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Sa, 15:39 Uhr
29.05.2021
Solar-Module am Haus zur Stromgewinnung

Kleines Sonnen-Kraftwerk für den Balkon

Nicht jeder kann sich eine große Solaranlage aufs Dach setzen. Stecker-Solargeräte bieten für Mieter und Wohnungseigentümer eine Alternative für den Balkon oder die Terrasse. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, worauf bei Stecker-Solargeräten zu achten ist...

Viele Namen, ein Prinzip der Stromerzeugung
Die Bezeichnung von Stecker-Solargeräten ist vielfältig: Balkonmodule, Mini-Solaranlage, Plug-&-Play-Solaranlage oder Balkonkraftwerk. Allen gemein ist, dass sie im technischen Sinn keine „Anlage“, sondern Strom erzeugende Haushaltsgeräte für den Eigenbedarf sind.

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Stecker-Solargeräte können von Privatpersonen selbst angebaut, angeschlossen und genutzt werden. Balkonbrüstungen, Außenwände, Dächer, Terrassen und Gärten kommen zum Aufbau oder Anbringen in Frage. Die Geräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für Haushaltsgeräte umwandelt. So fließt der selbsterzeugte Strom in die Steckdose am Balkon. Von dort werden Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine mit Strom versorgt, die an andere Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.

Mieter nutzen Solarstrom gern selbst
Stecker-Solargeräte bestehen aus ein oder zwei Solarmodulen. Ein Modul hat etwa die Größe von zwei Fußabtreter-Matten und generiert eine Leistung von bis zu 300 Watt. „300-Watt-Module samt Wechselrichter sind einschließlich Montagevorrichtung ab 500 Euro erhältlich. Sie erzeugen je nach Standort bis zu 300 Kilowattstunden Strom im Jahr“, rechnet Reiner Maschke, Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen, vor. Gerade aktuell würden mobiles Arbeiten und Homeoffice immer attraktiver, der Stromverbrauch im Haushalt steigt. Stecker-Solargeräte bieten Mietern die Möglichkeit, Solarstrom zu nutzen und den Strombezug aus dem Netz zu reduzieren.

Checkliste der Verbraucherzentrale: Nutzung von Stecker-Solargeräten
  • Erlaubnis: Für Miet- und Eigentumswohnungen bedarf es der Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft, um Solarmodule an der Brüstung oder Hauswand anbringen zu können.
  • Kauf: Kaufen Sie nur steckfertige Geräte und achten Sie auf die Einhaltung des Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10).
  • Montage: Den besten Ertrag liefern Module, die unverschattet im Winkel von 30 bis 40 Grad zur Südseite ausgerichtet sind. Die Geräte müssen sturmfest montiert sein.
  • Anmeldung und Betrieb: Stecker-Solargeräte sind beim örtlichen Stromnetzbetreiber anzumelden und müssen ins Marktstammregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Leider erschweren einzelne Netzbetreiber den Anschluss von Stecker-Solargeräten oder verlangen unzulässige Entgelte für den gegebenenfalls notwendigen Zählertausch. Den Betrieb verbieten dürfen sie nicht.


Bei Interesse an einem Stecker-Solargerät hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem Beratungsangebot weiter. Termine für eine Energieberatung können unter 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden. Derzeit findet die Beratung telefonisch statt.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.
Autor: red

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