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So, 07:52 Uhr
23.05.2021
ADAC-Hinweise

Mit Vespa, E-Roller und Co. sicher unterwegs

Ein 50er-Roller ist gerade in der Stadt oder für kürzere Distanzen das ideale Verkehrsmittel. Doch wer sich einen Roller kaufen oder unterwegs, etwa auch als Sharing-Angebot, mieten möchte und vorher noch nie damit gefahren ist, sollte einige Tipps beachten...

Für alle Roller und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist mindestens der Führerschein der Klasse AM erforderlich (ab 16 Jahre, in einigen Bundesländern sogar schon ab 15; ansonsten ist dieser im Pkw- oder Motorradführerschein der Klassen A oder B enthalten). Vor der ersten Fahrt sollte man in einem ruhigen Verkehrsraum üben und sich mit der Maschine vertraut machen. Eine Stunde mit einem Fahrlehrer schadet nicht, er kann Tipps zum Kurven- oder Bremsverhalten geben.

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Mit dem Versicherungskennzeichen, wie es ein 50er Roller hat, kann man aber auch in der Stadt nicht überall fahren. Kraftfahrstraßen (gekennzeichnet durch das quadratische Schild mit weißem Auto auf blauem Grund) sind ausschließlich für Kraftfahrzeuge bestimmt, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Sie sind für Roller und Kleinkrafträder tabu.

Beim Fahren gilt: lieber mittig auf der eigenen Fahrbahn bleiben um gefährlichen Überholmanövern vorzubeugen. Auch bei konzentriertem Blick in Fahrtrichtung Rücksicht nehmen und den rückwärtigen Verkehr beachten. Auch wenn es manchmal verlockend erscheint: „Durchschlängeln“ oder auf der rechten Seite Vorfahren bis zur Ampel ist verboten. Wer nach vorne will, muss die wartenden Fahrzeuge vorsichtig links überholen - aber nur, wenn ausreichend Seitenabstand vorhanden ist.

Ein geeigneter Motorradhelm ist Pflicht, feste Schuhe (keine Flip-Flops, keine Sandalen), lange Hosen, eine geeignete Jacke und Handschuhe bieten im Fall eines Sturzes zumindest etwas Schutz. Und beim Parken gilt: Der Roller darf nicht auf dem Gehweg abgestellt werden.
Autor: red

Kommentare
Kobold2
23.05.2021, 08.08 Uhr
und sich auch noch mal
den Paragraph 5 Absatz 6 der StVO durchlesen.
Gilt u.a. auch für Traktoren.
grobschmied56
23.05.2021, 11.15 Uhr
Keine Ahnung, wer...
... hier den Kobold abledert, und wofür. Sein Hinweis auf § 5, Abs. 6 ist vollkommen berechtigt.
Kobold2
23.05.2021, 13.03 Uhr
nur nicht aufregen
es zeigt doch, das man schon Probleme mit §1 und vermutlich auch mit seinem restlichen Umfeld hat.
Auch ein Abbild des gesellschaftlichen Niveaus.
Der Artikel, mit seinem Hinweis möglichst mittig zu fahren um anderen das Überholen zu erschweren, setzt da noch eins drauf. Bestimmt kommt bald der Ratschlag, die unterbrochene Mitteline zum Slalom fahren zu nutzen. dem Autor empfehle ich, etwas Nachhilfeunterricht zu nehmen.
Kolonnenbildung mit genervten Autofahrern die dann zu unüberlegten und riskanten Manövern neigen, sind vorprogrammiert.
Aber Stau ist ja nur hinten doof.....
grobschmied56
23.05.2021, 13.46 Uhr
Siehe §2, Abs. 1 u. 2 ...
... der Stvo. 'Benutzen der Fahrbahn'. Das ist nicht beliebig, sondern Gesetz.
tannhäuser
23.05.2021, 14.00 Uhr
Vor der Einführung des Daumenkinos....
...galt man schon als feige, wenn man anonym schrieb.

Jetzt kühlen Zeitgenossen, die keine sachliche verbale Entgegnung finden, ihr Mütchen durch Daumen-Runter.

Gerade bei Corona oder politischen Themen weiß man doch, wo diese Leute sitzen oder wessen Interessen sie vertreten, um Stimmung gegen nicht meinungskonforme hier kommentierende Bürger zu entfachen.

