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Mi, 16:11 Uhr
10.11.2021
Corona

Neue Corona-Allgemeinverfügung ab 15. November

Ab kommenden Montag, 15. November, tritt im Landkreis Nordhausen eine neue Corona-Allgemeinverfügung in Kraft. Neu im Vergleich zur letzten Allgemeinverfügung, die noch bis Sonntag gilt, sind im Wesentlichen Regelungen für Veranstalter...

So müssen dann öffentliche, frei oder gegen Entgelt zugängliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die Optionsmodelle 2G oder 3G-Plus einhalten. Dazu zählen Ausstellungen, Messen, Spezial- und Flohmärkte, Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen wie Lesungen, Theater-, Kino-, Opern- oder Konzertaufführungen sowie Diskotheken, Tanzklubs und sonstige Tanzlustbarkeiten. Die Wahl des Modells obliegt dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber. Bei fortgesetzten bzw. mehreren Veranstaltungen nacheinander ist ein Wechsel des Modells möglich. Die Kontaktnachverfolgung ist weiterhin zu gewährleisten.

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Zudem gibt es Einschränkungen für größere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Öffentliche Veranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 400 Teilnehmern und nichtöffentliche bzw. private Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind betriebsinterne Zusammenkünfte, Versammlungen, religiöse, weltanschauliche oder parteipolitische Veranstaltungen sowie Veranstaltungen mit fest zugewiesenen Sitzplätzen wie beispielsweise im Theater oder Kino.

Neu ist außerdem eine erweiterte Pflicht zur Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung in Situationen unter freiem Himmel, wenn die Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Beispiele hierfür sind Warteschlangen, Wochen- oder Spezialmärkten sowie im Wartebereich der Bus- und Straßenbahnhaltestellen.

Weiterhin gilt eine Testpflicht für Innenräume von Gaststätten (außer Mitnahme- oder Lieferdienste, betriebsinterne Kantine und Hochschulmensa), öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen sowie vergleichbare Einrichtungen und Angebote sowie Beherbergung (Nachweis bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts). Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene sowie asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder und asymptomatische Schüler, wenn sie den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.

Die Allgemeinverfügung erfolgt in Abstimmung und auf Grundlage des Erlasses des Thüringer Gesundheitsministeriums und gilt bis zum 24. November. Nachzulesen sind die Regelungen unter https://landkreis-nordhausen.de/corona.
Autor: red

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Kommentare
Fischkopf
10.11.2021, 18:05 Uhr
Und wieder ...
... sind die Geimpften und Genesenen von der Testpflicht ausgenommen.

Nichts, aber rein gar nichts haben die da oben begriffen. Hoffentlich treten bei jeder 2 G Party Hotspots auf, damit die endlich mal munter werden und über ihre unsinnigen Verordnungen nachdenken.
Rob2000
10.11.2021, 19:24 Uhr
Hotspots mit
man wünscht es zwar keinen...aber genau da müssten sich impfdurchbrüche häufen und das mit teils schweren verläufen.
Selbst wenn es so kommen würde, dann hätten definitiv cäptn drosten, lauterbach und Co gleich de nächste ausrede parat...
dagos
11.11.2021, 00:44 Uhr
Flächendeckend 2G und gut is.
Ich hab es satt, das Gejammer der Ungeimpften. Ich habe satt mit Einschränkungen leben zu müssen. Mit welchem Recht, bestimmt die Minderheit der böswillig Ungeimpften meinen Alltag?
Es ist Fakt, die Impfung schützt vor schwerem Verlauf. Eine Infektion ist irrelevant sofern sie nicht lebensbedrohlich oder mit Langzeitfolgen verbunden ist. Bei den Geimpften besteht diese Gefahr nur sehr selten. Die Impfdurchbrüche sind somit nur für die Ungeimpften eine Gefahr. Mit welchem Recht fordern Ungeimpfte von mir Rücksichtnahme und Tests? Sie wälzen die Verantwortung für ihre Gesundheit auf andere ab. Überall 2G und die Ungeimpften sind geschützt.
Klassikerin
11.11.2021, 07:33 Uhr
....und wieder ein Kommentar zum Kopfschütteln....
ja, man wird (oder ist) langsam müde und aber auch ja, momentan scheint alles näher zu kommen....

