Mo, 08:07 Uhr
19.12.2005
Richter Kropp: Sorge um die Sorge
Nordhausen (nnz). Vor Weihnachten haben an den Thüringer Gerichten regelmäßig die Familienrichter einen erhöhten Arbeitsaufwand. Angesichts der anstehenden Feiertage begehren zahlreiche Elternteile den Umgang mit ihren Kindern, den ihnen der andere Ehepartner angeblich zu Unrecht verwehrt hat. Oder es geht sogar um mehr, nämlich die Übertragung der elterlichen Sorge...
So waren auch vor dem Amtsgericht Sondershausen in den letzten Wochen eine erhöhte Anzahl solcher Verfahren festzustellen, was einen interessanten Einblick in die Tätigkeit eines Familienrichters gewährt. Im ersten Fall des Amtsgerichts Sondershausen hatte jedes Elternteil eines der gemeinsamen Kinder bei sich. Die Mutter als Antragstellerin wollte nun Umgang über die Weihnachtstage und darüber hinaus mit der beim Vater lebenden Tochter. Das Amtsgericht Sondershausen hat hier eine einstweilige Anordnung nach Antrag erlassen, da der Vater strikt und unbegründet den Umgang verweigert hatte. Zu einem Hauptsacheverfahren kam es in diesem Fall überraschender Weise nicht, obwohl ein Termin schnell anberaumt wurde. Die Parteien waren vernünftig geworden und hatten sich mit Hilfe des Jugendamtes des Kyffhäuserkreises und ihrer Rechtsanwälte außergerichtlich geeinigt.
Im nächsten Fall hat der Vater die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich alleine beantragt. Die Mutter lebt in Erfurt und war über mehrere Jahre nicht auffindbar. Das Amtsgericht Sondershausen ist hier diesem Antrag nachgekommen. Im Regelfall sind zwar beide Elternteile zusammen sorgeberechtigt. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter sich seit 2001 nicht mehr um das inzwischen sechsjährige Kind gekümmert. Nunmehr stand angesichts der Einschulung dringender Entscheidungsbedarf an.
Vielfach werden in solchen Verfahren auch Streitigkeiten der Eltern untereinander ausgetragen. So hatte in einem weiteren Fall des Amtsgerichts Sondershausen die Mutter von ihrem Mann nach dem Gewaltschutzgesetz verlangt, dass dieser sie nicht mehr belästige. Der Vater verlangte daraufhin von ihr den Umgang mit seinen Kindern, die bei der Frau lebten. Die Frage, ob es sich hier um eine bloße Retourkutsche handelte, erübrigte sich rasch, als die 5jährige Julia unter Tränen in den Augen erklärte, sie wolle unbedingt ihren Vater sehen. Dann wurde schnell eine Einigung zwischen den Eltern gefunden, ein frohes Ergebnis angesichts des anstehenden Weihnachtsfestes.
Autor: nnzSo waren auch vor dem Amtsgericht Sondershausen in den letzten Wochen eine erhöhte Anzahl solcher Verfahren festzustellen, was einen interessanten Einblick in die Tätigkeit eines Familienrichters gewährt. Im ersten Fall des Amtsgerichts Sondershausen hatte jedes Elternteil eines der gemeinsamen Kinder bei sich. Die Mutter als Antragstellerin wollte nun Umgang über die Weihnachtstage und darüber hinaus mit der beim Vater lebenden Tochter. Das Amtsgericht Sondershausen hat hier eine einstweilige Anordnung nach Antrag erlassen, da der Vater strikt und unbegründet den Umgang verweigert hatte. Zu einem Hauptsacheverfahren kam es in diesem Fall überraschender Weise nicht, obwohl ein Termin schnell anberaumt wurde. Die Parteien waren vernünftig geworden und hatten sich mit Hilfe des Jugendamtes des Kyffhäuserkreises und ihrer Rechtsanwälte außergerichtlich geeinigt.
Im nächsten Fall hat der Vater die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich alleine beantragt. Die Mutter lebt in Erfurt und war über mehrere Jahre nicht auffindbar. Das Amtsgericht Sondershausen ist hier diesem Antrag nachgekommen. Im Regelfall sind zwar beide Elternteile zusammen sorgeberechtigt. Im vorliegenden Fall hatte die Mutter sich seit 2001 nicht mehr um das inzwischen sechsjährige Kind gekümmert. Nunmehr stand angesichts der Einschulung dringender Entscheidungsbedarf an.
Vielfach werden in solchen Verfahren auch Streitigkeiten der Eltern untereinander ausgetragen. So hatte in einem weiteren Fall des Amtsgerichts Sondershausen die Mutter von ihrem Mann nach dem Gewaltschutzgesetz verlangt, dass dieser sie nicht mehr belästige. Der Vater verlangte daraufhin von ihr den Umgang mit seinen Kindern, die bei der Frau lebten. Die Frage, ob es sich hier um eine bloße Retourkutsche handelte, erübrigte sich rasch, als die 5jährige Julia unter Tränen in den Augen erklärte, sie wolle unbedingt ihren Vater sehen. Dann wurde schnell eine Einigung zwischen den Eltern gefunden, ein frohes Ergebnis angesichts des anstehenden Weihnachtsfestes.

