Fr, 13:04 Uhr
09.09.2005
Veterinäramt: Leichte Entwarnung
Nordhausen (nnz). Die Vogelgrippe hat sich in der Russischen Förderation nicht weiter verbreitet. Somit hat sich das Geflügelpestgeschehen in dieser Region stabilisiert. Auf diesen erfreulichen Umstand hat jetzt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes Nordhausen aufmerksam gemacht. Weitere Einzelheiten mit einem Klick.
Die Übertragung der Geflügelpest durch Zugvögel werde derzeit von den Experten der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland als gering eingeschätzt. Trotzdem müsse man auf eine mögliche Einschleppung vorbereitet sein. Die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz angekündigte Eilverordnung sei jetzt erlassen worden. Diese sehe zur Zeit kein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel- haltungen vor, verlautet aus dem Fachamt. Bei erneuter Verschärfung der Seuchenlage könne es jedoch jederzeit wieder auf die Tagesordnung kommen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Freilandgeflügelhalter, Möglichkeiten zu schaffen, ihr Geflügel bis auf weiteres in Ställen zu halten (aufzustallen).
Die vom Verbraucherschutzministerium erlassene Eilverordnung sieht folgende Maßnahmen vor:
Die Jagdausübungsberechtigten haben von erlegten wild lebenden Enten und Gänsen nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamtes Nordhausen Proben zur virologischen Untersuchung auf Influenza-A-Virus zu entnehmen und der vom Veterinäramt bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Zudem ist das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wild lebenden Geflügel unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.
Wer mehr als 100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln oder Gänse nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes im Zeitraum vom 15. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 auf Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 von seinem Hoftierarzt untersuchen zu lassen. Bei Hühnern, Truthühnern, Rebhühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln sind jeweils von zehn Tieren je Bestand und bei Gänsen und Enten jeweils von fünfzehn Tieren je Bestand Proben zu entnehmen, welche serologisch zu untersuchen sind. Das Veterinäramt kann darüber hinaus Untersuchungen für kleinere Geflügelbestände anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Die Tierärzte im Landkreis Nordhausen werden zur Probenahme informiert.
Trotz leichter Entspannung bei der Geflügelpestsituation bittet das Veterinäramt des Landkreises alle Geflügelhalter, die Seuchenhygiene, insbesondere die Schutzmaßnahmen, streng einzuhalten. Zudem wird an die Meldepflicht der Geflügelhalter aller oben genannter Arten erinnert.
Autor: nnzDie Übertragung der Geflügelpest durch Zugvögel werde derzeit von den Experten der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland als gering eingeschätzt. Trotzdem müsse man auf eine mögliche Einschleppung vorbereitet sein. Die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz angekündigte Eilverordnung sei jetzt erlassen worden. Diese sehe zur Zeit kein Aufstallungsgebot für Freilandgeflügel- haltungen vor, verlautet aus dem Fachamt. Bei erneuter Verschärfung der Seuchenlage könne es jedoch jederzeit wieder auf die Tagesordnung kommen. Das Veterinäramt appelliert deshalb an alle Freilandgeflügelhalter, Möglichkeiten zu schaffen, ihr Geflügel bis auf weiteres in Ställen zu halten (aufzustallen).
Die vom Verbraucherschutzministerium erlassene Eilverordnung sieht folgende Maßnahmen vor:
Die Jagdausübungsberechtigten haben von erlegten wild lebenden Enten und Gänsen nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittel-überwachungsamtes Nordhausen Proben zur virologischen Untersuchung auf Influenza-A-Virus zu entnehmen und der vom Veterinäramt bestimmten Untersuchungseinrichtung zuzuleiten. Zudem ist das gehäufte Auftreten von kranken oder verendeten wild lebenden Geflügel unter Angabe des Fundortes unverzüglich anzuzeigen.
Wer mehr als 100 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln oder Gänse nicht ausschließlich in geschlossenen Ställen hält, hat die Tiere des Bestandes im Zeitraum vom 15. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 auf Influenza-A-Virus der Subtypen H 5 und H 7 von seinem Hoftierarzt untersuchen zu lassen. Bei Hühnern, Truthühnern, Rebhühnern, Perlhühnern, Fasanen, Laufvögeln und Wachteln sind jeweils von zehn Tieren je Bestand und bei Gänsen und Enten jeweils von fünfzehn Tieren je Bestand Proben zu entnehmen, welche serologisch zu untersuchen sind. Das Veterinäramt kann darüber hinaus Untersuchungen für kleinere Geflügelbestände anordnen, sofern dies aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist. Die Tierärzte im Landkreis Nordhausen werden zur Probenahme informiert.
Trotz leichter Entspannung bei der Geflügelpestsituation bittet das Veterinäramt des Landkreises alle Geflügelhalter, die Seuchenhygiene, insbesondere die Schutzmaßnahmen, streng einzuhalten. Zudem wird an die Meldepflicht der Geflügelhalter aller oben genannter Arten erinnert.


