Do, 12:49 Uhr
24.11.2005
Einbruchserie aufgeklärt
Nordhausen (nnz). In den vergangenen Monaten hielt eine Einbruchserie die Nordhäuser Polizei in Atem. Meist stiegen die Verbrecher tagsüber ein. Nun gelang den Beamten einige Tatverdächtige dingfest zu machen.
Im Zeitraum von März bis September diesen Jahres hielt eine Serie von Wohnungseinbrüchen die Polizei von Nordthüringen in Atem. In Bad Langensalza brachen die Täter in insgesamt 30 Wohnungen ein. Die Straftaten wurden zumeist tagsüber verübt.
Über Balkontüren oder durch angekippte Fenster fanden die Täter ihre Wege und entwendeten Wertgegenstände und Elektrogeräte. Bei den Beutezügen gelangten die Diebe auch über Dächer in die Objekte.
Zwischenzeitlich gelang es der Kriminalpolizei drei Tatverdächtige zu ermitteln, denen ein Großteil der Wohnungseinbrüche nachgewiesen werden konnte. Die drei Männer handelten unabhängig voneinander und sind nicht als Einbrechertrio zu sehen. Einer der Täter befindet sich in Untersuchungshaft, ein weiterer sitzt nun bereits einen Haftbefehl in anderer Sache ab.
Der Dritte verfügt über keinen festen Wohnsitz und ist derzeit noch unbekannten Aufenthaltes.
In den Vernehmungen gaben die Männer an, die gestohlenen Utensilien später veräußert zu haben, um vom Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Einen weiteren Erfolg verzeichnet die Polizei im Bereich der Fahrzeugdiebstähle.
Im Sommer 2005 kam es im Stadtgebiet von Mühlhausen zu mehreren Diebstählen von PKW und Kleintransportern. Die Kripo konnte hier einen 22-Jähriger aus Mühlhausen als Täter in einigen Fällen ermitteln. Beispielsweise im August drang der junge Mann in einen Büroraum ein, entwendete dort gezielt einen Fahrzeugschlüssel und beschädigte auf seiner Flucht mit dem Pkw weitere Fahrzeuge. In vielen Fällen aber nutzte der Täter einfach die Unachtsamkeit der Fahrzeugbesitzer aus. Durch das Steckenlassen des Zündschlüssels wurde es dem Dieb leicht gemacht.
An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin, dass in eben genannten Fällen den Halter eine Mithaftung treffen kann, wenn durch den Dieb mit dem Fahrzeug Verkehrsunfälle oder andere Schäden verursacht werden. Insbesondere können Versicherungen vom unaufmerksamen Halter nicht unbeträchtliche Rückforderungen verlangen.
Autor: nnzIm Zeitraum von März bis September diesen Jahres hielt eine Serie von Wohnungseinbrüchen die Polizei von Nordthüringen in Atem. In Bad Langensalza brachen die Täter in insgesamt 30 Wohnungen ein. Die Straftaten wurden zumeist tagsüber verübt.
Über Balkontüren oder durch angekippte Fenster fanden die Täter ihre Wege und entwendeten Wertgegenstände und Elektrogeräte. Bei den Beutezügen gelangten die Diebe auch über Dächer in die Objekte.
Zwischenzeitlich gelang es der Kriminalpolizei drei Tatverdächtige zu ermitteln, denen ein Großteil der Wohnungseinbrüche nachgewiesen werden konnte. Die drei Männer handelten unabhängig voneinander und sind nicht als Einbrechertrio zu sehen. Einer der Täter befindet sich in Untersuchungshaft, ein weiterer sitzt nun bereits einen Haftbefehl in anderer Sache ab.
Der Dritte verfügt über keinen festen Wohnsitz und ist derzeit noch unbekannten Aufenthaltes.
In den Vernehmungen gaben die Männer an, die gestohlenen Utensilien später veräußert zu haben, um vom Gewinn ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Einen weiteren Erfolg verzeichnet die Polizei im Bereich der Fahrzeugdiebstähle.
Im Sommer 2005 kam es im Stadtgebiet von Mühlhausen zu mehreren Diebstählen von PKW und Kleintransportern. Die Kripo konnte hier einen 22-Jähriger aus Mühlhausen als Täter in einigen Fällen ermitteln. Beispielsweise im August drang der junge Mann in einen Büroraum ein, entwendete dort gezielt einen Fahrzeugschlüssel und beschädigte auf seiner Flucht mit dem Pkw weitere Fahrzeuge. In vielen Fällen aber nutzte der Täter einfach die Unachtsamkeit der Fahrzeugbesitzer aus. Durch das Steckenlassen des Zündschlüssels wurde es dem Dieb leicht gemacht.
An dieser Stelle weist die Polizei darauf hin, dass in eben genannten Fällen den Halter eine Mithaftung treffen kann, wenn durch den Dieb mit dem Fahrzeug Verkehrsunfälle oder andere Schäden verursacht werden. Insbesondere können Versicherungen vom unaufmerksamen Halter nicht unbeträchtliche Rückforderungen verlangen.

