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Fr, 15:52 Uhr
16.11.2001

Rettungsdienst: Wer - wann - an wen?

Nordhausen (nnz). Die Vorsitzenden der drei Kreistagsfraktionen haben jetzt Post erhalten. Darin werden Egon Primas (CDU), Dagmar Becker (SPD) und Klaus Hummitzsch (PDS) über ein Schreiben der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) an Landrat Joachim Claus informiert. Das Papier hat brisanten Inhalt.


Hintergrund des Briefes sind Forderungen der JUH an den Rettungsdienstzweckverband Nordhausen in Höhe von 330.000 Mark (siehe dazu auch im Archiv). Bei dem Geld handele es sich um „eine bisher belegbare Forderung“. Diese 330.000 Mark soll der Rettungsdienstzweckverband als Einsatzvergütungen in den 90er Jahren ausgeschüttet und an das Christliche Schulzentrum in Nordhausen gezahlt haben. Geld, das eigentlich der JUH zustehen müsse, meint der JUH-Landesvorstand. Pikanter Weise war der damalige Kreisvorstand der JUH in Nordhausen auch sehr engagiert im Christlichen Schulzentrum tätig.

In diesem Schreiben an Landrat Claus (CDU) heißt es dann weiter: „Wir bitten Sie, diesen Betrag auf das Ihnen bekannte Konto unseres Kreisverbandes Nordhausen zu überweisen. Es steht Ihnen frei, die Beträge, die augenscheinlich fehlgeleitet worden sind, vom Christlichen Schulzentrum Nordhausen e.V. zurückzufordern.“ Mit Briefen an den Landrat in seiner Funktion als Vorsitzender des Rettungszweckverbandes haben die Johanniter so ihre Erfahrungen. Bereits am 24. August 2001 hatte der JUH-Kreisverband Nordhausen Joachim Claus gebeten, hinsichtlich der ausgezahlten Gelder schriftlich Stellung zu beziehen. Glaubt man der JUH, dann sei bis heute keine Antwort erfolgt, obwohl diese mündlich zugesagt worden sei.

Schon damals interessierten das Verbandsmitglied JUH drei Fragen:
1. Wieviel, wann, bzw. in welchem Zeitraum sind durch wen neben dem Rettungsdienst bzw. durch interne Transporte im Südharzkrankenhaus Mittel erwirtschaftet worden?

2. Auf Grund welcher Beschlüsse (Protokolle) des Zweckverbandes sind hinsichtlich der unter (1.) erwirtschafteten Mittel Ausschüttungen an wen, wann, in welcher Höhe und zu welchem Zweck erfolgt?

3. Beabsichtigt der Zweckverband die ausgeschütteten Mittel, die an außenstehende Dritte oder aber an Zweckverbandsmitglieder nicht im Rahmen des Zweckes der Verbandssatzung eingesetzt worden sind, zurückzufordern?

Bislang haben die Johanniter keine Antworten auf ihre Fragen erhalten. Nun wird es an der Zeit sein, dass die politischen Vertreter des Landkreises ins Spiel kommen. Wenn es der Verband, der per Kreistagsbeschluß gegründet wurde, nicht in die Reihe bekommt, seine inneren Befindlichkeiten zu kurieren, dann müssen die, die den Verband geboren haben, auch endlich wieder einmal für „ihr Kind“ verantwortlich sein und es erziehen.
Autor: nnz

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