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Sa, 17:35 Uhr
03.07.2021
Mehr Mehrweg wagen

Plastik "to go" wird verboten

Ab 3. Juli dürfen Gastronomen und Einzelhändler in Deutschland Lebensmittel oder Getränke zum Außer-Haus-Konsum nicht mehr in Einwegkunststoffverpackungen verkaufen. Alternativen aus Papier und Pappe gibt es zwar, was aber fehlt seien Mehrweglösungen, meint die Verbraucherzentrale...

Viele Unternehmen nutzen zum Verpacken ihrer Waren mittlerweile Ersatzmaterialien wie Pappe oder Papier, zeigt eine aktuelle Befragung der Verbraucherzentralen Bayern und Hamburg sowie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

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Wenige Firmen bieten ihren Kundinnen und Kunden jedoch Mehrwegbehältnisse als umweltfreundliche und nachhaltige Transportmöglichkeit an. Um Ressourcen zu schützen, müssen bundesweit einheitliche und praktikable Mehrweglösungen etabliert werden, fordern die Verbraucherzentralen.

Einwegverpackungen bei To-go-Produkten weiter dominant
Insgesamt 26 der nominell umsatzstärksten Anbieter für To-go- Verpflegung haben die Verbraucherschützer zu ihren Verpackungs-lösungen für die Mitnahme von Speisen und Getränken im Frühjahr 2021 befragt.

13 Unternehmen beantworteten den versendeten Fragenbogen, darunter waren die Biomarkt-Kette Basic, Burger King, Coffee Fellows, Denn's, Hofpfisterei, Kaufland, Kentucky Fried Chicken, L'Osteria, McDonalds, Nordsee, Tank & Rast, Tchibo und Valora. Die beiden Einzelhändler Edeka und Marktkauf schickten allgemein gehaltene Antworten zu Nachhaltigkeit und Firmenstrategie.

  • 13 Anbieter nutzen mittlerweile Papier- statt Plastiktüten.
  • 10 Firmen geben in ihren Filialen Getränke in beschichten Pappbechern aus. Allgemein ist ein Trend zu Einwegverpackungen und Besteck aus Ersatzmaterialien zu erkennen. 9 Betriebe verwenden jedoch noch immer Kunststoffdeckel für das Verschließen von Getränkebechern.
  • 8 Unternehmen füllen Getränke in Mehrwegbechern ab. Viele Händler, Kaffeebars, Backhops und Gastronomen kooperieren hierfür mit Recup, einem bundesweiten Pfandsystem für Coffee-to-go.
  • Nur 2 Firmen bieten in ihren Filialen neben Trinkbechern auch andere Mehrwegbehältnisse an. Insbesondere bei Speisen ist das Mehrweg-Angebot überschaubar. Meist besteht nur das Angebot, mitgebrachte Boxen befüllen zu können.


"Leider führt das Verbot von Einwegkunststoff dazu, dass augenscheinlich kompostierbare oder, biologische' Einwegverpackungen aus Naturmaterialien wie Pappe, Bambus oder Zuckerrohr als Alternativen zum Einsatz kommen. Die sehen zwar nach öko aus, sind es aber oft nicht", sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Ein echtes Engagement seitens der Betriebe, Verpackungen zu reduzieren und auf Mehrweg umzusteigen, konnten wir leider nur bei sehr wenigen Anbietern erkennen."

Mehrweg für viele Firmen bislang keine Option
Sowohl Händler als auch Gastronomen äußerten gegenüber den Verbraucherzentralen Bedenken und Vorbehalte hinsichtlich überregionalen Mehrwegsystemen für den Außer-Haus-Verzehr. Als Probleme wurden mangelnde Kundenakzeptanz, aber auch zu hohe Investitionen, Platzmangel und Hygienevorschriften genannt. Trotzdem werden Restaurants, Bistros und Cafés ab 2023 per Gesetz verpflichtet sein, ihre Getränke und Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrweg-verpackungen anzubieten. Dabei darf die Mehrwegvariante nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung.

"Die Abfallmengen steigen rasant. Gerade im To-go-Bereich hat sich das Müllproblem durch Corona nochmals verschärft", so Jorde. "Einzig sinnvoller Ausweg aus dieser Misere sind verbraucherfreundliche, gut etablierte und überregionale Mehrwegsysteme. Nun können Unternehmen Vorreiter werden und zeigen, wie wichtig ihnen das Thema Nachhaltigkeit wirklich ist", so Umweltexperte Jorde.

Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik
Während im Bereich der Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen für den Einzelhandel schon teilweise Vorgaben zu Bepfandung, Rücknahme und Verwertung bestehen, blieben die sogenannten Service-verpackungen bisher weitgehend ohne solche Regelungen. Durch die Novellierung des Deutschen Verpackungsgesetzes und die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/904 zu Einwegplastik werden die Rahmen-bedingungen verändert. Diese treten zum Teil ab 3. Juli 2021 in Kraft, während die Umsetzung einer strikteren Mehrwegstrategie ab 2023 gültig wird.

Weitere Informationen zum Thema sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/to-go
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
03.07.2021, 21:01 Uhr
Hoffentlich wird bald
Die Maske to go verboten, denn so langsam geht die staatlich verordnete Vermummung , bei Inzidenz 0 , auf die Corona-Drüse.
Statt den kleinen Mann ständig mit neuen Umweltgesetzen zu zu müllen, sollte man mal was zu Gunsten des Bürgers beschließen, denn die Wahlen...stehen... vor....der...Tür und die Wähler vergessen nix.
Jedenfalls die, welche noch was in der Birne haben und nicht schon vom " Ich muss jetzt hier raus" Mallorca Syndrom erfasst wurden.
grobschmied56
03.07.2021, 22:54 Uhr
Kein Verlust für die ...
... Menschheit. Als wir junge Leute waren, trafen wir uns ein bis zweimal pro Woche in einer Kneipe in der Gartenkolonie. Es war die 'Stachelbeere' - die hieß tatsächlich so, ganz offiziell. Bier gab es in massiven Glashumpen zu 0.25 oder 0.5 Liter. Bockwurst oder Bratwurst auf (leicht abgenutztem) Porzellangeschirr und mit typisch DDR - gestaltetem Alu-Besteck. Hat uns nicht sonderlich gestört. War halt so. Hat geschmeckt und satt gemacht. Das Bier war nicht gerade der Brüller. Dünner und weniger schmackhaft als heute.
Damit es richtig 'fetzt', hat man halt ein oder zwei 'Kurze' dazu bestellt. Am Ende des Abends war man satt, gut abgefüllt und zufrieden.
Irgendwelches 'Plastik-Geschirr', Einweg-Becher und ähnlichen Blödsinn hat keiner von uns gebraucht.
Hätte man damals unter uns jungschen Bengels eine Umfrage gemacht, was wir uns am meisten vom 'westlichen Lebensstil' wünschen, dann wäre die Antwort wohl ziemlich klar gewesen:
JEDE MENGE LP'S VON DEN ROLLING STONES, VON LED ZEPPELINE UND ZZ TOP IN DEN LÄDEN!
Und natürlich bezahlbare und funktionierende HIFI - Anlagen, um sie zum Klingen zu bringen!

Wegschmeiß-Geschirr aus Plastik?
Einweg - Becher zum Biertrinken?
Thüringer Bratwurst auf Plastik-Tellern?
Den Senf dazu aus mickrigen Folien-Tütchen?

Für so einen Hui sind wir im Herbst 1989 nicht auf die Straße gegangen.
Wenn so ein Schnulli jetzt also abgeschafft wird, dann tut es mir nicht besonders weh.
Was mich mit Zorn erfüllt sind die diktatorischen Forderungen der Grünen, die es uns verbieten wollen, zu reisen, Eigenheime zu bauen und uns schmecken zu lassen, wonach uns der Sinn steht.

Von hier aus rufe ich dazu auf, diese ÖKO-DIKTATUR-TRUPPE zu boykottieren und zu ignorieren. Möge ihnen die Wählerschaft ein Ergebnis unter der 5-Prozent-Hürde spendieren!
Gehard Gösebrecht
04.07.2021, 09:10 Uhr
Reisen ja
Aber nicht in der Pandemiezeit sich sinnlos in gefährdete Ecken begeben und sich aufführen wie die Schweine am Trog.
Ich muss nicht nach Lissabon, England und Russland reisen, wenn es dort vor Infizierten nur so wimmelt, um dann noch schnell zuhause die Karantänemasnahmen zu unterlaufen und die Mitmenschen zu infizieren.
Das hat mit Freiheit nix zutun.
Das ist hohl und kriminell.
Halssteckenbleib
04.07.2021, 23:16 Uhr
Mist jetzt wird das auch
noch verboten . Das Gelumpe konnte man noch für alles mögliche weiter verwenden. Ob das dann mit den Plastikersatzkram aus Papier auch so geht..?? Oder wird dann auch bald wieder verboten...Dieses Verbot wird unsere Welt retten...
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