eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 16:17 Uhr
14.01.2022
Aus der Arbeit der Autobahnpolizei

Kurioses Gespann aus dem Verkehr gezogen

Nach dem Matrjoschka-Prinzip versuchten zwei Männer in der Nacht zu Freitag ein Fahrzeuggespann über die A 4 in Richtung Dresden zu transportieren. Die alarmierten Autobahnpolizisten stoppten im Bereich Erfurt West die Fahrzeugkombination, die sich folgendermaßen gestaltete...

Abenteuerliches Gespann auf der A4 (Foto: Autobahnpolizei) Abenteuerliches Gespann auf der A4 (Foto: Autobahnpolizei)

Ein Autotransporter, als Zugfahrzeug, hatte einen Schrott-Pkw geladen. Am Zugfahrzeug hing noch ein Anhänger auf dem ein Schrottwohnmobil geladen war. An diesem Anhänger wurde mit einem Spanngurt ein Mercedes Sprinter abgeschleppt. Darin saß der zweite Mann und steuerte das Fahrzeug. Außerdem befand sich im Sprinter noch ein Kleinwagen.

Anzeige symplr
Die Weiterfahrt für dieses abenteuerliche Gespann mit einer Länge von 28 Metern wurde untersagt. Die beiden Männer müssen nun ein passendes Abschleppfahrzeug besorgen, um die Fahrzeuge in zulässiger Form weitertransportieren zu können. Die Beamten fertigten gegen den Fahrzeugführer im Autotransporter Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrsordnung aus.
Autor: red

Kommentare
Jäger53
15.01.2022, 08.07 Uhr
Erfindergeist
Ich finde das einen guten Einfall wie man mit kleinem Aufwand viel transportieren kann. Das nenne ich einen rationellen Transport und Umwelt schonend.
Peterchen1983
15.01.2022, 08.41 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Beitrag
Kobold2
15.01.2022, 09.59 Uhr
Vor Jahren
hat der ADAC sich noch gegen die Einführung von Gigalinern mit bis zu 25m gestemmt. Viel zu gefährlich und so weiter..... Immer ein bissle Angst und Panik verbreiten, wenn die vertretene Lobby sich anpassen muss. Da hat die Rationalität nicht interessiert
Dem hier, hat sicherlich nur das Begleitfahrzeug wegen der Überlänge von 28m gefehlt...... ;)
Frank Tabatt
15.01.2022, 10.51 Uhr
Matrijoskaprinzip
Ausser das so was lebensgefährlich ist und den meissten hier im Lande nicht einfallen würde, hätten doch in den Kleinwagen noch ein paar Mopeds gepasst
Andi Macht
15.01.2022, 10.58 Uhr
Bitte die Autobahn verlassen und gute Weiterfahrt
§ 15a StVO:
Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeuges ist die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegengebliebenen Fahrzeuges darf nicht in die Autobahn eingefahren werden. Während des Abschleppvorganges haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten. Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden

§ 32 StVZO:
Die Länge von Zügen unterliegt bei einer Abschleppfahrt keiner Regelung.
Bei Verwendung einer Abschleppachse wird aus Gründen der Verkehrssicherheit empfohlen, dass deren Breite 2,55 Meter nicht übertrifft.

§ 32a StVZO:
Die Anzahl der Anhänger unterliegt bei einer Abschleppfahrt keiner Regelung

Mich würde nur noch interessieren, wie das Seil hinter dem Pkw Anhänger befestigt wurde. Sonst steht aber eigentlich der ganzen Aktion nichts im Wege.
Kobold2
15.01.2022, 20.23 Uhr
Da steht so
Einiges im Weg.....
Es handelt sich hier eher um eine Überführung, als um eine Abschleppfahrt. Ein Transporter, wird nicht zum Anhänger, auch wenn er hinterher gezogen wird. Anhänger, wie der abgebildete, haben in der Regel keine zusätzliche zugelassene Zugvorrichtung am Heck, der erwähnte Spanngurt ist weder geeignet, und auch nicht zum abschleppen zugelassen. Dem Bericht ist leider nicht zu entnehmen, ob die Anhängelast, sowie das zulässige Gesamtgewicht dieser Kombination noch weitere Fragen aufwirft....
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr