Di, 08:44 Uhr
27.12.2005
Ballern mit Verstand
Nordhausen (nnz). Übermorgen beginnt der diesjährige Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Jedes Jahr sind erhebliche Personen- und Sachschäden durch Silvesterfeuerwerke zu beklagen. Tipps, um das genau zu vermeiden, gibt Thüringens Gesundheitsminister Dr. Klaus Zeh (CDU) in der nnz.
Der Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh, erklärte hierzu: "Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei ihrer Funktion mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Extremfall sind sogar tödliche Unfälle möglich. Feuerwerkskörper unterliegen deshalb einer Zulassungspflicht und ihr Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahre zulässig." Zugelassene Feuerwerkskörper oder deren Verpackung tragen ein Zulassungszeichen mit den Buchstaben BAM-PII-laufende Nummer. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, so Dr. Zeh weiter, sei daher besondere Vorsicht erforderlich.
Der Minister: Kaufen oder verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper." Die Zulassung bedeute jedoch nicht gleichzeitig, so Zeh weiter, dass diese Produkte ungefährlich seien. Die Verbraucherhinweise auf der Verpackung müssen unbedingt beachtet werden.
Das Abbrennen der Feuerwerkskörper, so Dr. Zeh, sei zudem nur in der Zeit vom 31.12.2005 bis zum 01.01.2006 zulässig und dürfe nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen geschehen. Darüber hinaus sei auf alle Personen Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf kleine Kinder und ältere Leute, für die Lärm- und Lichteffekte eine erhebliche Belästigung bis hin zur Gefahr darstellen könne. Auch Haustiere dürfen nicht vergessen werden, denn, so der Minister, auch sie reagieren verstört auf die genannten Einwirkungen.
Minister Zeh betonte abschließend, dass sich alle Regeln, Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen erübrigen, wenn überhaupt auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichtet werden würde. Die hierfür vorgesehenen, zum Teil eindrucksvoll hohen Geldbeträge, könnten stattdessen für Hilfen zur Verfügung gestellt werden, die Menschen in vielfältigen Notsituationen dringend benötigen. Zumindest sollten Erwachsene Kindern und Jugendlichen mit gutem Beispiel vorangehen und alle entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten, sowie auf Mitmenschen und Tiere Rücksicht nehmen.
Autor: nnzDer Thüringer Minister für Soziales, Familie und Gesundheit, Dr. Klaus Zeh, erklärte hierzu: "Feuerwerkskörper enthalten explosionsgefährliche Stoffe und können bei ihrer Funktion mehr oder minder gefährliche Wirkungen entfalten. Im Extremfall sind sogar tödliche Unfälle möglich. Feuerwerkskörper unterliegen deshalb einer Zulassungspflicht und ihr Verkauf ist nur an Personen über 18 Jahre zulässig." Zugelassene Feuerwerkskörper oder deren Verpackung tragen ein Zulassungszeichen mit den Buchstaben BAM-PII-laufende Nummer. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern, so Dr. Zeh weiter, sei daher besondere Vorsicht erforderlich.
Der Minister: Kaufen oder verwenden Sie ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper." Die Zulassung bedeute jedoch nicht gleichzeitig, so Zeh weiter, dass diese Produkte ungefährlich seien. Die Verbraucherhinweise auf der Verpackung müssen unbedingt beachtet werden.
Das Abbrennen der Feuerwerkskörper, so Dr. Zeh, sei zudem nur in der Zeit vom 31.12.2005 bis zum 01.01.2006 zulässig und dürfe nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen geschehen. Darüber hinaus sei auf alle Personen Rücksicht zu nehmen, insbesondere auf kleine Kinder und ältere Leute, für die Lärm- und Lichteffekte eine erhebliche Belästigung bis hin zur Gefahr darstellen könne. Auch Haustiere dürfen nicht vergessen werden, denn, so der Minister, auch sie reagieren verstört auf die genannten Einwirkungen.
Minister Zeh betonte abschließend, dass sich alle Regeln, Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen erübrigen, wenn überhaupt auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verzichtet werden würde. Die hierfür vorgesehenen, zum Teil eindrucksvoll hohen Geldbeträge, könnten stattdessen für Hilfen zur Verfügung gestellt werden, die Menschen in vielfältigen Notsituationen dringend benötigen. Zumindest sollten Erwachsene Kindern und Jugendlichen mit gutem Beispiel vorangehen und alle entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen einhalten, sowie auf Mitmenschen und Tiere Rücksicht nehmen.

