Do, 10:46 Uhr
31.03.2022
Corona-Pandemie in Thüringen
Kliniken sehen keinen Anlass für Entwarnung
Die Thüringer Krankenhäuser fordern, dass der Thüringer Landtag heute eine kluge Entscheidung trifft: Die verpflichtenden Schutzmaßnahmen müssen angesichts von Rekord-Inzidenzwerten, einer weiterhin niedrigen Impfquote und infolge einer anziehenden Hospitalisierungsrate in den Kliniken zum Schutze der gesamten Thüringer Bevölkerung bestehen bleiben...
Es gibt keinen Grund für eine Entwarnung: Die Pandemie kann nur gemeinsam besiegt und mit strengen Regularien in den Griff bekommen werden.
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist angesichts einer sich zuspitzenden Situation in den Thüringer Kliniken auf das dringende Erfordernis hin, dass die bisherigen länderspezifischen Festlegungen der Corona-Schutzverordnung auch über den 31.03. hinaus bestehen bleiben.
Die Bundespolitik hatte leider nicht den Mut, allgemeinverbindliche Regelungen für die Länder zu erlassen. Nun liegt die Verantwortung bei den Ländern. Die Thüringer Krankenhäuser erwarten, dass sie von der Politik unterstützt werden, in dem die bisherigen Maßnahmen in Thüringen vom Landtag auch über den 31.03. hinaus verlängert werden, fasst Dr. Gundula Werner, Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. und zugleich Geschäftsführerin des Klinikums Altenburger Land, die Erwartungshaltung der Kliniken vor der heutigen entscheidenden Plenarsitzung des Thüringer Landtags zusammen.
Das Personal in den Kliniken steht derzeit durch Quarantäne oder durch krankheitsbedingte Ausfälle nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine rasant zunehmende Corona-Belegung in dieser Pandemiewelle trifft nun auf deutlich weniger vorhandenes Personal in den Kliniken. Corona hat auch bei den Beschäftigten in den Kliniken Spuren hinterlassen.
Seitens der Thüringer Landespolitik muss für die kritischen Infrastrukturen, insbesondere die Krankenhäuser und zum Wohle der Bevölkerung heute ein Beitrag dazu geleistet werden, dass eine Überlastung des Thüringer Gesundheitswesens, insbesondere der Krankenhäuser in jedem Fall verhindert wird. Verpflichtende Schutzmaßnamen auch im täglichen Leben sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Bekämpfung der Pandemie. Diese dürfen in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation nicht zur Disposition gestellt werden, so Werner weiter.
Insofern unterstützen wir den Vorschlag der Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag ausdrücklich, Thüringen zum Hotspot zu erklären und die wesentlichen Einschränkungen zunächst beizubehalten.
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen appelliert daher an alle Parteien des Thüringer Landtags, sich diesem Vorschlag anzuschließen.
Autor: redEs gibt keinen Grund für eine Entwarnung: Die Pandemie kann nur gemeinsam besiegt und mit strengen Regularien in den Griff bekommen werden.
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen weist angesichts einer sich zuspitzenden Situation in den Thüringer Kliniken auf das dringende Erfordernis hin, dass die bisherigen länderspezifischen Festlegungen der Corona-Schutzverordnung auch über den 31.03. hinaus bestehen bleiben.
Die Bundespolitik hatte leider nicht den Mut, allgemeinverbindliche Regelungen für die Länder zu erlassen. Nun liegt die Verantwortung bei den Ländern. Die Thüringer Krankenhäuser erwarten, dass sie von der Politik unterstützt werden, in dem die bisherigen Maßnahmen in Thüringen vom Landtag auch über den 31.03. hinaus verlängert werden, fasst Dr. Gundula Werner, Vorstandsvorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen e.V. und zugleich Geschäftsführerin des Klinikums Altenburger Land, die Erwartungshaltung der Kliniken vor der heutigen entscheidenden Plenarsitzung des Thüringer Landtags zusammen.
Das Personal in den Kliniken steht derzeit durch Quarantäne oder durch krankheitsbedingte Ausfälle nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine rasant zunehmende Corona-Belegung in dieser Pandemiewelle trifft nun auf deutlich weniger vorhandenes Personal in den Kliniken. Corona hat auch bei den Beschäftigten in den Kliniken Spuren hinterlassen.
Seitens der Thüringer Landespolitik muss für die kritischen Infrastrukturen, insbesondere die Krankenhäuser und zum Wohle der Bevölkerung heute ein Beitrag dazu geleistet werden, dass eine Überlastung des Thüringer Gesundheitswesens, insbesondere der Krankenhäuser in jedem Fall verhindert wird. Verpflichtende Schutzmaßnamen auch im täglichen Leben sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei der Bekämpfung der Pandemie. Diese dürfen in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation nicht zur Disposition gestellt werden, so Werner weiter.
Insofern unterstützen wir den Vorschlag der Koalitionsfraktionen im Thüringer Landtag ausdrücklich, Thüringen zum Hotspot zu erklären und die wesentlichen Einschränkungen zunächst beizubehalten.
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen appelliert daher an alle Parteien des Thüringer Landtags, sich diesem Vorschlag anzuschließen.


