Mi, 11:37 Uhr
01.09.2021
Der Landeswahlleiter informiert
Wählerverzeichnisse liegen zur Einsichtnahme bereit
Gemäß Gesetz liegen in der kommenden Woche zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeinden die Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme bereit...
Jeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. Ein Wahlberechtigter der nicht im Wählerverzeichnis steht und dies durch einen nicht durch ihn zu vertretenden Grund geschehen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Autor: redJeder Wahlberechtigte hat in dieser Zeit das Recht, die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz. Ein Wahlberechtigter der nicht im Wählerverzeichnis steht und dies durch einen nicht durch ihn zu vertretenden Grund geschehen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
Die Daten anderer dürfen nur überprüft werden, wenn gegenüber der Gemeindebehörde Tatsachen glaubhaft gemacht worden sind, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

