Mo, 17:10 Uhr
18.10.2021
Bürgermeisterwahl in Nordhausen
Rieger bleibt im Rennen
Wenn der Nordhäuser Stadtrat übermorgen zusammentritt, dann soll auch der Posten des ersten Beigeordneten, also des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin, besetzt werden. Um den Zugang zur Wahl wurde auf den letzten Metern auch juristisch gerungen, am Nachmittag ergingen dazu zwei Entscheidungen…
Am Mittwoch wird im Stadtrat der Posten des Bürgermeisters der Stadt Nordhausen neu besetzt (Foto: agl)
Die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar betrifft die Amtsinhaberin Jutta Krauth und Kandidatin Alexandra Rieger, beide aus den Reihen der SPD. Per gerichtlichem Eilverfahren nach Kommunalrecht hatte die amtierende Bürgermeisterin versucht, die Kandidatur der Konkurrentin doch noch zu verhindern.
Der heute ergangene Beschluss des Verwaltungsgerichtes liegt der nnz vor. Darin heißt es der Antrag sei zwar zulässig, inhaltlich fehle aber ein entsprechender Anordnungsanspruch. Die Ausschreibung der Stadt Nordhausen, gegen die sich das Verfahren im Kern richtete, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Gegenteilige Ansichten zur Tauglichkeit Riegers seien sowohl von Seiten der Stadt wie auch vom Innenministerium nach weiterer Prüfung revidiert worden. Die Amtsinhaberin hat noch Gelegenheit, gegen diesen Beschluss vor das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Den Weg in die nächste Instanz muss auch Patrick Grabe prüfen, der ebenfalls vor Gericht gezogen war. Grabe wurde bisher nicht zum Feld der Kandidaten zugelassen und bat um juristische Klärung. Die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz ging heute nicht zu seinen Gunsten aus. Das Verwaltungsgericht hatte dem nicht stattgegeben. Grabe wolle nun zügig prüfen, ob er in die nächste Instanz gehen will, erklärte er gegenüber der nnz.
Angelo Glashagel
Autor: red
Am Mittwoch wird im Stadtrat der Posten des Bürgermeisters der Stadt Nordhausen neu besetzt (Foto: agl)
Die erste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar betrifft die Amtsinhaberin Jutta Krauth und Kandidatin Alexandra Rieger, beide aus den Reihen der SPD. Per gerichtlichem Eilverfahren nach Kommunalrecht hatte die amtierende Bürgermeisterin versucht, die Kandidatur der Konkurrentin doch noch zu verhindern.
Der heute ergangene Beschluss des Verwaltungsgerichtes liegt der nnz vor. Darin heißt es der Antrag sei zwar zulässig, inhaltlich fehle aber ein entsprechender Anordnungsanspruch. Die Ausschreibung der Stadt Nordhausen, gegen die sich das Verfahren im Kern richtete, sei rechtlich nicht zu beanstanden. Gegenteilige Ansichten zur Tauglichkeit Riegers seien sowohl von Seiten der Stadt wie auch vom Innenministerium nach weiterer Prüfung revidiert worden. Die Amtsinhaberin hat noch Gelegenheit, gegen diesen Beschluss vor das Thüringer Oberverwaltungsgericht zu ziehen.
Den Weg in die nächste Instanz muss auch Patrick Grabe prüfen, der ebenfalls vor Gericht gezogen war. Grabe wurde bisher nicht zum Feld der Kandidaten zugelassen und bat um juristische Klärung. Die Entscheidung über den vorläufigen Rechtsschutz ging heute nicht zu seinen Gunsten aus. Das Verwaltungsgericht hatte dem nicht stattgegeben. Grabe wolle nun zügig prüfen, ob er in die nächste Instanz gehen will, erklärte er gegenüber der nnz.
Angelo Glashagel

