Do, 14:12 Uhr
12.08.2021
Großprojekt mit 1,5 Millionen Euro auf den Weg gebracht
Umweltministerium fördert Insektenschutz
Die Naturforschende Gesellschaft Altenburg (NfGA) erhält aus dem 2021 neu eingerichteten Sonderfonds Insektenschutz in Thüringen des Umweltministeriums 1.550.000 EUR. Damit soll das Überleben des gefährdeten Skabiosen-Scheckenfalters in Thüringen gesichert werden. Das Schutzprojekt läuft bis Ende 2023...
Dazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: Der Erhalt der Artenvielfalt und damit auch die Bewahrung der Schönheit unserer Heimat ist eine der großen Herausforderungen, der wir uns als Umweltministerium stellen. Das drohende Verschwinden des Skabiosen-Scheckenfalters steht beispielhaft für das dramatische Insektensterben und die Gefährdung unserer Ökosysteme. Hier müssen wir entschieden gegensteuern. Im breit angelegten Projekt werden Lebensräume neu geschaffen, wiederhergestellt oder erhalten und damit zugleich zahlreiche andere Arten, für die wir eine besondere Verantwortung tragen, geschützt.
Umgesetzt wird das Schutzprojekt vor allem im Nationalpark Hainich, im Jonastal (Ilmkreis), am Kriegberg bei Gotha, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra (Landkreis Nordhausen) und in der Klingser Aue in der Rhön. Die Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) haben in den letzten Jahren deutschlandweit dramatisch abgenommen. Nach der Roten Liste in Thüringen gilt er als stark gefährdet. Der Tagfalter ist in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet und steht daher unter besonderem europäischem Schutz.
Im Rahmen des Projektes unterstützen wir nicht nur diese eine Art, es profitieren viele weitere gefährdete Falterarten, z.B. der Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion), die Hofdame (Hyphoraia aulica) oder der Skabiosenschwärmer (Hemaris tityus), um hier nur einige zu nennen., weiß NfGA-Mitarbeiterin Alice Czarnowsky. Die Artkennerin setzt sich bereits seit vielen Jahren für den Skabiosen-Scheckenfalter in Thüringen ein und hat Erfahrungen mit dem Management der Tagfalterart gesammelt.
Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes in den Thüringer Verbreitungsschwerpunkten. Offenland-Lebensraumtypen, die als Lebensraum dienen, wie Artenreiche Borstgrasrasen, Kalk-(Halb-) Trockenrasen oder Wacholderbestände, sollen erhalten werden. Bestehende Habitatflächen sollen gesichert und optimiert, neue Lebensräume entwickelt und vernetzt werden. Dies geschieht unter anderem durch das Entbuschen von Trockenrasen, die Anreicherung von Wirtspflanzen und das Vernetzen von Vorkommensgebieten.
Hintergrund
Mit dem Sonderfonds Insektenschutz werden Maßnahmen des Naturschutzes in der Agrarlandschaft zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Insekten-Lebensräumen gefördert. Der Förderschwerpunkt dieses Projektes liegt auf Insektenarten gemäß FFH-Prioritätenkonzept.
Der Fonds wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemeinsam vom Bund und dem Land Thüringen finanziert. Der Landesanteil daran liegt bei 40 Prozent. Fördermittel konnten für den Zeitraum von 2021 bis 2023 beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent (bei Kommunen bis zu 90 Prozent), Projekte konnten ab einer Zuwendung von 500.000 Euro beantragt werden. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an gemeinnützige Vereine und Verbände. Zudem konnten auch Kommunen und andere Landbewirtschafter Anträge stellen.
Autor: redDazu erklärt Umweltstaatssekretär Olaf Möller: Der Erhalt der Artenvielfalt und damit auch die Bewahrung der Schönheit unserer Heimat ist eine der großen Herausforderungen, der wir uns als Umweltministerium stellen. Das drohende Verschwinden des Skabiosen-Scheckenfalters steht beispielhaft für das dramatische Insektensterben und die Gefährdung unserer Ökosysteme. Hier müssen wir entschieden gegensteuern. Im breit angelegten Projekt werden Lebensräume neu geschaffen, wiederhergestellt oder erhalten und damit zugleich zahlreiche andere Arten, für die wir eine besondere Verantwortung tragen, geschützt.
Umgesetzt wird das Schutzprojekt vor allem im Nationalpark Hainich, im Jonastal (Ilmkreis), am Kriegberg bei Gotha, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Großlohra (Landkreis Nordhausen) und in der Klingser Aue in der Rhön. Die Vorkommen des Skabiosen-Scheckenfalters (Euphydryas aurinia) haben in den letzten Jahren deutschlandweit dramatisch abgenommen. Nach der Roten Liste in Thüringen gilt er als stark gefährdet. Der Tagfalter ist in Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet und steht daher unter besonderem europäischem Schutz.
Im Rahmen des Projektes unterstützen wir nicht nur diese eine Art, es profitieren viele weitere gefährdete Falterarten, z.B. der Quendel-Ameisenbläuling (Maculinea arion), die Hofdame (Hyphoraia aulica) oder der Skabiosenschwärmer (Hemaris tityus), um hier nur einige zu nennen., weiß NfGA-Mitarbeiterin Alice Czarnowsky. Die Artkennerin setzt sich bereits seit vielen Jahren für den Skabiosen-Scheckenfalter in Thüringen ein und hat Erfahrungen mit dem Management der Tagfalterart gesammelt.
Ziel des Projektes ist die Verbesserung des Erhaltungszustandes in den Thüringer Verbreitungsschwerpunkten. Offenland-Lebensraumtypen, die als Lebensraum dienen, wie Artenreiche Borstgrasrasen, Kalk-(Halb-) Trockenrasen oder Wacholderbestände, sollen erhalten werden. Bestehende Habitatflächen sollen gesichert und optimiert, neue Lebensräume entwickelt und vernetzt werden. Dies geschieht unter anderem durch das Entbuschen von Trockenrasen, die Anreicherung von Wirtspflanzen und das Vernetzen von Vorkommensgebieten.
Hintergrund
Mit dem Sonderfonds Insektenschutz werden Maßnahmen des Naturschutzes in der Agrarlandschaft zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwicklung von Insekten-Lebensräumen gefördert. Der Förderschwerpunkt dieses Projektes liegt auf Insektenarten gemäß FFH-Prioritätenkonzept.
Der Fonds wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gemeinsam vom Bund und dem Land Thüringen finanziert. Der Landesanteil daran liegt bei 40 Prozent. Fördermittel konnten für den Zeitraum von 2021 bis 2023 beantragt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent (bei Kommunen bis zu 90 Prozent), Projekte konnten ab einer Zuwendung von 500.000 Euro beantragt werden. Die Förderung richtet sich hauptsächlich an gemeinnützige Vereine und Verbände. Zudem konnten auch Kommunen und andere Landbewirtschafter Anträge stellen.