Geimpft bedeutet nicht, dass man geschützt ist, wohl aber mehrheitlich vor einem schweren Verlauf. Sind bei 2G alle "Geimpften und genesenen Menschen" unter sich , so dürfte die Ansteckungsgefahr mehrheitlich einen sachteren Verlauf bescheren - Ausnahmen bestätigen immer die Regel, 100% gibt es nicht.
Die Gefahr ist aber um ein Vielfaches größer, dass ein geimpfter Mensch einen ungeimpften Menschen ansteckt, der dann Gefahr läuft, auf der ITS zu landen und mit seinem Leben kämpfen zu müssen. Schonmal drüber nachgedacht?

Und gesund.... also ein Argument, welches hinten runter fällt . Ich z. B. bin auch gesund, dennoch geimpft - mein Beitrag gegen die Pandemie.
Bodo Bagger
11.11.2021, 08:15 Uhr
Tja Dagos,
selbst 2G wird Ihnen nichts nützen, ausser dass Sie vielleicht Ihren Frust an den Ungeimpften auslassen können.

Die ersten Politiker in diesem Land sinnieren bereits offen über einen "kleinen" neuerlichen Lockdown über Weihnachten, quasi so als Wellenbrecher von 2 Wochen bis 6 Monaten, wie wir ihn dieses Jahr schon mal hatten.

Mal angenommen, die veröffentlichten Zahlen stimmen, hat Deutschland derzeit rund 27 Millionen ungeimpfte Menschen.
Darin sind nach statistischen Bundesamt 10,75 Millionen Menschen enthalten, die aufgrund ihres Alters nicht geimpt werden können (Kinder von 0 bis 12 Jahren), verbleiben also 16,25 Millioinen Un- und noch nicht vollständig geimpfte Menschen, die sich aus welchen Gründen auch immer der Impfung verweigern oder aber aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Zieht man davon knapp 5 Millionen Menschen ab, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Krebspatienten in der Chemo, Patienten mit Immunschwäche und Autoimmunerkrankungen etc. kann über die entsprechenden Register nachvollzogen werden) verbleiben praktisch 11,25 Millionen Menschen, an deren Weigerung sich impfen zu lassen, die derzeitige Situation zu eskalieren drohen soll?

Im Übrigen, die beiden Gruppen der Nicht-Impfbaren (Kinder) und (Kranken) machen zusammen etwa 16,25 Millionen Menschen aus, was ca. 20% der Bevölkerung entspricht oder andersherum, die derzeit maximal erreichbare Impfquote liegt bei 79%...

