Sa, 07:23 Uhr
10.12.2005
Es wird ernst
Nordhausen (nnz). Der Wille des Volkes war zur Bundestagswahl am 18. September gefragt, danach nicht mehr so sehr. Die teils massive Kritik gegen die ersten Gesetzesvorhaben lassen das leicht erkennen. Trotzdem wird man sie noch vor Weihnachten verabschieden, damit sie ab 2006 wirksam werden. nnz berichtet.
Die Große Koalition macht beim Abbau von derzeitigen Steuervergünstigungen Tempo. Noch kurz vor Weihnachten sollen die ersten Gesetze — der Wegfall der Eigenheimzulage, das Ende für reine Steuersparfonds sowie das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm — verabschiedet werden. Bei einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses meldeten Experten und Verbände am Donnerstag verfassungsrechtliche Bedenken an. Auf starke Kritik stießen zugleich die Pläne zur begrenzten Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Die Maßnahmen der Großen Koalition gelten schon von Anfang 2006 an, weitere werden folgen. Im Folgenden eine Übersicht:
Eigenheimzulage: Die bislang geltende Eigenheimzulage soll für Neufälle Anfang 2006 abgeschafft werden. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit dem Bau beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben allerdings noch Anspruch auf die Zulage nach den bisherigen Regeln über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Steuersparfonds: Die Attraktivität reiner Steuersparfonds wie Medien- und Windkraftfonds soll deutlich eingeschränkt werden. Auch wenn es politisch und rechtlich derzeit noch höchst umstritten ist, soll es rückwirkend nach dem 10. November 2005 Neuanlegern nicht länger möglich sein, Einkünfte aus anderen Einkommensquellen Steuer sparend mit Verlusten aus einem solchen Fonds zu verrechnen. Verluste dürfen in Zukunft nur noch mit Gewinnen desselben Fonds verrechnet werden. Neben Medien- und Windkraft-Fonds sind von der Neuregelung auch so genannte Leasing-, Wertpapierhandels- und VideospielFonds sowie Schiffsbeteiligungen betroffen.
Steuerberaterkosten: Die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberaterkosten soll ab 1. Januar 2006 entfallen. Nicht betroffen von der Streichung sind hingegen der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug. Handelt es sich nicht um privat, sondern betrieblich veranlasste Beratungskosten, sollen sie weiterhin als Betriebsausgaben voll abzugsfähig bleiben.
Abfindungen: Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder auch gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sind im Augenblick bis zu einer Höhe von höchstens 7200 Euro steuerfrei. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, beträgt der Höchstbetrag derzeit 9000 Euro, bei Älteren über 55 Jahren und einem Dienstverhältnis von mindestens 20 Jahren sind es 11 000 Euro. Diese Steuervergünstigung soll wegfallen. Es ist nach Angaben der Bundesregierung aber eine Übergangsregelung geplant.
Übergangsgelder: Die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis wird zum Jahreswechsel ebenfalls gestrichen. Derzeit sind höchstens 10 800 Euro steuerfrei.
Heirats- und Geburtsbeihilfen: Derzeit sind Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass der Eheschließung oder auch wegen der Geburt eines Kindes an seinen Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von 315 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag soll nun ebenfalls abgeschafft werden.
Abschreibung/Wohngebäude: Die Möglichkeit, Mietwohngebäude je nach dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung degressiv (also in fallenden Jahresbeiträgen) abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Künftig soll ein normaler Satz von zwei Prozent gelten, der nach Aussage der neuen schwarz-roten Koalition auch dem tatsächlichen Wertverlust entspricht.
Autor: nnzDie Große Koalition macht beim Abbau von derzeitigen Steuervergünstigungen Tempo. Noch kurz vor Weihnachten sollen die ersten Gesetze — der Wegfall der Eigenheimzulage, das Ende für reine Steuersparfonds sowie das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm — verabschiedet werden. Bei einer Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses meldeten Experten und Verbände am Donnerstag verfassungsrechtliche Bedenken an. Auf starke Kritik stießen zugleich die Pläne zur begrenzten Absetzbarkeit von Steuerberaterkosten. Die Maßnahmen der Großen Koalition gelten schon von Anfang 2006 an, weitere werden folgen. Im Folgenden eine Übersicht:
Eigenheimzulage: Die bislang geltende Eigenheimzulage soll für Neufälle Anfang 2006 abgeschafft werden. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2006 mit dem Bau beginnen, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 den notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, haben allerdings noch Anspruch auf die Zulage nach den bisherigen Regeln über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.
Steuersparfonds: Die Attraktivität reiner Steuersparfonds wie Medien- und Windkraftfonds soll deutlich eingeschränkt werden. Auch wenn es politisch und rechtlich derzeit noch höchst umstritten ist, soll es rückwirkend nach dem 10. November 2005 Neuanlegern nicht länger möglich sein, Einkünfte aus anderen Einkommensquellen Steuer sparend mit Verlusten aus einem solchen Fonds zu verrechnen. Verluste dürfen in Zukunft nur noch mit Gewinnen desselben Fonds verrechnet werden. Neben Medien- und Windkraft-Fonds sind von der Neuregelung auch so genannte Leasing-, Wertpapierhandels- und VideospielFonds sowie Schiffsbeteiligungen betroffen.
Steuerberaterkosten: Die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberaterkosten soll ab 1. Januar 2006 entfallen. Nicht betroffen von der Streichung sind hingegen der Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug. Handelt es sich nicht um privat, sondern betrieblich veranlasste Beratungskosten, sollen sie weiterhin als Betriebsausgaben voll abzugsfähig bleiben.
Abfindungen: Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder auch gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses sind im Augenblick bis zu einer Höhe von höchstens 7200 Euro steuerfrei. Für Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und deren Dienstverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat, beträgt der Höchstbetrag derzeit 9000 Euro, bei Älteren über 55 Jahren und einem Dienstverhältnis von mindestens 20 Jahren sind es 11 000 Euro. Diese Steuervergünstigung soll wegfallen. Es ist nach Angaben der Bundesregierung aber eine Übergangsregelung geplant.
Übergangsgelder: Die Steuerfreiheit für Übergangsgelder und -beihilfen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis wird zum Jahreswechsel ebenfalls gestrichen. Derzeit sind höchstens 10 800 Euro steuerfrei.
Heirats- und Geburtsbeihilfen: Derzeit sind Zuwendungen des Arbeitgebers aus Anlass der Eheschließung oder auch wegen der Geburt eines Kindes an seinen Arbeitnehmer bis zu einer Höhe von 315 Euro steuerfrei. Dieser Freibetrag soll nun ebenfalls abgeschafft werden.
Abschreibung/Wohngebäude: Die Möglichkeit, Mietwohngebäude je nach dem Zeitpunkt ihrer Anschaffung degressiv (also in fallenden Jahresbeiträgen) abzuschreiben, wird für Neufälle abgeschafft. Künftig soll ein normaler Satz von zwei Prozent gelten, der nach Aussage der neuen schwarz-roten Koalition auch dem tatsächlichen Wertverlust entspricht.

