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Mo, 13:11 Uhr
29.03.2021
Stadt Nordhausen informiert

Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 22/23

Die Stadtverwaltung hat jetzt die Termine für die Anmeldung zur Einschulung für das Schuljahr 2022/23 in den Staatlichen Grundschulen der Stadt Nordhausen bekanntgegeben...

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Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2022/2023 in den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen finden in der Woche vom 3. bis 7. Mai 2021, Montag bis Donnerstag jeweils von 10.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 10.00 bis 13.00 Uhr, statt.

Die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2015 bis 1. August 2016 geboren sind, müssen diese in einer Grundschule anmelden. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können auch Kinder, die am 30. Juni 2022 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. Zur Anmeldung sind vorzulegen:
  • die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch,
  • bei alleinerziehenden Eltern Nachweise zum Sorgerecht bzw. Vollmachten,
  • eine Einverständniserklärung zur Schulanmeldung des nicht anwesenden Elternteiles,
  • Nachweis über die Masernschutzimpfung.

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus bitten die Grundschulen alle Eltern um eine telefonische Terminvereinbarung im oben genannten Zeitraum. Dazu wenden sich die Eltern bitte direkt an die gewünschte Schule. Die Hygienekonzepte der Schulen schreiben zwingend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulhaus vor, der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten und nur ein Elternteil soll zur Anmeldung erscheinen.

Mit den Änderungen des Thüringer Schulgesetzes sowie der Thüringer Schulordnung gelten erstmals ab diesem Jahr auch Änderungen des Anmeldeverfahrens:
  • Eltern wählen mit einem Erst- und Zweitwunsch die Schulen, an denen ihr Kind unterrichtet
  • werden soll.
  • Die Anmeldung erfolgt in der Erstwunschschule.
  • Anmeldungen, die nach Ablauf der Anmeldefrist abgegeben werden, werden nur
  • berücksichtigt, wenn sie in des Anmeldeverfahren noch einbezogen werden können.
  • Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin im Rahmen der
  • Aufnahmekapazität.
  • Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, wird ein Auswahlverfahren
  • durchgeführt (§ 15a Thüringer Schulgesetz) in der Rangfolge werden zuerst die Kinder berücksichtigt, für die die gewählte Grundschule die nächstgelegene Schule ist, danach, ob bereits Geschwisterkinder die Grundschule besuchen, Vorliegen eines besonderen Härtefalles, im Übrigen entscheidet das Los.
  • Wird die Aufnahme in der gewählten Erst- und Zweitwunschschule abgelehnt, kann das zuständige Staatliche Schulamt Nordthüringen eine Schule zuweisen.
Autor: red

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