Mo, 09:04 Uhr
17.10.2005
Richter Kropp: Schlüpfrige Dinge
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Eine Frau, die im Greußener Ortsteil Grüningen ihre Wäsche auf die Leine hängt, lebt unsicher. In Grüningen läuft ein Dieb herum, der es auf Schlüpfer, Strings und Tangas abgesehen hat. Jetzt machte dieser Mensch Bekanntschaft mit Richter Christian Kropp.
Rudolph M. (49, Name geändert) ist der ortsbekannte Täter. Oft wird er an der Wäscheleine gestellt, wo er Damenunterwäsche mit Wäscheklammern direkt von der Leine nimmt. In anderen Fällen drang er mittels Nachschlüssels unmittelbar in die Schlafstube der Anwohner, wo er die Schränke der Damen durchwühlt. Die Grüninger klären diese Fälle meist direkt mit M., indem sie ihn zum Schadensersatz auffordern, der auch prompt gezahlt wird.
Nur in zwei Fällen klappte dieser Weg nicht. Rudolph M. hatte am 27.05.2005 aus dem Badezimmer einer Zeugin einen Tanga im Wert von 4,90 € und eine Woche später zwei Damenschlüpfer im Wert von 15 € von der Leine einer anderen Zeugin gestohlen. Da beide Damen an M. bislang jeweils mehr als 30 Stücke Unterwäsche verloren haben, kam es zur Anzeige.
Normalerweise werden solche Fälle als geringfügig bei der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt oder enden in einem Strafbefehl. Im vorliegenden Fall erinnerte sich jedoch ein engagierter Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, dass M. bereits 1999 wegen der gleichen Tat mit einem Strafbefehl verfolgt wurde - die Tat war 2005 nicht mehr im Register verzeichnet - und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Sondershausen.
So kam es dort zur Hauptverhandlung, die der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp leicht gequält leitete. Hatte er es doch mit seinem schlüpfrigsten Fall zu tun, indem es um Damenwäsche, Körbchengrößen und deren Preise ging. Am Ende zeigte sich M. geständig um kam mit einer Strafe unter Vorbehalt davon. 1200 € hat er nun zu zahlen, wenn er nicht den Schaden der Zeugen erstattet und 100 € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.
Kropp verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass solche Straftaten vielfach auf tiefersitzende Probleme verweisen und nicht selten der Einstieg für Taten im Sexualbereich seien. Immerhin habe man in der Wohnung des M. über 300 Stück Damenunterwäsche sichergestellt, im Handschuhfach seines PKW lag zudem immer ein griffbereiter Schlüpfer.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnzRudolph M. (49, Name geändert) ist der ortsbekannte Täter. Oft wird er an der Wäscheleine gestellt, wo er Damenunterwäsche mit Wäscheklammern direkt von der Leine nimmt. In anderen Fällen drang er mittels Nachschlüssels unmittelbar in die Schlafstube der Anwohner, wo er die Schränke der Damen durchwühlt. Die Grüninger klären diese Fälle meist direkt mit M., indem sie ihn zum Schadensersatz auffordern, der auch prompt gezahlt wird.
Nur in zwei Fällen klappte dieser Weg nicht. Rudolph M. hatte am 27.05.2005 aus dem Badezimmer einer Zeugin einen Tanga im Wert von 4,90 € und eine Woche später zwei Damenschlüpfer im Wert von 15 € von der Leine einer anderen Zeugin gestohlen. Da beide Damen an M. bislang jeweils mehr als 30 Stücke Unterwäsche verloren haben, kam es zur Anzeige.
Normalerweise werden solche Fälle als geringfügig bei der Staatsanwaltschaft nicht weiter verfolgt oder enden in einem Strafbefehl. Im vorliegenden Fall erinnerte sich jedoch ein engagierter Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mühlhausen, dass M. bereits 1999 wegen der gleichen Tat mit einem Strafbefehl verfolgt wurde - die Tat war 2005 nicht mehr im Register verzeichnet - und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Sondershausen.
So kam es dort zur Hauptverhandlung, die der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp leicht gequält leitete. Hatte er es doch mit seinem schlüpfrigsten Fall zu tun, indem es um Damenwäsche, Körbchengrößen und deren Preise ging. Am Ende zeigte sich M. geständig um kam mit einer Strafe unter Vorbehalt davon. 1200 € hat er nun zu zahlen, wenn er nicht den Schaden der Zeugen erstattet und 100 € an eine gemeinnützige Einrichtung zahlt.
Kropp verwies in seiner Urteilsbegründung darauf, dass solche Straftaten vielfach auf tiefersitzende Probleme verweisen und nicht selten der Einstieg für Taten im Sexualbereich seien. Immerhin habe man in der Wohnung des M. über 300 Stück Damenunterwäsche sichergestellt, im Handschuhfach seines PKW lag zudem immer ein griffbereiter Schlüpfer.
Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.