Also glauben Sie weiterhin schön an das Märchen, dass wenn alle Verweigerer geimpft, geboostert oder gestorben sind, Sie Ihre Freiheit wiedebekommen würden oder schauen Sie mal in Ihre Impfzertifikatapp, wie lange Ihr Zertifikate eigentlich gültig ist und stellen sich dann mal die Frage, was eigentlich mit Ihnen danach passiert.
trabijuergen
11.11.2021, 09:05 Uhr
@dagos
Sie schreiben, Zitat: "Eine Infektion ist irrelevant".
Ist es eben nicht, die Medien zelebrieren das ja täglich und bombardieren uns mit den Inzidenzzahlen. Was soll damit eigentlich erreicht werden? Das alle Ungeimpften sich schnell impfen lassen?
Blödsinn!!!
Die Inzidenz ist auch höher, als vor einem Jahr, weil auch die Geimpften sich anstecken, oder andere anstecken können. Dabei spielt die Schwere des Verlaufes keine Rolle. Wir haben auch so hohe Zahlen, weil wir Geimpften und die Genesenen aus jeder Verantwortung genommen werden, da sie sich nicht mehr testen lassen müssen, OBWOHL sie Corona haben können und es auch weiter verbreiten können. Sie wissen es nur nicht, weil sie sich nicht mehr testen lassen müssen.
DESHALB sind die Inzidenzwerte höher, oder will mir irgendeiner erzählen, daß die 67% Geimpften keinen Anteil daran haben?
Und die 33% Ungeimpften höhere Inzidenzien hervorrufen, als 100% Ungeimpfte vor einem Jahr.
Es müßte eine 1G-Regel gelten, nämlich ALLE testen, die irgendwo rein wollen.
Aber lieber läßt man Geimpfte und Genesene ungetestet überall rein und schimpft stattdessen auf die Ungeimpften.
Ihr Zitat: "Überall 2G und die Ungeimpften sind geschützt."
Ja, damit können die Geimpften und Genesenen die Pandemie fleißig weiter unter sich vorantreiben, nur daß es keine schweren Verläufe mehr gibt.
Aber das Virus kann sich schön weiter verbreiten.
blackbird
11.11.2021, 10:10 Uhr
Genesene
Leider steht in allen Artikeln und Kommentaren immer nur die Anzahl der infizierten Geimpften und Ungeimpften auf ITS. Sehr gern hätte ich Auskunft darüber, wie viele Genesene bisher betroffen waren/sind ?
Kann mir da irgendjemand mit ein paar Zahlen weiter helfen?
Eckenblitz
11.11.2021, 12:45 Uhr
Wieder einmal die LINKEN
Ramelow möchte den Ungeimpften, fals sie Corona bekommen, den Zutritt in Thüringer Krankenhäuser verbieten. Was kommt danach, dass erschießen, wie man es mit den Reichen machen wollte, oder ab ins Lager?
Hier zeigt sich wieder einmal die Humanität der LINKEN. (ANTIFA)
Fischkopf
11.11.2021, 13:42 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kommentarfunktion ist kein Chatraum
Bodo Bagger
11.11.2021, 13:53 Uhr
Innovativer Ansatz
gestern habe ich in einer großen deutschen Tageszeitung gelesen, dass man in Hamburg plant, den Weihnachtsmarkt per Maschendrahtzaun in einen Bereich für Geimpfte und einen Bereich für Ungeimpfte zu trennen.

Das nenne ich doch mal einen innovativen Ansatz, besonders wenn dieser aus Deutschland kommt. Wahlweise ist die strikte Trennung von G's und UG's dann von den alle 100m postierten Wachtürmen zu überwachen und im Zweifelsfall von fliegenden Coronafeldkommandos zu überwachen.
geloescht.20250302
11.11.2021, 18:50 Uhr
Maschendrahtzaun?
Stellen Sie sich vor, ein islamistischer Attentäter durchbricht ihn mit einem SUV und mäht 20 Besucher nieder, Herr Thümmel.

Als Erstes bekommt er (Egal ob tot oder lebendig) einen Corona-Test und dann wird diskutiert (Das islamistische Motiv wird durch "Traumatisiert" oder "Psychisch Krank") ersetzt, ob der Maschendrahtzaun nächstes Jahr durch Beton ersetzt werden sollte.

Wir werden weder die islamistischen Gefährder los noch die Blender und Volkspädagogen, die Ungeimpfte für gefährlicher halten als die Testosterongesteuerten, die sich und möglichst viele Ungläubige in die Luft sprengen wollen, um zu den vom Propheten versprochenen Jungfrauen ins Paradies zu kommen.
Paradiesvogel_85
11.11.2021, 20:45 Uhr
Ausgrenzung der Kinder ab 6 Jahren ...
Zitat:

Ausgenommen von der Testpflicht sind Geimpfte und Genesene sowie asymptomatische Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und alle noch nicht eingeschulten Kinder und asymptomatische Schüler, wenn sie den Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Testkonzepts erbringen.

Damit sind alle Kinder ab 6 Jahren ausgegrenzt, da in den KiTa´s nicht getestet wird. Leider mussten wir es schon zwei Mal in Nordhausen erleben, einfach zum brechen!
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