eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 12:14 Uhr
02.12.2005

Beschluss im Januar

Nordhausen (nnz). Mit Blick auf die zum 1. Januar 2007 greifenden neuen Regelungen zur Zusammenführung von früherem und aktuellem kommunalen Eigentum an Grund und Boden mit den darauf stehenden Gebäuden hat Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke angekündigt, dass dieses Thema im Stadtrat und mit den Garagenbesitzern ausführlich beraten werden. Weitere Einzelheiten mit einem einzigen Klick.


„Im Vordergrund steht ein möglichst reibungsloser und vernünftiger Übergang. Wir haben dafür noch genug Zeit.“ Die neuen gesetzlichen Regelungen betreffen in Nordhausen 3334 Garagen, nämlich jene auf städtischem Grund und Boden bzw. auf den Grundstücken der großen Wohnungsunternehmen Städtischer Wohnungsbaugesellschaft und der Wohnungsbaugenossenschaft. „Da derzeit noch die letzten Recherche-Arbeiten laufen, wird das angekündigte „Nordhäuser Stadtgespräch“ zu diesem Thema Ende Januar stattfinden. Danach werden wir den Stadträten das Thema zur grundsätzlichen Beschlussfassung vorlegen. „Niemand muss Grund zur Sorge haben“, so die Oberbürgermeisterin.

Die Oberbürgermeisterin betonte, dass sich für den Großteil der Garagenbesitzer kaum etwas ändern werde, die überwiegende Zahl der bestehenden Pachtverträge würden nicht verändert und blieben bestehen. Bei kleineren Einzelstandorten, für die man aus städteplanerischer Sicht mittelfristig andere Nutzungen vorsehe, laufe zur Zeit noch eine Prüfung. „Sollte es in diesen Fällen Veränderungen geben, werden die Pächter ausreichend früh durch uns informiert“.

Die Oberbürgermeisterin verwies zugleich darauf, dass jene Garagennutzer, die von sich aus bestehende Pachtverträge z.B. wegen eines beabsichtigten Nutzerwechsels ändern wollen, sich zuvor beim städtischen Amt für Finanz- und Vermögensverwaltung melden sollten. Das gelte auch für jene Bürger, die in ein Pachtverhältnis einsteigen wollten.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)