eic kyf msh nnz uhz tv nt
Sa, 08:18 Uhr
05.02.2022
Bundesverband der Verbraucherzentrale kritisiert:

Noch Luft nach oben bei Breitband-Grundversorgung

Die ersten Zahlen der Bundesnetzagentur zur Mindestbandbreite für die Breitband-Grundversorgung sind laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu gering.vzbv sieht eine Mindestbandbreite von 30 Mbit/s im Download als einen aus Verbrauchersicht verkraftbaren Kompromiss...

Die Bundesnetzagentur schlägt eine Mindestbandbreite von 10 Mbit/s im Download für die Breitband-Grundversorgung vor. Für die Berechnung der genutzten Mindestbandbreite braucht es objektive und unabhängige Daten, verlangt die vzbv.

Anzeige symplr (1)
Derzeit arbeitet die Bundesnetzagentur an einer Rechtsverordnung, die die Anforderungen an den Universaldienst konkretisiert. In einem Konsultationsbericht hat sie jetzt erste Werte veröffentlicht, welche Mindestbandbreite Verbraucher:innen künftig im Zuge der Breitband-Grundversorgung zustehen soll. Diese Vorschläge sind nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu niedrig und beruhen nicht auf objektiven Daten. Die Verordnung tritt nach Zustimmung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, dem Bundestagsausschuss Digitales und dem Bundesrat am 1. Juni 2022 in Kraft.

„Die Bundesnetzagentur hat mit ihren Vorschlägen einen transparenten Prozess zur Konkretisierung der Mindestanforderungen an die Breitband-Grundversorgung gestartet“, sagt Susanne Blohm, Referentin im Team Digitales und Medien des vzbv. Bei der Festlegung der Geschwindigkeiten sei allerdings noch Luft nach oben. „Dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen, wurde nicht einkalkuliert. Es müssen objektive Daten für die Bemessung der genutzten Mindestbandbreite erhoben werden“, so Blohm.

vzbv fordert Anpassung der Bandbreite nach oben
In der vorliegenden Konsultation der Bundesnetzagentur werden jetzt die Mindestanforderungen erläutert, die die Breitband-Grundversorgung künftig erfüllen sollen. Der vzbv schlägt aufgrund der zur Verfügung gestellten Datenlage vor, die Mindestbandbreite im Download zunächst auf 30 Mbit/s festzulegen. Dieser Wert entspricht auch der Beschlussempfehlung zur aktuellen TKG-Novelle, den der federführende Wirtschaftsausschuss im Deutschen Bundestag eingebracht hat. Die Bundesnetzagentur sieht dagegen eine Mindestbandbreite im Download von 10 Mbit/s und im Upload von 1,3 Mbit/s vor.

Datenlage zur genutzten Mindestbandbreite nicht ausreichend
Laut Bundesnetzagentur liegen keine belastbaren objektiven Daten vor, welche Bandbreiten aktuell durchschnittlich von Verbraucher:innen tatsächlich genutzt werden. Als Grundlage der Einschätzung wurden daher die Anbieter nach vertraglich festgelegten minimalen Bandbreiten befragt. „Anbieter können die minimalen Bandbreiten selbst festlegen. Es wundert daher nicht, dass die genutzte Mindestbandbreite entsprechend gering ausfällt. Hier müssen dringend objektive Datensätze erhoben werden. Solange dies nicht der Fall ist, sollten die jetzigen Zahlen nicht als Abwägungskriterium für die Ausgestaltung der Grundversorgung mit Breitband herangezogen werden“, sagt Blohm.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
NDH-Kanne
05.02.2022, 08:41 Uhr
Breitband
Ach war die Welt auch ohne Internet sehr schön :-)
War auch alles noch so Persönlich,nicht wie heute ...
Kobold2
05.02.2022, 10:37 Uhr
Passt zur Entwicklung
Und ist peinlich zugleich.
Weil man die 30Mbit nicht flächendeckend schafft, setzt man einfach mal die Grenze auf 10Mbit runter. Nicht mal das ist derzeit flächendeckend drin.
Wenn man dann noch hört und mitbekommt, das bei vielen Straßensanierungen Abwasser und Energieversorger zusammen arbeiten, sich aber die Telekom nicht mit anschließt, dann kann man nur weiter zuschauen, wie der Rest der Welt digital an uns vorbeizieht.
In Europa ist nur noch Albanien hinter uns....
Gehard Gösebrecht
05.02.2022, 10:55 Uhr
Was soll man denn mit 30 Mbit/s im Download?
Das ist dann auch schon wieder zu langsam.
Familie Müller/Schmidt bei der Nurzung des Internets.
Herr Müller sitzt vor dem TV und streamt gerade einen Film in 4 K Auflösung während Frau Müller in der Küche am Laptop ihre Lieblingsmusik streamt.
Im Kinderzimmer 1 sitzt Sohn Johann am PC und erledigt seine Hausaufgaben über das Netz, während Tochter Sabine sich in einer Dauerconnecting Schleife sich angeregt mit ihren Freundinnen befindet.
Dabei werden diverse Videos über das Netz getauscht.
Dann wird es ziemlich eng mit 30 Mbit/s wenn dann noch vielleicht ein Smartes Zuhause mit allen drum und dran geschaltet ist.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)