Mo, 13:00 Uhr
31.05.2021
GELDSTRAFEN NACH ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
Ein Todesschuss mit Folgen?
Um die Jagd im Raum Lipprechterode, bei dem ein Hirsch in einem Teich erschossen wurde, entspann sich eine heftige Diskussion mit öffentlichen Wortmeldungen. Was ist aus dem Vorfall geworden, der schon etwa zwei Jahre zurückliegt?
Lipprechterode. Das Kreistagsmitglied und ehemalige Forstausschuss-Vorsitzender im Thüringer Landtag, Egon Primas, selbst Jäger, forderte seinerzeit eine nüchterne Aufarbeitung durch die Jagdbehörde. Mittlerweile sei ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen. Es habe mit empfindlichen Geldstrafen für an der Jagd beteiligte Jäger geendet.
Detlev Collmann von der Unteren Jagdbehörde bestätigte auf Anfrage den Abschluss eines Verfahrens. Es habe Ordnungswidrigkeiten beim Jagdvorgang gegeben, die auch geahndet worden seien. Während in Gesprächen mit dieser Zeitung von kompetenten Leuten von Geldstrafen um die 1000 Euro die Rede ist, wollte sich Collmann dazu nicht äußern. Erfahrungsgemäß ist er mit Aussagen stets sehr zurückhaltend. Warum eigentlich? Möchte er bei niemandem anecken? Was hat in diesem Fall eine exakte Zahl mit Datenschutz zu tun?
Wenn ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit keinen Freispruch bedeutet, lässt dies die Vermutung zu, dass es doch nicht mit rechten Dingen bei dieser Jagd zugegangen ist. War der Todesschuss nun berechtigt oder war er es nicht? Noch sei kein endgültiges Urteil gefällt. Anhängig bei der Staatsanwaltschaft ist noch die Strafanzeige des Jagdvereins gegen Unbekannt. Eingegangen war ein anonymes Schreiben mit gefälschtem Kopfbogen, indem es unter anderem um Verleumdungen der für die Jagd Verantwortlichen ging.
Rückblende: Gemeldet hatte sich seinerzeit unter anderem ein Angler, der sich zum Zeitpunkt der Jagd an dem See aufgehalten haben will. Auch ein anderer, der dort angelte, bestätigte die Fassung des Revierinhabers, wonach der Hirsch angeschossen war. Widersprüchlich war seine Schilderung über den erlösenden Schuss.
Während der Revierinhaber meinte, ein Teilnehmer seiner Jagd habe erst für eine freie Schussbahn gesorgt, widersprach der Angler und betonte, der Jäger habe schon angelegt, obwohl noch am Ufer dahinter andere Angler gestanden hätten. Erst seine Warnung habe womöglich eine Schussabgabe verhindert. Zudem seien auch an den dahinter befindlichen Teichen, die nicht im Blickfeld des Jägers lagen, weitere Angler unterwegs gewesen.
Bestand wirklich Gefahr für Leib und Leben. Nach Meinung des erfahrenen Weidmanns Klaus Thiemrodt, Vorsitzender der Hegegemeinschaft Rotwild, bestand sie, war zu lesen. Heutige Jagdwaffen, sagte er, würden die Kugel zwei bis fünf Kilometer weit tragen. Sie könnte am Wasser abprallen. Sein Credo: Sicherheit für den Menschen geht vor!
Auch Egon Primas, CDU-Kreistagsmitglied, äußerte sich öffentlich. Die Vorfälle bezeichnete er als traurig und durch Spekulationen in der Bevölkerung und im Internet als schädlich für die Jägerschaft. Primas äußerte Befürchtungen, wonach das Werben für das Verständnis um die Jagd als Kulturgut um viele Jahre zurückgeworfen werden könnte. Anonyme Schreiben und Drohungen als Begleiterscheinung der Vorfälle wären nicht dienlich.
In einem Interview mit der nnz betonte Torsten Meißner, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, die Ermittlungen würden abschließend zeigen, ob der Hirsch von seinem Leiden, gemäß Tierschutzgesetz, an besagter Stelle hätte erlegt werden dürfen. Demnach ist der Jäger verpflichtet, angeschossenes und verletztes Wild von seinen Qualen zu erlösen. Entscheidend bei alledem: die Umstände.
