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Do, 10:22 Uhr
23.12.2021
Linke im Kreistag

Inklusion darf faire Bezahlung nicht ausschließen

Auf seiner vergangenen Sitzung beschloss der Kreistag Nordhausen mehrheitlich die Konzepterstellung für eine externe Archivierung. Für die Linke geht es dabei nicht nur um die Pflichtaufgabe, man will eine Zusammenarbeit mit der Stadt Nordhausen ausloten und unterstützt eine Idee der CDU zur Inklusion...

"Wir als LINKE-Fraktion unterstützen natürlich das Vorhaben, die Modernisierung unserer Archiv-Arbeit voranzutreiben und werben in diesem Zusammenhang auch noch einmal darum, auf der Suche nach Synergie-Effekten mit der Stadt Nordhausen ins Gespräch zu kommen. Diese Chance sollte man nicht verstreichen lassen", erklärt dazu Matthias Mitteldorf, stellvertretender Kreistagsvorsitzender und Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Nordhausen, in einer aktuellen Pressemitteilung. "Den Vorschlag der CDU-Fraktion dabei auch Menschen mit Behinderung explizit zu berücksichtigen und sie in diese Arbeit zu inkludieren, begrüßen wir ausdrücklich. Leider sind die Entgeltverhältnisse in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oftmals unterirdisch.

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Im Jahr 2019 lag das durchschnittliche Stundenentgelt dort gerade einmal bei 1,50 Euro", ergänzt Carolin Roth, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der linken Kreistagsfraktion. "Den Inklusionsgedanken des Änderungsantrages unterstützen wir ohne Frage. Aber um einem Lohndumping bei der Vergabe der Archivierungsleistungen auch in dieser Menschengruppe auszuschließen, werden wir daher einfordern, dass die Vergabe nur dann erfolgen kann, wenn die tariflichen Regelungen beim Auftragnehmer eingehalten werden. Ähnlich regelt es ja auch bereits das Land Thüringen grundsätzlich bei ihren Aufträgen. Bei den Archivierungsleistungen handelt es sich um eine Landkreisaufgabe und daher muss sich die Vergütung am TVÖD orientieren. Eine Vergütung unter dem aktuellen Mindestlohn verbietet sich selbstverständlich grundsätzlich.“ erklärt Roth abschließend.
Autor: red

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