Fr, 15:38 Uhr
19.11.2021
Neue Vorgaben aus Erfurt
Aktuelle Regeln zu 3G+ im Sport nachgeschärft
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die heute in Kraft getretenen Infektionsschutzregeln im organisierten Sport hinsichtlich des Umgangs mit 3G+ nachgeschärft...
Hintergrund sind fachliche Hinweise des Thüringer Gesundheitsministeriums, wonach die Voraussetzungen für 3G+ nicht allein durch PCR-Testung, sondern auch durch einen alternativen Test mit einem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren erfüllbar sind. Daher sind für die unter 3G+ fallenden Personengruppen nun auch solche Testnachweise möglich, um am organisierten Sport in Thüringen teilzunehmen.
Unter 3G+ fallen:
In die aktualisierte Allgemeinverfügung wurde zudem eine Regelung aufgenommen, wonach bei Personen, die aufgrund einer attestierten medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) als Mindesttestanforderung ausreichend ist.
Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, wie am Donnerstag, 18. November 2021, bekanntgegeben. Beachten Sie hierzu unsere entsprechende Medieninformation: https://bildung.thueringen.de/aktuell/2g-im-thueringer-erwachsenensport
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-19_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf
Autor: redHintergrund sind fachliche Hinweise des Thüringer Gesundheitsministeriums, wonach die Voraussetzungen für 3G+ nicht allein durch PCR-Testung, sondern auch durch einen alternativen Test mit einem Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren erfüllbar sind. Daher sind für die unter 3G+ fallenden Personengruppen nun auch solche Testnachweise möglich, um am organisierten Sport in Thüringen teilzunehmen.
Unter 3G+ fallen:
- Berufssportler, Profisportler, Kaderathletinnen und -athleten der olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland
- Trainer im Kinder- und Jugendsport
In die aktualisierte Allgemeinverfügung wurde zudem eine Regelung aufgenommen, wonach bei Personen, die aufgrund einer attestierten medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, ein Antigen-Schnelltest (sog. Bürgertest) als Mindesttestanforderung ausreichend ist.
Die übrigen Regelungen bleiben bestehen, wie am Donnerstag, 18. November 2021, bekanntgegeben. Beachten Sie hierzu unsere entsprechende Medieninformation: https://bildung.thueringen.de/aktuell/2g-im-thueringer-erwachsenensport
Die aktuelle Allgemeinverfügung ist abrufbar unter:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021-11-19_TMBJS-Allgemeinverfuegung_Kita-Schule-Jugendhilfe-Sport.pdf
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