Di, 08:27 Uhr
13.12.2005
Ein Punkt dazu
Nordhausen (nnz). Es gibt Stadträte, die nehmen ihre Arbeit sehr genau, andere wieder nur genau. Sven Lutze von der CDU-Fraktion gehört zur ersten Kategorie. Vielleicht auch deshalb hat er einen Fehler entdeckt, der aber Folgen haben könnte...
Es geht um die Finanzierung des Kindergartenneubaus in Leimbach. Die ist zwar immer noch nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt worden, aber das ist auch nicht Gegenstand von Lutzes Anfrage am vergangenen Mittwoch gewesen. Vielmehr wollte der CDU-Fraktionär wissen, wie in die Veröffentlichung eines Beschlusses plötzlich ein zusätzlicher Punkt auftaucht. Zur Chronologie:
Die Beschlussvorlage 0253/2005 sah im Text sieben Punkte vor. Während der Juni-Sitzung brachte Sven Lutze eine Anregung ein, die dann auch als Punkt 8 eingebracht worden war. So wurde das alles beschlossen. Mit Verwunderung musste Sven Lutze nun feststellen, dass in der Veröffentlichung der Beschlüsse jener Sitzung ein weiterer, ein neunter Punkt erschien. Auch die nnz stieß bei der Recherche im so genannten Ratsinformations-System bei der Tagesordnung jener Sitzung auf neun Punkte. Die Vorlage war jedoch mit dem Zusatz geändert versehen worden. Worauf aber bezieht sich dieser Zusatz? Auf acht oder neun Punkte?
Für Lutze stellt sich nicht die Frage nach einer inhaltlichen Verwerfung, sondern nach der formellen Seite. Und so fragt er schriftlich Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD): Wer ist dafür verantwortlich, dass ein einmal durch den Stadtrat gefasster Beschluß nachträglich geändert bzw. erweitert wird? Und Lutze weiter: Im übrigen wirft dieser Vorfall die Frage auf, ob nicht auch andere Beschlüsse in der Vergangenheit eine nachträgliche Behandlung erfahren haben. Auch hierzu bitte ich um eine Antwort.
Die aber hat Sven Lutze bis heute nicht erhalten.
Autor: nnzEs geht um die Finanzierung des Kindergartenneubaus in Leimbach. Die ist zwar immer noch nicht von der Kommunalaufsicht genehmigt worden, aber das ist auch nicht Gegenstand von Lutzes Anfrage am vergangenen Mittwoch gewesen. Vielmehr wollte der CDU-Fraktionär wissen, wie in die Veröffentlichung eines Beschlusses plötzlich ein zusätzlicher Punkt auftaucht. Zur Chronologie:
Die Beschlussvorlage 0253/2005 sah im Text sieben Punkte vor. Während der Juni-Sitzung brachte Sven Lutze eine Anregung ein, die dann auch als Punkt 8 eingebracht worden war. So wurde das alles beschlossen. Mit Verwunderung musste Sven Lutze nun feststellen, dass in der Veröffentlichung der Beschlüsse jener Sitzung ein weiterer, ein neunter Punkt erschien. Auch die nnz stieß bei der Recherche im so genannten Ratsinformations-System bei der Tagesordnung jener Sitzung auf neun Punkte. Die Vorlage war jedoch mit dem Zusatz geändert versehen worden. Worauf aber bezieht sich dieser Zusatz? Auf acht oder neun Punkte?
Für Lutze stellt sich nicht die Frage nach einer inhaltlichen Verwerfung, sondern nach der formellen Seite. Und so fragt er schriftlich Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD): Wer ist dafür verantwortlich, dass ein einmal durch den Stadtrat gefasster Beschluß nachträglich geändert bzw. erweitert wird? Und Lutze weiter: Im übrigen wirft dieser Vorfall die Frage auf, ob nicht auch andere Beschlüsse in der Vergangenheit eine nachträgliche Behandlung erfahren haben. Auch hierzu bitte ich um eine Antwort.
Die aber hat Sven Lutze bis heute nicht erhalten.

