Fr, 14:20 Uhr
09.11.2001
Luftrettung wieder völlig offen
Nordhausen (nnz). Die Zukunft der Luftrettung im Landkreis Nordhausen ist wieder offen. In die Vergabe an den Rettungsdienstzweckverband durch das Innenministerium hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Weimar eingeschaltet.
Das Thüringer Gericht hatte gestern nach nnz-Informationen einem Eilantrag des Landesverbandes der Johanniter Unfallhilfe (JUH) stattgegeben. Gleichzeitig soll es entschieden haben, dass das Innenministerium vorerst keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Nordhäuser Rettungsdienstzweckverband abschließen darf. Die Vergabe der Luftrettung im Landkreis Nordhausen soll nun noch einmal geprüft werden. Vor allem die Vergabegrundsätze und abgegebenen Angebote wollen die Richter in Weimar noch einmal genau unter die Lupe nehmen.
Obwohl der Rettungsdienstzweckverband bereits den Zuschlag für die Luftrettung seitens des Innenministeriums erhalten hat, kann er die Luftrettung nicht übernehmen. Grundlage hierfür ist neben der Vergabe auch der Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Um die weitere Betreibung der Luftrettung am Nordhäuser Südharz-Krankenhaus hatten sich neben dem Zweckverband auch die JUH beworben.
Wann die Verwaltungsrichter die Prüfung durchführen und zu welchem Ergebnis sie kommen, das steht sozusagen in den juristischen Sternen geschrieben. Für die Johanniter sei die gestrige Entscheidung des Gerichts in Weimar ein Teilerfolg, so Kreisvorstand Carsten Wiedenfeld gegenüber nnz.
Autor: nnzDas Thüringer Gericht hatte gestern nach nnz-Informationen einem Eilantrag des Landesverbandes der Johanniter Unfallhilfe (JUH) stattgegeben. Gleichzeitig soll es entschieden haben, dass das Innenministerium vorerst keinen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Nordhäuser Rettungsdienstzweckverband abschließen darf. Die Vergabe der Luftrettung im Landkreis Nordhausen soll nun noch einmal geprüft werden. Vor allem die Vergabegrundsätze und abgegebenen Angebote wollen die Richter in Weimar noch einmal genau unter die Lupe nehmen.
Obwohl der Rettungsdienstzweckverband bereits den Zuschlag für die Luftrettung seitens des Innenministeriums erhalten hat, kann er die Luftrettung nicht übernehmen. Grundlage hierfür ist neben der Vergabe auch der Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages. Um die weitere Betreibung der Luftrettung am Nordhäuser Südharz-Krankenhaus hatten sich neben dem Zweckverband auch die JUH beworben.
Wann die Verwaltungsrichter die Prüfung durchführen und zu welchem Ergebnis sie kommen, das steht sozusagen in den juristischen Sternen geschrieben. Für die Johanniter sei die gestrige Entscheidung des Gerichts in Weimar ein Teilerfolg, so Kreisvorstand Carsten Wiedenfeld gegenüber nnz.