Kurt Frank
Autor: psgLipprechterode. Das Kreistagsmitglied und ehemalige Forstausschuss-Vorsitzender im Thüringer Landtag, Egon Primas, selbst Jäger, forderte seinerzeit eine nüchterne Aufarbeitung durch die Jagdbehörde. Mittlerweile sei ein eingeleitetes Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen. Es habe mit empfindlichen Geldstrafen für an der Jagd beteiligte Jäger geendet.
Detlev Collmann von der Unteren Jagdbehörde bestätigte auf Anfrage den Abschluss eines Verfahrens. Es habe Ordnungswidrigkeiten beim Jagdvorgang gegeben, die auch geahndet worden seien. Während in Gesprächen mit dieser Zeitung von kompetenten Leuten von Geldstrafen um die 1000 Euro die Rede ist, wollte sich Collmann dazu nicht äußern. Erfahrungsgemäß ist er mit Aussagen stets sehr zurückhaltend. Warum eigentlich? Möchte er bei niemandem anecken? Was hat in diesem Fall eine exakte Zahl mit Datenschutz zu tun?
Wenn ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit keinen Freispruch bedeutet, lässt dies die Vermutung zu, dass es doch nicht mit rechten Dingen bei dieser Jagd zugegangen ist. War der Todesschuss nun berechtigt oder war er es nicht? Noch sei kein endgültiges Urteil gefällt. Anhängig bei der Staatsanwaltschaft ist noch die Strafanzeige des Jagdvereins gegen Unbekannt. Eingegangen war ein anonymes Schreiben mit gefälschtem Kopfbogen, indem es unter anderem um Verleumdungen der für die Jagd Verantwortlichen ging.
Rückblende: Gemeldet hatte sich seinerzeit unter anderem ein Angler, der sich zum Zeitpunkt der Jagd an dem See aufgehalten haben will. Auch ein anderer, der dort angelte, bestätigte die Fassung des Revierinhabers, wonach der Hirsch angeschossen war. Widersprüchlich war seine Schilderung über den erlösenden Schuss.
Während der Revierinhaber meinte, ein Teilnehmer seiner Jagd habe erst für eine freie Schussbahn gesorgt, widersprach der Angler und betonte, der Jäger habe schon angelegt, obwohl noch am Ufer dahinter andere Angler gestanden hätten. Erst seine Warnung habe womöglich eine Schussabgabe verhindert. Zudem seien auch an den dahinter befindlichen Teichen, die nicht im Blickfeld des Jägers lagen, weitere Angler unterwegs gewesen.
Bestand wirklich Gefahr für Leib und Leben. Nach Meinung des erfahrenen Weidmanns Klaus Thiemrodt, Vorsitzender der Hegegemeinschaft Rotwild, bestand sie, war zu lesen. Heutige Jagdwaffen, sagte er, würden die Kugel zwei bis fünf Kilometer weit tragen. Sie könnte am Wasser abprallen. Sein Credo: Sicherheit für den Menschen geht vor!
Auch Egon Primas, CDU-Kreistagsmitglied, äußerte sich öffentlich. Die Vorfälle bezeichnete er als traurig und durch Spekulationen in der Bevölkerung und im Internet als schädlich für die Jägerschaft. Primas äußerte Befürchtungen, wonach das Werben für das Verständnis um die Jagd als Kulturgut um viele Jahre zurückgeworfen werden könnte. Anonyme Schreiben und Drohungen als Begleiterscheinung der Vorfälle wären nicht dienlich.
In einem Interview mit der nnz betonte Torsten Meißner, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, die Ermittlungen würden abschließend zeigen, ob der Hirsch von seinem Leiden, gemäß Tierschutzgesetz, an besagter Stelle hätte erlegt werden dürfen. Demnach ist der Jäger verpflichtet, angeschossenes und verletztes Wild von seinen Qualen zu erlösen. Entscheidend bei alledem: die Umstände.
Kurt Frank

