelbare Rechte eines jeden Bürgers. Deshalb dürfen gerade sie nicht Maßnahmen jenes Organs zum Opfer fallen, dass die Verfassung schützen soll.
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