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Mi, 10:59 Uhr
24.11.2021
Landesregierung will Gesetze von Jugendlichen prüfen lassen

Jugend-Check für Gesetzesvorhaben ein

Thüringen schafft - als erstes Land - eine Möglichkeit zur besseren Berücksichtigung der Belange junger Menschen bei Gesetzesvorhaben. Das Kabinett hat dazu die Umsetzung eines Jugend-Checks für Gesetzesvorhaben der Landesregierung beschlossen...

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In einer Modellphase sollen Methoden zur Untersuchung der Auswirkungen von Rechtsnormen auf junge Menschen entwickelt, erprobt und implementiert werden, um die Belange junger Menschen schon bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben besser zu berücksichtigen. Junge Menschen können in die Gesetzesfolgenabschätzung partizipativ einbezogen werden. Thüringen orientiert sich dabei am sogenannten Bundes-Jugendcheck, den es seit 2016 gibt, und erweitert ihn um Möglichkeiten zur partizipativen Einbindung junger Menschen in Thüringen. Damit betritt Thüringen Neuland in Deutschland.

Dazu erklärt Jugendminister Helmut Holter: „Es ist die Aufgabe des Staates, die Interessen von jungen Menschen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Nicht nur, weil sie wie alle anderen Bevölkerungsgruppen auch im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ein Recht auf Unterstützung haben, sondern weil sie aufgrund ihres Alters oft noch zu wenig Gehör in den demokratischen Prozessen finden. Die Rot-Rot-Grüne Landesregierung will die Belange von Jugendlichen in unserer Gesellschaft besonders fördern und stärken. Mit dem Jugend-Check stärken wir zudem im Sinne des Koalitionsvertrages zivilgesellschaftliche Beteiligungsformate und setzen entsprechende Forderungen des Landtags aus der vergangenen Legislaturperiode um. Die Abschätzung von Gesetzesfolgen für Jugendliche ist ein Kernelement moderner und jugendgerechter Regierungsarbeit.“

Der Jugend-Check wird ab 2022 planmäßigen Gesetzesvorhaben der Landesregierung vorgeschaltet. Alle Ministerien müssen ihre Gesetzesvorhaben im Rahmen des Kabinettsdurchlaufs, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zuleiten. Hier wird dann bei der durchführenden Stelle der Jugend-Check veranlasst. So können in der Phase der Anhörung möglichst frühzeitig die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens geprüft werden, und Kabinett und Gesetzgeber können die Ergebnisse des Jugendchecks im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen. Ausnahmen von diesem Verfahren sind vorgesehen für eilbedürftige Gesetzesvorhaben, Haushaltsgesetze, Zustimmungsgesetze oder Gesetzesvorhaben, bei denen höherrangige Rechtsgüter entgegenstehen. Die Abweichung vom Verfahren muss durch das jeweils federführende Ressort begründet werden. (vgl. anliegende Grafik)

Die Gesetzesvorhaben werden im Jugend-Check unabhängig und wissenschaftlich begleitet hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf junge Menschen geprüft. Das TMBJS arbeitet dazu in der Testphase mit dem unabhängigen Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (DFöV) zusammen, das die Prüfung durchführt. Das DFöV war bereits am Jugend-Check auf Bundesebene beteiligt. Die beste Form des direkten Einbezugs junger Menschen zu finden, ist Teil des dreijährigen Modellprojekts. Bisher liegen weder im Bund noch auf Landesebene Erfahrungen in der Einbeziehung junger Menschen in eine Gesetzesfolgenabschätzung vor. Thüringen wird hier also neue Wege entwickeln und erproben müssen. Dies kann nur im laufenden Prozess eines Gesetzgebungsverfahrens geschehen. Als partizipative Beteiligungsformate sind u.a. denkbar: Zielgruppenbefragungen, ein Onlineportal, Fokusgruppen oder die Bildung eines konsultativen Beirats junger Menschen. Diese Beispiele sind nicht abschließend.

Das TMBJS rechnet mit Kosten für den Jugend-Check von jährlich rund 120.000 Euro. Eine regelmäßige Evaluation des Modellprojekts ist vorgesehen.
Autor: red

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