Fr, 10:10 Uhr
25.11.2005
Noch keine Zwangsumzüge
Nordhausen (nnz). Die Diskussion um Auszüge wegen zu teuer Wohnungen von Hartz IV Empfängern reißen nicht ab. Im Landkreis Nordhausen hat noch niemand deshalb umziehen müssen. Dennoch sollten die Betroffenen alle Veränderungen ihrer Bedarfsgemeinschaften rechtzeitig melden.
Im Landkreis Nordhausen ist es seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II noch zu keinen so genannten Zwangsumzügen gekommen. Darauf weist der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE), Hans-Georg Müller, hin. Gründe dafür gibt es viele. So ist zum Beispiel durch den Nordhäuser Kreistag im Herbst 2004 eine sehr sachorientierte Kostenrichtlinie beschlossen worden. Demnach werden Wohnungskosten bis zu einer Kaltmietenhöhe von 4,20 Euro je Quadratmeter erstattet, hinzu kommen rund zwei Euro je Quadratmeter für Betriebskosten.
Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Wohnung von den Kosten her nicht mehr als angemessen gilt. Zum Beispiel beim Auszug von Kindern oder Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation. In solchen Fällen wird eine gemeinsame Lösung mit den persönlichen Ansprechpartnern und den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gesucht. Danach besteht ausreichend Zeit, das aufgetretene Problem zu lösen. In jedem Fall wird in individuellen Gesprächen mit den Betroffenen nach einer sozialverträglichen Lösung gesucht.
In Ausnahmefällen gibt es auch Nachverhandlungen mit dem Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften etc., in anderen Fällen zahlen die Hilfebedürftigen den Überschreitungsbetrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen. Es wird aber auch Fälle geben, wo ein Verbleib in der Wohnung trotz Unangemessenheit möglich ist. Dabei handelt es sich um einige wenige Ausnahmefälle, welche gesundheitlich im Sinne einer Schwerbehinderung oder anderen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen begründet sind.
Sollte dem Hilfebedürftigen eine neue angemessene Wohnung angeboten werden müssen, dann können seitens der ARGE, unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation und erfolgter Einzelfallprüfung, die Umzugskosten übernommen werden. Die Übernahme einer notwendigen Kaution bzw. Genossenschaftsanteile oder die Kosten für kleinere Renovierungsarbeiten beim Auszug oder Einzug wird im Rahmen der Gewährung eines Darlehens ebenfalls durch den persönlichen Ansprechpartner der ARGE geprüft. Unter sozialverträglich versteht Müller auch die Tatsache, dass bei Härtefällen in diesem Jahr zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2004 übernommen worden war. Das setzte jedoch eine Antragstellung voraus.
Müller appelliert an die Empfänger von Arbeitslosengeld II, alle Veränderungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaften sofort anzuzeigen. Je eher die Informationen bei seinen Mitarbeitern vorliegen, desto effektiver können eventuell auftretende Probleme individuell gelöst werden.
Autor: nnzIm Landkreis Nordhausen ist es seit der Einführung des Arbeitslosengeldes II noch zu keinen so genannten Zwangsumzügen gekommen. Darauf weist der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE), Hans-Georg Müller, hin. Gründe dafür gibt es viele. So ist zum Beispiel durch den Nordhäuser Kreistag im Herbst 2004 eine sehr sachorientierte Kostenrichtlinie beschlossen worden. Demnach werden Wohnungskosten bis zu einer Kaltmietenhöhe von 4,20 Euro je Quadratmeter erstattet, hinzu kommen rund zwei Euro je Quadratmeter für Betriebskosten.
Trotzdem kann es vorkommen, dass eine Wohnung von den Kosten her nicht mehr als angemessen gilt. Zum Beispiel beim Auszug von Kindern oder Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation. In solchen Fällen wird eine gemeinsame Lösung mit den persönlichen Ansprechpartnern und den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen gesucht. Danach besteht ausreichend Zeit, das aufgetretene Problem zu lösen. In jedem Fall wird in individuellen Gesprächen mit den Betroffenen nach einer sozialverträglichen Lösung gesucht.
In Ausnahmefällen gibt es auch Nachverhandlungen mit dem Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften etc., in anderen Fällen zahlen die Hilfebedürftigen den Überschreitungsbetrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen. Es wird aber auch Fälle geben, wo ein Verbleib in der Wohnung trotz Unangemessenheit möglich ist. Dabei handelt es sich um einige wenige Ausnahmefälle, welche gesundheitlich im Sinne einer Schwerbehinderung oder anderen erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen begründet sind.
Sollte dem Hilfebedürftigen eine neue angemessene Wohnung angeboten werden müssen, dann können seitens der ARGE, unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation und erfolgter Einzelfallprüfung, die Umzugskosten übernommen werden. Die Übernahme einer notwendigen Kaution bzw. Genossenschaftsanteile oder die Kosten für kleinere Renovierungsarbeiten beim Auszug oder Einzug wird im Rahmen der Gewährung eines Darlehens ebenfalls durch den persönlichen Ansprechpartner der ARGE geprüft. Unter sozialverträglich versteht Müller auch die Tatsache, dass bei Härtefällen in diesem Jahr zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahr 2004 übernommen worden war. Das setzte jedoch eine Antragstellung voraus.
Müller appelliert an die Empfänger von Arbeitslosengeld II, alle Veränderungen innerhalb der Bedarfsgemeinschaften sofort anzuzeigen. Je eher die Informationen bei seinen Mitarbeitern vorliegen, desto effektiver können eventuell auftretende Probleme individuell gelöst werden.