Dass man überhaupt auf den vom Kobold2 erwähnten Paragraphen aufmerksam machen muss und er daraufhin sozusagen einen Miniatur-Shitstorm erntet (Und ich bin beileibe nicht immer seiner Meinung bezüglich der meisten anderer Problemfelder) sagt zwar nichts über die hyperstrapazierte These vom "Betreuten Denken oder Fahren" aus, beweist aber eine gewisse Selbsgefälligkeit mancher Verkehrsteilnehmer.
geloescht 20210614
23.05.2021, 14.34 Uhr
Kobold + Grobschmied
das "Abledern" hat nichts damit zu tun,dass man keine Ahnung von §en hat.Es hat was mit "Name" und "Sympathie" zu tun.Ist doch eigentlich "ganz einfach" in einer gespaltenen Gesellschaft.
Sowas kenne ich.
Und wenn man noch so recht hat.
Es nutzt halt nichts.
Das ist aber nun tatsächlich das Werk von unseren "Polittraumtänzern" und "Selbstbedienern".
Ich habe allerdings auch keine Lösung für so ein Problem.
Früher "half" immer der "Bürgerkrieg".Heute vielleicht eine "Neue Weltordnung".Ich glaube fast die erleben wir gerade.
Beobachtet mal mein "Voting" jetzt !
Kobold2
23.05.2021, 18.08 Uhr
Es geht hier nicht
ums recht haben, sondern um ein respektvolles ,rücksichtsvolles, normales miteinander. Schlimm genug, das man dabei Gesetze braucht. Ich habe klein Problem damit, wenn es die Bedingungen nicht zulassen, hinterher zu fahren, aber nicht, wenn es einem noch zusätzlich erschwert wird und die Medien dazu animieren.
Mit einem LKW ist es schon innerorts fast unmöglich einen Radfahrer zu überholen. die Bedingungen lassen das kaum zu, aber wenn ich kilometerlang hinter etwas hinterhertuckern muß, weil derjenige jedwede Möglichkeit zum vorbeifahren ausläßt und die Schlange immer länger wird, dann ist es mit dem Verstand und Respekt nicht weit her. So geschehen vor ein paar Wochen auf dem Weg nach Erfurt, als ein Treckerpilot, weder am Beginn der Rechtsabiegerspur am Abzweig im Graß, noch am Abzweig Hohenebra und schon gar nicht die Komfortlösung, Bushaltestelle Oberspier dazu nutzte, wenigsten ein Teil, der mittlerweile prächtigen Autoschlange vorbei zu lassen. Ich konnte dann kurz vor Greußen mit etwas Glück, meine Erlösung finden. wie lange das noch so ging, weis ich nicht. Das der von ihm gezogene Anhänger, weder Beleuchtung noch Kennzeichen hatte, passte dabei gut zur Gesamtsituation.
Mit einem PKW ist man schnell mal "vorbeigesprungen", vor allem an Rollern, oder Radfahrern, aber nicht mit einem LKW, der eventuell voll ausgeladen ist, auch nicht außerorts.
Die Schlange dahinter wird für alle dahinter nur länger, weil dem da vorn alles egal ist...
tannhäuser
23.05.2021, 18.22 Uhr
In einer landwirtschaftlich geprägten Gegend...
...passiert es nun mal, einen Trecker vor der Nase zu haben und der Fahrer steht ebenso wie Sie im LKW unter Zeitdruck und kann auch nicht einfach die Komfortlösung Bushaltestelle Oberspier nutzen?
Kobold2
23.05.2021, 18.44 Uhr
können schon
nur nicht wollen, aber laut §5 Absatz 6 sogar müssen.
Mit gesundem Verstand und § 1 auch!
tannhäuser
23.05.2021, 19.25 Uhr
Konjunktiv, Imperativ und Indikativ!
Ein Genie, der diese Balance tagtäglich beherrscht!
Kobold2
23.05.2021, 20.31 Uhr
Passt schon
Kilometerlang einer teilweise vermeidbaren Behinderung hinterherfahren und Kolonnen fabrizieren, nur weil man die Bestimmungen StVO ignoriert und einem die anderen egal sind.
Aber wehe, ein LKW Überholvorgang dauert mal 5s zu lange.
Vielleicht sollte ich dazu übergehen, mich genauso zubenehmen. Scheint ja offensichtlich gewollt und gewünscht zu sein.
grobschmied56
23.05.2021, 22.04 Uhr
Seid nett zueinander...
... bleibt menschlich. Oft ist es hilfreich, sich mal mit ein paar Leuten der anderen 'Fraktion' zusammenzusetzen und bei einer Tasse Kaffee, einer Bratwurst oder einem Bierchen zu klönen. (Bierchen erst, wenn nicht mehr gefahren werden muß)

Ich selbst fahre seit einem halben Jahrhundert alle möglichen Fahrzeuge von Rad bis Sprinter.
Manchmal erweitert es den Horizont, wenn man sich mit einem Traktoristen, LKW-Fahrer oder Biker zusammensetzt. Man lernt die 'andere Sicht der Dinge' kennen und versteht, warum ein Mensch sich mal nicht ganz freundlich verhält. (Die Frau hat ihm die kalte Schulter gezeigt, der Chef hat ihm die mieseste Karre als Dienstfahrzeug für den Tag zugewiesen und dann gab es in der Kantine zu allem Überfluß auch noch lauwarmen Kaffee und altbackene Semmeln).
Da ist ein normal-freundlicher und umgänglicher Zeitgenosse möglicherweise mal verstimmt für den Tag.
Und fährt wie der letzte Elch.

Nächsten Tach is wieder besser, nech.

Wir sind halt alle nur Menschen, keine Engel.
Die meisten Verkehrsteilnehmer sind nach meiner Erfahrung durchaus korrekt, vorsichtig und rücksichtsvoll. Bei den Meisten 'sitzt' der Paragraph 1.
Die Schöpfer der StVO halte ich für ziemlich geniale Menschen, als PARAGRAPH 1 haben sie definiert, was man eigentlich für alle möglichen Lebenslagen sagen könnte:
Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme....
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